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Mythos: „Der Westen hat nach 1990 Siegerjustiz geübt“
Insbesondere ehemalige SED-Funktionäre erhoben nach der Wiedervereinigung den Vorwurf, die Bundesrepublik übe mit den Prozessen gegen die Mauerschützen sowie in weiteren Strafverfahren „Siegerjustiz“. Ziel solcher Anschuldigungen war es, die Rechtmäßigkeit und Legitimität der Justiz des wiedervereinigten Deutschlands anzuzweifeln und sich selbst als Opfer zu stilisieren. Einer Überprüfung hält diese Kritik allerdings nicht stand.
Allein von „Sieg“ zu sprechen ist falsch
Bereits der Vorwurf, es habe sich um eine Justiz der „Sieger“ gehandelt, ist unbegründet. Zwar hatte sich die Bundesrepublik im Wettstreit der Systeme als das attraktivere herausgestellt, nicht zuletzt, weil die DDR-Bürger ihrem Staat buchstäblich davongelaufen waren. Die Wiedervereinigung war jedoch kein „Sieg“ der Bundesrepublik über die DDR, sondern Ergebnis einer Entscheidung der am 18. März 1990 frei gewählten Volksvertretung aller DDR-Bürgerinnen und Bürger. Der Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten, entsprach dem Willen der breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der DDR.
Justiz handelte nach geltendem (DDR-)Recht
Ebenso falsch ist auch die unterschwellige Kritik, die Justiz des wiedervereinigten Deutschlands habe westliches Recht exekutiert: Die Ahndung von Verbrechen zu DDR-Zeiten erfolgte nicht nach dem Recht der „Sieger“, das heißt dem Recht der Bundesrepublik, und ebenso wenig wurden rückwirkend neue Straftatbestände nur für das DDR-Unrecht geschaffen. Vielmehr war das Recht der DDR der Maßstab, den die Justiz nach 1990 an vor der Wiedervereinigung begangene Taten anlegte. Strafrechtlich geahndet werden konnten und durften also nur Vergehen, die auch schon zu DDR-Zeiten und nach DDR-Recht strafbar gewesen waren. Mithin maß die Justiz des wiedervereinigten Deutschland die Beschuldigten bzw. Angeklagten an ihren eigenen rechtlichen Maßstäben. Im Übrigen galten die Grundsätze der Verjährung nach DDR-Recht.
Niedrige Anklagequote aufgrund des Alters der Beschuldigten
Auch ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass der Vorwurf der Siegerjustiz keine Stütze in der Realität findet. Anklagegründe waren Gewalttaten an der Grenze, Wahlfälschung, Rechtsbeugung, Denunziation, MfS-Straftaten, Gefangenenmisshandlung, Doping, Amtsmissbrauch und Korruption, Wirtschaftsstraftaten sowie Spionage. Insgesamt leiteten die Staatsanwaltschaften 75.000 Ermittlungsverfahren gegen ca. 100.000 Personen ein, davon kamen 1.021 Strafverfahren mit 1.737 Angeschuldigten vor Gericht. Die Verfahren führten zur rechtskräftigen Verurteilung von 750 Personen, davon 40 Freiheitsstrafen ohne Bewährung. In 90% der Freiheitsstrafen ohne Bewährung gab es maximal zwei Jahre Haft. Ein Grund für die auffällig niedrige Anklagequote und somit hohe Zahl von Verfahrenseinstellungen war das meist hohe Durchschnittsalter der Angeklagten und der Umstand, dass die Taten teils lange zurücklagen. Der Strafrechtslehrer Klaus Marxen urteilt daher: „Die Sanktionspraxis vermittelt insgesamt den Eindruck, dass das DDR-Unrecht von den Gerichten als mittelschwere Kriminalität eingestuft wurde“.
Personeller Umbruch in der ostdeutschen Justiz nach der Wende
Eine Tatsache ist natürlich, dass bedingt durch den Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den östlichen Bundesländern nach 1990 binnen weniger Jahre ein grundlegender personeller Umbruch in der ostdeutschen Justiz stattfand. Mit Stand 1. Januar 1995 waren noch 21% der Richter in den ostdeutschen Ländern „Ost“-Richter und 79% „West“-Richter. Dabei waren mehr als die Hälfte aller Richter Neurekrutierungen aus den alten Ländern und nur 3% Neurekrutierungen aus den neuen Ländern. Ein ähnliches Verhältnis galt für die Staatsanwälte. Auf die Härte der verhängten Strafen hatte dies wie gezeigt jedoch keinen Einfluss, in jedem Fall nicht in der Form, dass westdeutsche Richter die Normen des DDR-Rechts besonders scharf ausgelegt hätten. Zu vermuten ist eher das Gegenteil. So wird deutlich, dass die sachlich unbegründeten „Siegerjustiz“-Vorwürfe aus den Reihen ehemaliger Angehöriger des SED-Regimes letztlich nur darauf abzielten, alte Feindbilder zu pflegen und von der eigenen Verantwortung abzulenken.