Rita Schorpp/KAS e.V.

Arbeitswelt und Berufstätigkeit der Frau

Die Arbeit stand im Mittelpunkt des Lebens in der DDR. Sozialistische Betriebe waren zugleich ein Zentrum des sozialen und gesellschaftlichen Lebens. Schon sehr früh definierte die SED nicht die Familie, sondern sozialistische Arbeitskollektive in Industrie, Landwirtschaft und Verwaltung als „Grundzellen der Gesellschaft“.

Das nach der Verfassung der DDR garantierte „Recht auf Arbeit … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“ (Art. 24) schloss zugleich die Pflicht zur Arbeit ein. Andernfalls drohte § 249 des Strafgesetzbuches – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ – eine Geldstrafe, verbunden mit Arbeitsplatzbindung, oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren an.

Ein wesentlicher Hintergrund dafür war der in der DDR herrschende permanente Mangel an „Arbeitskräften“, anfangs beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und später deshalb, weil aufgrund des geringen Produktivitätszuwachses die für eine Modernisierung notwendigen Investitionsmittel fehlten (Investitionsrate 1975 = 29 Prozent, 1989 = 18 Prozent). Ein ganzes Heer von Arbeitern war zunehmend mit der Instandhaltung der verschlissenen Anlagen befasst. In der chemischen Industrie waren es Ende der 1980er Jahre 20 Prozent der Beschäftigten – die traurige Spitzenposition.

Um im Wettbewerb mit der westlichen Marktwirtschaft nicht völlig zu versagen, blieb der SED-Führung nur die „weitere Mobilisierung aller Arbeitskraftreserven“, möglichst über das Rentenalter hinaus. Das Ziel hieß: Vollbeschäftigung für alle Frauen, außerdem verstärkter Schichtbetrieb mit zwei oder auch drei Schichten oder „rollender Schicht“ (40 Wochenstunden). Dazu kam eine vergleichsweise hohe Wochenarbeitzeit von 43 ½ Stunden (1989) für den Normalarbeitsplatz.

Die Statistik weist für 1989 bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 16,5 Millionen eine im internationalen Vergleich weit überdurchschnittliche Zahl von 8,47 Millionen Berufstätigen aus (davon 3,187 Millionen Industrie, 0,518 Millionen Handwerk und sonstige produzierende Bereiche, 0,56 Millionen Bau, 0,924 Millionen Landwirtschaft/Forst, 0,639 Millionen Verkehr, Post, Fernmeldewesen, 0,877 Millionen Handel, 1,843 Millionen nichtproduzierende Bereiche).

Abb.: Endmontage im VEB Robotron Elektronik Dresden (1981, © Bundesarchiv, Bild 183-Z1102-008 / CC-BY-SA 3.0)
 

Berufstätigkeit der Frau

Die Erwerbsquote der Frauen lag 1989 bei 78,1 Prozent, unter Berücksichtigung der in Ausbildung Befindlichen sogar bei 91,2 Prozent (Bundesrepublik ca. 50 Prozent). Nur 27 Prozent der Frauen erhielten – häufig nach langwierigen innerbetrieblichen Auseinandersetzungen – die Genehmigung zur Teilzeitarbeit. Gleichzeitig wurden zur Sicherung ihrer Arbeitsfähigkeit und gleichzeitig zur Kompensation des „Pillenknicks“ ab 1972 eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen zur Frauen- und Familienförderung ausgebaut, u. a. bezahltes Babyjahr, Kinderbetreuung, bezahlte Freistellung bei Krankheit der Kinder, Kündigungsverbot für alleinstehende Mütter, Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

All dies ermöglichte den Frauen ein vergleichsweise selbstbestimmtes Leben im Rahmen des Systems. Zugleich erschwerte die Doppelbelastung durch Beruf und Hauswirtschaft bzw. Erziehung (durchschnittlich vier bis fünf Stunden pro Tag) berufliche Karrieren. Männer erhielten keine staatliche Unterstützung für Hausarbeit. Damit hatten Frauen kaum Chancen, in Leitungspositionen aufzurücken.

Die Sicherheit eines einmal zugewiesenen Arbeitsplatzes war garantiert – mit einer Ausnahme: „Bei schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin kann der Werktätige fristlos entlassen werden“ (Gesetzbuch der Arbeit, § 32). Mit dieser Gewichtung – staatsbürgerliche Pflicht vor Arbeitsdisziplin – konnten z. B. Ausreiseantragstellern und Oppositionellen (überproportional aus der „Schicht der Intelligenz“) fristlos gekündigt werden. Dagegen bestand Kündigungsverbot u. a. für „Kämpfer gegen den Faschismus“ und Berufsoffiziere, zu deren Einstellung die Betriebe nach 25-jähriger Dienstzeit verpflichtet waren.

Die „Arbeitskräftelenkung“ erfolgte im Rahmen der Volkswirtschaftspläne zentral. Nur in Ausnahmefällen war Betrieben eine öffentliche Anwerbung von Arbeitskräften gestattet. Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und damit fehlende Sanktionsmöglichkeiten ebenso wie fehlende Anreize erschwerten die „Leitungstätigkeit“ und stärkten zugleich das Selbstbewusstsein und die Freiräume der Mitarbeiter.

Das Spektrum der Betriebe reichte von modernen, hellen Forschungs- und Produktionsbereichen, etwa in der Mikroelektronik, dem Bau von wissenschaftlichen Geräten und dem „Militärisch-Industriellen Komplex“, bis zu schwarzverölten und verschmutzten Werkteilen und uralten Ausrüstungen, die an Manufakturen der Manchesterzeit erinnerten. Körperliche Schwerstarbeit aus Mangel an technischen Hilfsmitteln war ebenso normal wie eine der weltweit höchsten Schadstoffbelastungen durch fehlende Filteranlagen – nicht nur in den Rohbraunkohlekraftwerken, den Hauptenergieerzeugern, die im Volksmund häufig „Dreckschleudern“ genannt wurden.

„So wie wir heute arbeiten, werden wir morgen leben!“ Trotz Mangel und Engpässen in allen Bereichen motivierte diese Parole die Mehrheit der um Normerfüllung „kämpfenden Werktätigen“, besonders in der Anfangsphase der „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (ab 1972). In dieser Zeit waren Verbesserungen in der Lebensqualität deutlich spürbar. Zugleich überforderte die stark subventionierte, zunehmend durch Kredite finanzierte Sozialpolitik die Planwirtschaft. Der wirtschaftliche Bankrott war vorprogrammiert.

Abb.: Schichtwechsel bei der Kartoffelernte in der LPG Gemkow (1971, Bundesarchiv, © Bild 183-T0914-0015 / CC-BY-SA 3.0)

Ein nicht zu unterschätzender Grund für die mangelnde Effektivität der volkseigenen Betriebe (VEB) stellten die ihnen aufgebürdeten staatlichen und kommunalen Aufgaben dar. An jeden Betrieb stand die Forderung, das Alltagsleben in Arbeitskollektiven zu organisieren und kontrollierbar zu gestalten.

Erst nach der Wiedervereinigung trat das ganze Ausmaß des Konstruktionsfehlers Planwirtschaft zutage. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner betrug beim Zusammenbruch des SED-Staates nur noch ein Drittel des westdeutschen BIP (1950: 50 Prozent).

Quellennachweis

  • Klaus Schroeder, Der SED-Staat, München 1998, S. 510, 517;
  • Werner Weidenfeld / Karl-Rudolf Korte (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989, Bonn 1999, S. 385f.