Bundesarchiv, Bild 183-1987-0704-057 / CC-BY-SA 3.0

Polizei und Staatssicherheit

Die Deutsche Volkspolizei (DVP – meist nur Volkspolizei, VP genannt) war die Polizei der DDR. Die Staatssicherheit (kurz oft auch als „Stasi“ bezeichnet) war das wichtigste Herrschafts- und Kontrollinstrument der SED.

Bereits im Juni 1945 wurde die VP in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. 1952 wurde in den Städten und Gemeinden das Amt des Abschnittsbevollmächtigten (ABV) geschaffen, der nach sowjetischem Vorbild die Bürger seines Zuständigkeitsbereichs beobachtete (z. B. Besucher registrierte oder die Führung der Hausbücher überwachte) und dabei oft in engem Kontakt zur Staatssicherheit stand. Zivilisten konnten als „Helfer der VP“ ehrenamtlich mitarbeiten. Die Volkspolizei unterstand dem Minister des Innern der DDR (MdI), dessen Amtsbezeichnung nach 1963 gleichzeitig „Chef der Deutschen Volkspolizei“ lautete. Administrative Untergliederungen waren die Bezirksbehörden der DVP (BDVP) in allen Bezirksstädten und die VP-Kreisämter (VPKA) in den Kreisstädten.

Abb.: Mitarbeiter der Staatssicherheit filmen im November 1987 offen Besucher der Mahnwache für die verhafteten Mitglieder der Umweltbibliothek, um sie einzuschüchtern. (©Robert-Havemann-Gesellschaft/Siegbert Schefke/RHG_Fo_HAB_10055)

Die Volkspolizei teilte sich in die Dienstzweige Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei und Transportpolizei. Letztere war für die Sicherung der Bahnhöfe und Anlagen der Deutschen Reichsbahn zuständig. Außerdem unterstand das gesamte Meldewesen als Abteilung Pass- und Meldewesen der Volkspolizei. Um ihre militärische Gliederung als „bewaffnetes Organ“ zu unterstreichen, trugen die Angehörigen der VP militärische Dienstgradbezeichnungen.

Die zur Volkspolizei gehörenden kasernierten Einheiten (Kasernierte Einheiten des Ministeriums des Innern) bestanden aus den 21 VP-Bereitschaften, den acht (später nur noch sieben) Kompanien Transportpolizei-Bereitschaften, der Hubschraubereinheit, der Anti-Terror-Einheit 9. Kompanie, der Dienststelle Blumberg (Betreibung und Sicherung einer Ausweichführungsstelle des Ministeriums des Innern in Freudenberg) und der 10. Kompanie (Transport, Verpflegung u.a.). Deren Angehörige leisteten Wehrdienst und wurden über die Wehrkreiskommandos eingezogen und als Reservisten der NVA entlassen. Wie das Ministerium für Staatssicherheit arbeitete die VP mit inoffiziellen kriminalpolizeilichen Mitarbeitern (IKM). Zuständig für die Führung der IKM war das Arbeitsgebiet I (politische Polizei) der Kriminalpolizei, deren Mitarbeiter durch MfS-Offiziere geführt wurden.

Mit Gesetz vom 8. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gegründet, das im Juli 1953 als Folge des Juni-Aufstandes dem Ministerium des Inneren (MdI) als Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) angegliedert, aber bereits im November 1954 wieder zum eigenständigen Ministerium gemacht wurde. Offiziell verstand es sich als „ein Organ des Ministerrates der DDR, dem spezielle Sicherheits- und Rechtspflegeaufgaben für den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegen alle feindlichen Anschläge auf die Souveränität und territoriale Integrität der DDR, auf sozialistische Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes übertragen wurden“.

Ministerium für Staatssicherheit

Die Staatssicherheit (kurz oft auch als „Stasi“ bezeichnet) war das wichtigste Herrschafts- und Kontrollinstrument der SED. „Schild und Schwert der Partei“ hieß das MfS daher auch im ideologischen Sprachgebrauch. Von 1957 bis 1989 stand das MfS unter der Führung von Erich Mielke; als langjähriger Chef der Auslandsspionage war Markus Wolf ein weiterer führender Mitarbeiter, der freilich in der Öffentlichkeit kaum bekannt war.

Die Kompetenzen des MfS umfassten die Aufgaben einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und eines geheimen Nachrichtendienstes. Der Verfügungstruppe des MfS, dem Wachregiment „Feliks E. Dzierzynski“ (benannt nach dem Gründer des sowjetischen Geheimdienstes Tscheka), wurden spezielle Repressions- und Objektsicherungsaufgaben übertragen.

Abb.: Am 7. Oktober 1989, Mollstraße, Berlin:  Am Abend gehen staatliche Sicherheitskräfte brutal gegen die Protestierenden vor. Sie prügeln auf die Menschen ein und verhaften Hunderte Demonstranten. (© Robert-Havemann-Gesellschaft/Nikolaus Becker/RHG_Fo_NiBe_002_24)

Das MfS mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg gliederte sich intern in die Hauptabteilungen und Abteilungen des Abwehrsektors sowie in die Hauptabteilungen Aufklärung und Bewirtschaftung. Die territoriale Gliederung ging von der Verwaltung in Berlin aus, stützte sich auf 14 Bezirksverwaltungen und auf die Objektverwaltung Wismut. Weiter gab es etwa 250 Kreis- und Objektdienststellen (z. B. in Großbetrieben), die den Bezirksverwaltungen nachgeordnet waren.

Zu den Mitarbeitern der Staatssicherheit zählten militärische Dienstgrade tragende hauptamtliche Mitarbeiter sowie Zivilisten, zudem eine Vielzahl „inoffizieller Mitarbeiter“ sowie „gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit“, die aus allen Bereichen des Staates und der Gesellschaft kamen. Diese Mitarbeiter wurden teils auf materieller Basis (Bezahlung, berufliche Förderung), teils durch politische Überzeugung und oft auch durch Nötigung und Erpressung zu regelmäßiger Mitarbeit verpflichtet. Im offiziellen Sprachgebrauch des MfS zog man diese Art Mitarbeiter zur politisch-operativen Arbeit hinzu. Weiter diente die planmäßige und gezielte Kontrolle des Post- und Fernmeldeverkehrs durch spezielle Diensteinheiten des MfS der Abschirmung und Überwachung.

Die Hauptverwaltung Aufklärung hatte als Schwerpunktaufgabe eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Aufklärung zu leisten. Für die Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und bei politischen Militärstrafsachen waren die Untersuchungsorgane des MfS zuständig, die über zwei zentrale Untersuchungsgefängnisse in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen sowie über weitere Gefängnisse in den Bezirksstädten verfügten.Die „Juristische Hochschule Potsdam“ als zentrale Schulungseinrichtung bot Mitarbeitern des MfS sowohl ein Direkt- als auch ein Fernstudium mit einem Abschluss als Diplom-Jurist an. In ihren Diplomarbeiten und Dissertationen erarbeiteten die Studenten beispielsweise Methoden zur Überwachung und gar Liquidierung des Gegners. Mit der Sportvereinigung (SV) Dynamo verfügten Volkspolizei und Staatssicherheitsdienst zudem über eine eigene Sporteinrichtung mit zentralem Sportforum in Berlin-Hohenschönhausen. Erich Mielke hatte auch auf den Sport großen Einfluss – als Vorsitzender des BFC Dynamo sorgte er für zehn Meistertitel in der DDR-Fußball-Oberliga.

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Quelle: KAS e.V.