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Mythos: „Die Stasi war ein Staat im Staate“
Will man nicht die historische Verantwortung der SED verschleiern, muss der häufig vertretenen Auffassung, das MfS sei ein „Staat im Staate“ gewesen, energisch widersprochen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin auf seiner Website fest, dass das Ministerium für Staatssicherheit kein eigenständiger Unterdrückungs- und Überwachungsapparat, der sich selbst Aufgaben und Ziele setzte, war. Nach seiner Auffassung war das MfS vielmehr das entscheidende Herrschaftsinstrument der SED und diente dem Erhalt und Ausbau ihrer Macht, was sich auch in seinem Selbstverständnis als „Schild und Schwert der Partei“ ausdrückt. Diesbezüglich wird auf das „Statut des MfS“ vom 30.06.1969 verwiesen. Es dokumentiert die Rangfolge der Grundlagen, auf deren Boden das MfS zu handeln habe: auf der Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK und des Politbüros der SEDund der Verfassung der DDR. Somit ist belegt, dass das MfS nur der Kontrolle der SED unterlag. Für die konkrete Umsetzung der Anleitung und Kontrolle des MfS waren nach Informationen des Landesbeauftragten innerhalb des zentralen Parteiapparates der Sekretär für Sicherheit, Egon Krenz, und die Sicherheitsabteilung des ZK der SED unter Wolfgang Herger zuständig. Auf Bezirksebene erfüllten die Sicherheitsabteilungen der SED-Bezirksleitungen parallele Aufgaben.