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Kommunalpolitik: Grundlagen
Demokratie
"Demokratie ist nicht die einfachste Staatsform, weil sie täglich des eigenen Engagements bedarf" - (Prof. Bernhard Vogel)
Die kommunale Politik ist die Keimzelle und Schule der Demokratie. Direkt vor Ort eröffnet sich für politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger ein besonders umfassender Raum zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung. Die bürgernahe Ausführung öffentlicher Angelegenheiten kennzeichnet unser demokratisches Staatswesen und ergänzt neben dem Föderalismus die vertikale Gewaltenteilung. Für eine Demokratie stellen die politischen Ziele der Dezentralisierung, der Stärkung lokaler Einheiten und der Stärkung der lokalen Demokratie die wichtigsten Grundlagen dar.
Die erste Stufe unseres Staatsaufbaus ist die öffentliche bzw. kommunale Verwaltung einer jeden Gemeinde oder Stadt. Hier werden nach demokratischen Mehrheitsverhältnissen Entscheidungen getroffen und Volksvertreter gewählt. Der Begriff der Kommunen ist dabei ein Oberbegriff für alle kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Gemeindeverbände (beispielsweise Landkreise, Verbandsgemeinden und Samtgemeinden. (Samtgemeinden sind in Niedersachsen Gemeindeverbände, die bestimmte öffentliche Aufgaben anstelle der Mitgliedsgemeinde ausführen.)
Gemeinde und kommunale Selbstverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung ist Grundlage des deutschen Staatsaufbaus und in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) verankert. Die zentrale Aussage für die Kommunen findet sich im zweiten Absatz: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung."
Durch diese Selbstverwaltungsgarantie, die in den Landesverfassungen zusätzlich gestützt wird, sowie durch die Selbstverwaltungshoheit, erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände das Recht, die örtlichen Angelegenheiten selbstverantwortlich und mit politischem Gestaltungsspielraum zu erledigen. Die Kommunalverfassungen der Länder, also die Gemeinde- bzw. Kreisordnungen sowie das Kommunalwahlrecht, setzen wesentliche Rahmenbedingungen für die Kommunalpolitik. In Gemeinden, Städten und Kreisen muss die Bevölkerung eine gewählte Vertretung haben. Über die Wahlen wirken die lokalen Parteien und Bürgerlisten an der politischen Willensbildung in den Kommunen mit, indem sie Vertreter aufstellen. (Siehe hierzu auch die Stichworte Kommunalpolitik und Kommunale Selbstverwaltung der KAS-Website.)
Allzuständigkeit der Kommunen
Die Zuständigkeiten, auch Hoheiten genannt, gehen aus der im Art. 28 GG verankerten Selbstverwaltungsgarantie hervor. Die Gemeinden sind für die örtlichen Angelegenheiten "allzuständig". Das heißt, dass sich die Gemeinden örtlichen Aufgaben, die innerhalb der Gemeindegrenzen liegen (Örtlichkeitsprinzip), in eigener Verantwortung annehmen können. Eingeschränkt wird dies, soweit die Aufgaben nicht durch sonstige Gesetze zugewiesen sind (Gesetzesvorbehalt).
Durch die Hoheitsrechte der Gemeinden werden diese vor substantiellen Eingriffen des Bundes oder des Landes in ihrer Eigenverantwortlichkeit geschützt. Die Länder haben darüber zu wachen, dass alle gemeindlichen Tätigkeiten rechtmäßig sind: Bezeichnet wird dies als Rechtsaufsicht oder Kommunalaufsicht.
Im Hinblick auf die Rechtsetzung besitzt die kommunale Selbstverwaltung folgende Hoheitsrechte.