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Mythos: „In der DDR gab es keine Altersarmut“

Armut gab es in der DDR offiziell nicht. Rentner waren jedoch infolge des niedrigen Rentenniveaus diejenige Gruppe, die am häufigsten von Armut betroffen war.

Rentensystem

Das Rentensystem der DDR war kaum am Erwerbseinkommen orientiert, sondern es war ein Grundversorgungssystem in Form einer Volksversicherung. In der gesetzlichen Alterssicherung waren alle Berufsgruppen versichert. Ein Träger war der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), der zweite die Staatliche Versicherung, die für Handwerker, Genossenschaftsbauern und Selbständige zuständig war.
Die Finanzierung erfolgte im Umlageverfahren. Ein Arbeitnehmer bezahlte für Renten- und Krankenversicherung zusammen einen Beitragssatz von 10 Prozent seines Einkommens, vom Betrieb kamen 12,5 Prozent hinzu. Selbständige zahlten 20 Prozent ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag bis 1989 unverändert bei 600 Mark pro Monat. Die anfangs eher geringen Defizite wurden durch Staatszuschüsse getragen. Sie steigerten sich aber von 1955 bis 1989 von 2,5 Prozent der Ausgaben auf 48,2 Prozent.

Das Renteneintrittsalter lag bei Frauen bei 60 und bei Männern bei 65 Jahren. Die Altersrente bedeutete nicht mehr als eine Grundsicherung, die Renten wurden nur periodisch durch Parteitagsbeschlüsse erhöht. Aufgrund der geringen Renten mussten viele Rentner weiterhin arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 

Berechnung der Renten

Wie in der Bundesrepublik Deutschland wurde für die Berechnung der Renten die Zahl der Versicherungsjahre zugrunde gelegt. Zu einem Festbetrag von 170 bis 210 Mark kam ein Steigerungsbetrag von 1 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts pro Jahr hinzu. 1971 wurde eine freiwillige Zusatzrentenversicherung eingeführt. Sie eröffnete die Möglichkeit, über freiwillige Beiträge (10 Prozent des über 600 Mark hinausgehenden Lohnes) höhere Rentenansprüche zu erwerben. Trotzdem entsprach die durchschnittliche Altersrente einschließlich Zusatzrente auch 1987 mit 377 Mark nur 41,4 Prozent des durchschnittlichen Nettolohnes. 1960 hatte die Durchschnittsrente noch 148 Mark betragen - 36,1 Prozent des Nettodurchschnittslohns.

Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Anders als in der Bundesrepublik bezogen rund 85 Prozent der Rentner nur diese Altersrente. Die anderen 15 Prozent (technische, wissenschaftliche, künstlerische und medizinische Intelligenz, Mitarbeiter von Reichsbahn, Post, staatseigenen Betrieben, Funktionären der Parteien und anderer Organisationen sowie Beschäftigte des Ministeriums für Staatssicherheit, von Volkspolizei, Feuerwehr, Strafvollzug, Nationaler Volksarmee und Zollverwaltung) kamen durch Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in den Genuss deutlich höherer Alterseinkommen. So erhielten frühere Angehörige der „bewaffneten Organe“ eine durchschnittliche Gesamtrente von etwa 1.000 Mark.

Auch der materielle Standard der Alten- und Pflegeheime war ausgesprochen niedrig. Die massive Vernachlässigung „unproduktiver Schichten“ (Rentner, Behinderte, chronisch Kranke) verdeutlicht die produktionsorientierte Logik der Sozialpolitik der SED, in deren Mittelpunkt eben nicht „bedürftige“ Menschen, sondern allein gegenwärtige und zukünftige „Werktätige“ standen.