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Staatsaufbau und Verfassung
Die DDR wurde am 7. Oktober 1949 gegründet. Bereits ihr Name „Deutsche Demokratische Republik“ ist ein Statement: Die DDR bekennt sich zur Demokratie. Es handelte sich dabei allerdings um eine „sozialistische Demokratie“.
In der Verfassung von 1968 wird die DDR so beschrieben: „Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“ (Verfassung der DDR vom 6. April 1968 i.d.F. des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, Art. 1)
30 Jahre nach der Wiedervereinigung kennen zahlreiche Menschen den Unterschied zwischen einer sozialistischen und einer repräsentativen Demokratie nicht mehr. Deshalb glauben viele, besonders jüngere Menschen, dass der zweite deutsche Staat eine „ganz normale“ Demokratie gewesen sei. Der Realität entspricht aber einer Direktive Walter Ulbrichts aus dem Jahre 1945, die Wolfgang Leonhard in seinem 1955 erschienenen Buch „Die Revolution entlässt ihre Kinder“ zitiert: "Es ist doch ganz klar – es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben."
Wir untersuchen die zentralen Mythen um den Aufbau und die Verfassung der DDR.