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Handelsabkommen der EU
Die EU (aber auch die USA und andere Länder) haben bereits sehr viele Freihandelsabkommen mit anderen Staaten geschlossen. Ein Grund dafür ist, dass der multilaterale Königsweg über die WTO ins Stocken geraten ist. TTIP ist die Krönung der bilateralen Freihandelsstrategie der EU.
Bilaterale Handels- und Investitionsabkommen der Europäischen Union
Handels- und Investitionsabkommen sind ein zentrales Element der Handels- und Wirtschaftspolitik der EU. Zwischen zahlreichen Staaten oder Staatenverbünden und der Europäischen Union bestehen bilaterale Handels- und Investitionsabkommen, die über diplomatische Beziehungen, Entwicklungshilfe, eine privilegierte Partnerschaft oder Kooperationen hinausreichen.
Die bestehenden Abkommen zur Vertiefung des Freihandels sind dabei individuell auf das Partnerland und seine wirtschaftliche sowie politische Situation abgestimmt. So erfolgt die Marktöffnung mitunter stufenweise, bleiben Zölle auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse bestehen oder der intensivierte Handel wird durch Infrastrukturprojekte flankiert.
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) trat zwar am 21. September 2017 in Kraft, muss jedoch noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, da es sich um ein gemischtes Abkommen handelt. Erst danach tritt es vollständig in Kraft. Eine Frist für die Ratifizierung gibt es jedoch nicht.
Die EU verhandelt mit mehreren Staaten über bilaterale Handels- und Investitionsabkommen.
Ziel der Abkommen ist es, den Handel zwischen der EU und den Partnerländern zu intensivieren, Anreize für Direktinvestition zu bieten sowie bestehende partnerschaftliche Beziehung auszubauen. Durch den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen, durch Handelsliberalisierungen, die Harmonisierung von Einfuhrbestimmungen und die Öffnung neuer Märkten sollen Impulse für Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg und Beschäftigung freigesetzt, sowie die Position der EU auf dem Weltmarkt gefestigt werden.
Öffentliche Aufmerksamkeit wurde vor allem den Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) sowie den Verhandlungen mit Kanada über das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zuteil.
Ob Asien, Südamerika oder Arabien – mit mehreren Staaten erwägt die Europäische Union, Verhandlungen über Abkommen zu Handels- und Kooperationspartnerschaften aufzunehmen. Bei den Verhandlungen kann es darum gehen, eine bestehende Partnerschaft zu festigen und zu intensivieren sowie den zwischenstaatlichen Handel zu fördern. Etwa durch Zollbefreiungen für bestimmte Waren, industrielle Zusammenarbeit, Finanz- und Enzwicklungshilfen oder Vergünstigungen sollen die zwischenstaatlichen Handelsbeziehungen gefördert werden. Ob und wann Verhandlungen tatsächlich aufgenommen werden, wird oftmals im Rahmen von Sondierungsgesprächen ermittelt.
Seit 2013 verhandeln China und die Europäische Union über ein Investitionsabkommen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Abkommens würden zahlreiche bilaterale Investitionsabkommen zwischen Ländern der EU und China zu einem Abkommen gebündelt. Der streng reglementierte Zugang von ausländischen Investoren auf chinesische Märkte ist in den letzten Jahren Schritt für Schritt einfacher geworden. Das Investitionsabkommen soll diese Entwicklung positiv begleiten und die Wettbewerbsbedingungen für Investoren auf beiden Märkten angleichen. Ausländische Investoren erhalten neben verbesserten Investitionsbedingungen auch mehr rechtliche Sicherheit.
Ein Meilenstein für die europäische Integration ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Am 1. Juli 1968 wurde die Zollunion verabschiedet: innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsraumes wurden Zölle sowie Handelshemmnisse abgebaut und gemeinsame Zölle für den Außenhandel vereinbart.
Innerhalb des Binnenmarktes gibt es keine Grenzen für Waren, Personen, Kapital oder Dienstleistungen mehr.
Der Wegfall von Grenzen und Handelsbeschränkungen sowie die Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften und Normen bedeutet für Unternehmen in der EU deutliche Kostenersparnis.
Der Europäische Wirtschaftraum (EWR) umfasst neben den aktuell 28 Mitgliedsländer der EU auch Lichtenstein, Island und Norwegen.
1990 haben die Verhandlungen über den EWR ihren Anfang genommen und wurden bereits zwei Jahre später mit Erfolg abgeschlossen. Beteiligt waren seinerzeit die 12 Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen, Island, Lichtenstein). Auch im EWR gelten die vier Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes: Freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Darüber hinaus kooperieren die Vertragspartner auf dem Gebiet von Bildung, Umwelt- und Verbraucherschutz, Bildung und Sozialem. Gemeinsame Wettbewerbsbedienungen sollten dazu beitragen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu fördern sowie ökonomische Ungleichheiten abzubauen. Zu den weiteren Inhalten des Abkommens gehören die Aufhebung von Diskriminierungen, Handelshemmnissen, nichttarifäre Hemmnisse und die Vereinfachung von Grenzkontrollen.