Bundesstiftung Aufarbeitung, Ostkreuz, Harald Hauswald, Bild 900000hh535

Proteste gegen den Mauerbau

Das Festhalten am Vorrang der Schwerindustrie und das weitere „Liquidieren aller Rudimente des Kapitalismus“ – gemeint waren alle Formen privaten Unternehmertums – verhinderten, dass die Wirtschaft der DDR florierte. Gleichzeitig setzte in Westdeutschland das „Wirtschaftswunder“ ein. Dadurch und wegen der anhaltenden Repressionswellen sahen viele Bewohner der DDR ihre einzige Zukunftschance in der Flucht in den Westen. Eine „Abstimmung mit den Füßen“ begann, die für die DDR allmählich existenzbedrohend wurde. Unter den Flüchtenden befanden sich besonders viele junge, qualifizierte Facharbeiter.

Abb.: Großkundgebung am 9.9.1961 in Schwerin,  Blick auf das II. FDJ-Regiment Schwerin (©Bundesarchiv, Bild 183-86198-0003 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA 3.0 / CC BY-SA 3.0 DE)

Anfang 1961 gab der sowjetische Staats- und Parteichef Chruschtschow schließlich dem Drängen des DDR-Staats- und Parteichefs Walter Ulbrichts nach, den Abwanderungsstrom durch die Abriegelung West-Berlins zu stoppen. Nur so war ihrer Ansicht nach der Zusammenbruch der DDR zu verhindern. Kampagnen, in denen z.B. Grenzgänger diffamiert wurden, hatten diese Entscheidung vorbereitet. Obwohl Ulbricht im Juni 1961 auf einer internationalen Pressekonferenz erklärt hatte, „niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, fand in der Nacht zum 13. August 1961 das bisher Undenkbare statt: Der als „Aktion X“ minutiös geplante Bau einer mitten durch Berlin verlaufenden Sperranlage wurde von Erich Honecker geleitet und von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei mit Unterstützung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse durchgeführt.

Abb.: Kampfgruppen am Brandenburger Tor, 13. August 1961(©Bundesarchiv, Bild 183-85458-0002 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA / CC BY-SA 3.0 DE)

Das Ereignis schockierte West- wie Ost-Berliner gleichermaßen, zumal die westlichen Besatzungsmächte die physische Teilung der Stadt keinen wirksamen Widerstand entgegensetzten. Eine kurze Demonstration militärischer Präsenz seitens der Amerikaner und mündliche Proteste waren die einzigen Reaktionen des westlichen Lagers auf die Mauer, die die DDR-Presse als „antifaschistischen Schutzwall“ feierte. Diese 3,60 Meter hohe Mauer in Berlin wurde ergänzt durch Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze. Sie riegelten die gesamte DDR fast hermetisch nach Westen ab. An diesen Grenzanlagen galt der Schießbefehl. Bis zum Fall der Berliner Mauer kamen nach heutigem Wissensstand 1.065 Menschen bei Fluchtversuchen ums Leben. Auch Fluchtversuche über andere sozialistische Länder endeten nicht selten tödlich. Wenn Flüchtende ergriffen wurden, drohten ihnen teils hohe Haftstrafen: Der „ungesetzliche Grenzübertritt“ wurde nach Paragraph 213 des Strafgesetzbuchs der DDR von 1976 mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Noch bis in den Spätherbst 1989 hinein wurden Menschen wegen dieses Delikts verurteilt.

Insbesondere die DDR-Jugend litt unter der Abriegelung Westberlins, hatte sie sich doch dort bislang mit „angesagten Klamotten“, Schallplatten und anderen Artikeln und Angeboten der westlichen Jugendkultur versorgt. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass die wenigen öffentlichen Proteste innerhalb der DDR von jugendlichen Musikfans wie beispielsweise Michael Gartenschläger und seinem Bernauer Elvis-Fanclub ausgingen. Die Erwachsenen standen größtenteils noch unter dem Eindruck der Juniereignisse von 1953 und der sich anschließenden Verfolgungswelle. Sie waren daher vorsichtig und wollten nicht durch offenen Protest auffallen.

 Film „50 Jahre CDU - 50 Jahre erfolgreiche Politik für Deutschland und Europa"

©ACDP der Konrad-Adenauer-Stiftung und Deutsche Wochenschau Filmarchiv

Quelle: ACDP der Konrad-Adenauer-Stiftung und Deutsche Wochenschau Filmarchiv