Die sieben EU-Organe und weitere EU-Institutionen: Glossar

Einleitung

Das System der EU gründet auf Verträgen zwischen ihren Mitgliedstaaten. Das Fundament wurde 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt. Das Besondere an dem in seiner Form klassischen völkerrechtlichen Vertrag zwischen sechs Mitgliedstaaten (Deutschland. Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Niederlande) bestand in der Einrichtung gemeinsamer Organe (Hohe Behörde, später in Kommission umbenannt; Parlamentarische Versammlung, später: Europäisches Parlament; Ministerrat; Gerichtshof), die für die Gemeinschaft handeln konnten. 1957 kamen mit den Römischen Verträgen (Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft) weitere Gemeinschaften hinzu, deren Kompetenzen in der Folge Stück für Stück erweitert wurden 1992 wurden die Gründungsverträge in Maastricht mit dem Vertrag über die Europäische Union auf eine neue Basis gestellt. Dieser wurde 1993 wirksam und bildet mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die völkerrechtliche Grundlage der EU.

Weitere Anpassungen folgten in den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) und zuletzt 2007 durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

Derzeit gibt es gemäß dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieben Organe.

Wir stellen Euch in unserem Karteikartyensystem alle Begriffe kurz und prägnant vor. Unter den Karten findet Ihr ausführlichere Texte zu den einzelnen Themen. Euer gesammeltes Wissen könnt ihr zum Schluss in einem Quiz testen.

Die Glossarbegriffe

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist das politisch unabhängige Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Europäischen Union (EU) und hat das Recht, Vorschläge für neue europäische Gesetze zu machen (Initiativrecht). Darüber hinaus ist die Kommission als „Hüterin der Verträge“ für deren Umsetzung verantwortlich, überwacht die Anwendung und Einhaltung des EU-Rechts, verwaltet den Haushalt der Union und verhandelt internationale Abkommen.

 

An der Spitze der Kommission steht der/die Kommissionspräsident/in mit dem Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare. Dieses setzt sich aus einem Kommissar pro Mitgliedstaat zusammen, hat also 27 Mitglieder Ernannt werden der Kommissionspräsident und die Kommissare für fünf Jahre auf der Grundlage eines mehrstufigen Verfahrens mit qualifizierter Mehrheit vom Rat und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Derzeitiger Präsident ist Jean-Claude Juncker. Er leitet die wöchentlichen Kommissionssitzungen und teilt jedem Mitglied die Verantwortung für einen Politikbereich, die sogenannte Generaldirektion zu. Jeder Kommissar wird von einem Kabinett von Mitarbeitern unterstützt. Den Verwaltungsunterbau der Kommission bilden ca. 23.000 Beamte in Generaldirektionen, Diensten, Ämtern und Agenturen.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt werden – und zwar bei den alle fünf Jahre stattfindenden Europawahlen. Dabei gelten je nach Land verschiedene Wahlsysteme. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl, wobei kein Land weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben kann. Die Gesamtzahl Abgeordneter darf 751 nicht überschreiten. Innerhalb des Parlamentes können sich die Abgeordneten zu länderübergreifenden Fraktionen zusammenschließen, die die unterschiedlichen politischen Ausrichtungen widerspiegeln.

 

Seit der ersten Direktwahl 1979 hat das Europäische Parlament immer mehr Kompetenzen bekommen. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist es heute im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor allem für die europäische Gesetzgebung verantwortlich (Gesetzgebungsfunktion). Rechtsvorschriften kann es zwar nicht alleine erlassen, aber ohne das Parlament kann fast nichts beschlossen werden. Außerdem entscheiden die Abgeordneten gemeinsam mit dem Rat über den Haushalt der EU (Budgetierungsfunktion), wählen den Präsidenten der Europäischen Kommission sowie die Kommission als Ganzes (Wahlfunktion) und kontrollieren die übrigen EU-Organe, indem sie zum Beispiel Untersuchungsausschüsse einrichten.

