Bundesarchiv, Bild 183-1987-0704-057 / CC-BY-SA 3.0

Nationale Volksarmee und Grenztruppen

Die Nationale Volksarmee (NVA) war die Armee der Deutschen Demokratischen Republik. Sie hatte die territoriale Integrität sicherzustellen und die militärischen Bündnisverpflichtungen durch den Warschauer Vertrag wahrzunehmen. Die Grenztruppen der DDR hatten die Aufgabe, die Grenzen der DDR zu bewachen.

Im Januar 1956 verabschiedete die Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Die NVA war dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Ihre Mannschaftsstärke lag am Anfang bei ca. 100.000 Soldaten. Der Führungsanspruch der SED wurde über deren Kommission für Nationale Sicherheit, den Nationalen Verteidigungsrat sowie die Sicherheitsabteilung des Zentralkomitees der SED gewährleistet.

Abb.: Propaganda-Plakat am Dresdner Volkspolizei-Kreisamt (1985, © Hajotthu / CC BY-SA 3.0)

Wehrpflicht

Die NVA war anfangs eine Freiwilligenarmee. Die Wehrpflicht wurde ab Januar 1962 eingeführt. Der Grundwehrdienst dauerte 18 Monate; zu ihm wurden Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren eingezogen. Bis zur Beendigung des 50. Lebensjahres (bei Offizieren des 60.) gehörte man zur Reserve und konnte dementsprechend zu militärischen Übungen einberufen werden. Als Alternative zur NVA galt auch ein Dienst bei den Grenztruppen, bei den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren oder beim Wachregiment der Staatssicherheit.

Abb.: Erich Honecker beim NVA - Truppenbesuch in Brandenburg (1984, © Bundesarchiv, Bild 183-1984-0621-025 / Mittelstädt, Rainer/ CC-BY-SA 3.0)

Bausoldaten

Frauen konnten freiwillig Laufbahnen als Unteroffizier auf Zeit, Berufsunteroffizier, Fähnrich und ab 1984 auch als Berufsoffizier einschlagen, wobei sie meist bei den rückwärtigen und medizinischen Diensten eingesetzt waren. Einen Zivildienst als Wehrersatzdienst gab es nicht. Jedoch schuf man ab 1964 sog. Baueinheiten. In ihnen war ein Wehrdienst ohne Waffe als Bausoldat möglich, der ebenso wie der normale Wehrdienst 18 Monate dauerte. Freilich hatte der Dienst als Bausoldat negative Folgen für die Karriere, etwa die Nichtzulassung zum Studium. In den letzten Jahren der DDR waren Bausoldaten auch in der Wirtschaft eingesetzt, um den Arbeitskräftemangel in der Großindustrie (z. B. in der chemischen Industrie) auszugleichen.

Die NVA gliederte sich in das Kommando Landstreitkräfte (KdoLaSK), das Kommando Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (KdoLSK/LV) sowie das Kommando Volksmarine (KdoVM). Strukturen und Ausrüstung, Fahrzeuge und Kampftechnik waren fast völlig sowjetischen Ursprungs. Die NVA war eng mit den Truppen der „Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“ (GSSD) verbunden. Der Befehlshaber der sowjetischen Truppen übte die operative Kontrolle über die Streitkräfte der DDR aus.

In der Regel waren die Offiziere der NVA SED-Mitglieder; sie unterlagen der ständigen Überwachung durch das Ministerium für Staatssicherheit. Die der Partei direkt unterstellten Sicherheitskräfte wie die Grenztruppen und die paramilitärischen Kampfgruppen hatten die Aufgabe, selbstständigen Aktivitäten der NVA zuvorzukommen. Innerhalb der NVA gab es zudem Grundorganisationen der SED – mit ähnlichen Strukturen wie in Betrieben, LPGs, Schulen oder Universitäten.

Grenztruppen

Die Grenztruppen der DDR hatten die Aufgabe, die Grenzen der DDR zu bewachen. Im Jahre 1946 als Grenzpolizei aufgebaut, erreichten sie 1948 eine Personalstärke von 10.000 Mann. 1956 wurde die Grenzpolizei als Teilstreitkraft Grenztruppen der NVA eingegliedert. Damit sie im Rahmen des Helsinki-Abrüstungsprozesses nicht zur regulären Heeresstärke gezählt wurden, galten sie nach außen als selbstständig. Jedoch unterstanden sie weiterhin ebenso wie die NVA dem Ministerium für Nationale Verteidigung und wären im Kriegsfall als motorisierte Schützen eingesetzt worden. 

Abb.: Grenzsoldaten bewachen Arbeiter, die den äußeren Grenzzaun zur Bundesrepublik reparieren. Wer über das rote Flatterband im Vordergrund tritt, wird erschossen (1979, ©Unknown author / Public domain) 

Der weitaus größte Teil der Grenztruppen diente zur Bewachung der innerdeutschen Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, hier vor allem der Unterbindung von Fluchtversuchen von DDR-Bürgern in den Westen. Eine Sonderstellung nahm das Grenzkommando Küste bezüglich der Sicherung der Seegrenze an der Ostsee ein. Von Angehörigen der Grenztruppen wurden aufgrund des Schießbefehls nach Angaben der „Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität“ (ZERV) 421 Menschen getötet, nach anderen Statistiken liegt diese Zahl deutlich höher.

Die Westgrenze zur Bundesrepublik Deutschland wurde dabei viel intensiver überwacht als die Oder-Neiße-Grenze nach Polen oder die Grenze zur ČSSR. Im (seit 1972) visafreien Grenzverkehr kontrollierten die Grenztruppen in den meisten Fällen nur die Personalausweise, während die Zollorgane der DDR umso intensiver nach Waren suchten, deren Ein- bzw. Ausfuhr verboten war. Mit Beginn der Solidarność-Bewegung in Polen galten auch für das verbündete Nachbarland im Osten Einschränkungen für Privatreisen.