KAS e.V

Mythos: „In der DDR gab es Religionsfreiheit“

Obwohl die Religionsfreiheit in den DDR-Verfassungen von 1949 und 1968 festgeschrieben war, deutete die SED diese als reine Kultfreiheit. Da im Arbeiter- und Bauernstaat der atheistische Marxismus-Leninismus Staatsideologie war, versuchte die Partei- und Staatsführung mit unterschiedlichen Methoden den Einfluss der Kirchen zurückzudrängen. Schon aus diesem Grund waren Christen ideologische Gegner. Ein Bekenntnis zum Christentum bedeutete zwar nicht sofort direkte Strafmaßnahmen, aber bestimmte berufliche Karrieren vorwiegend im Staatsdienst oder in leitenden Funktionen blieben Mitgliedern einer Kirche weitgehend verschlossen. Mit Sanktionen bzw. Strafen musste rechnen, wer sich vehement für wichtige Grundsätze der Kirche wie Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung einsetzte. Es gab eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Der Religionsunterricht an den Schulen wurde abgeschafft. Durch die atheistische Erziehung im Bildungswesen der DDR wurden die Kinder und Jugendlichen kirchlichem Einfluss entzogen. Der Konfirmation und Firmung wurde als alternatives Ritual die Jugendweihe entgegengesetzt.