 

Dem Parlament steht ein Präsident (oder eine Präsidentin) vor, der jeweils nach zweieinhalb Jahren (nach der Hälfte der Legislaturperiode) neu gewählt wird. Er oder sie vertritt das Parlament vor den anderen EU-Institutionen und der Außenwelt. Das Europäische Parlament tagt sowohl an seinem Sitz in Straßburg, als auch in Brüssel.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

 Der Rat der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel tagt in Brüssel oder Luxemburg und vertritt die Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist er vor allem für die Gesetzgebung zuständig. Der Rat hat keine festen Mitglieder, denn je nach Politikbereich entsendet jedes Mitgliedsland den/die für das Thema zuständigen Minister/in. So kommen zehn verschiedene Ratsformationen zustande. Es gibt zum Beispiel den „Rat für Auswärtige Angelegenheiten“, der sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, oder den „Rat für Umwelt“ mit den Umweltministern. Trotz dieser Vielfalt zählt der Rat aber nur als ein einziges Organ.

 

In einem Rotationsverfahren übernimmt jedes EU-Land den Ratsvorsitz für jeweils sechs Monate. Die internen Abstimmungsverfahren des Rats ist ziemlich komplex und kann wechseln, je nachdem um welchen Politikbereich es geht. Grundsätzlich kann man zwischen einstimmigen Entscheidungen und solchen mit qualifizierter und einfacher Mehrheit unterscheiden, wobei letztere mittlerweile eine Ausnahme darstellen. Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit sieht der Vertrag von Lissabon seit 2017 das Prinzip der doppelten Mehrheit vor. Dabei müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, einer Entscheidung zustimmen, damit diese zustande kommt. Rund 80 % aller EU-Rechtsvorschriften werden nach diesem Verfahren erlassen.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen. Er bestimmt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen, Leitlinien und Prioritäten der EU. Die Treffen – mindestens zwei pro Halbjahr - werden auch als EU-Gipfel bezeichnet. Die Entscheidungsfindung des Europäischen Rats basiert im Regelfall auf einem Konsens, in der Praxis werden vielfach mehrere Problembereiche zu Verhandlungspaketen zusammengeschürt. An der Spitze des Europäischen Rates steht Präsident oder die. Sie/Er wird vom Europäischen Rat für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.

Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist mit dem Vertrag von Lissabon offiziell ein Organ der EU geworden. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist die Zentralbank der 19 Mitgliedstaaten der EU, die den Euro eingeführt haben. Die EZB gestaltet die Geldpolitik der EU und soll dafür sorgen, dass das Preisniveau stabil bleibt. Außerdem führ sie Devisengeschäfte durch, verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten und kümmert sich um die Ausgabe der Euromünzen und –noten.

 

Die EZB setzt sich aus dem EZB-Direktorium, dem EZB-Rat und dem Erweiterten Rat zusammen, in dem die Präsidenten/innen der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten sitzen. Die EZB ist unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Damit dies so bleibt, werden die Mitglieder des Direktoriums für acht Jahre ernannt und können auch nur einmal berufen werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg umfasst seit dem Vertrag von Lissabon die Gesamtstruktur der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Er legt das EU-Recht aus und sorgt dafür, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Er besteht neben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Gericht der Europäischen Union (EuG).

 

Der Gerichtshof (EuGH) befasst sich als letzte Instanz in allen Rechtsfragen der Union mit den Klagen von Mitgliedstaaten oder Organen, Streitfällen zwischen Regierungen der Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen sowie Konflikten innerhalb der EU. Er besteht aus 27 Richter/innen (jeweils ein/er pro EU-Land) und neun Generalanwält/innen. Diese werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt und können wiedergewählt werden. Dem Gerichtshof steht Präsident/in und Vizepräsident/in vor, die von den Richter/innen für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der EuGH ist zu uneingeschränkter Vielsprachigkeit verpflichtet. Das bedeutet jede Amtssprache der Union kann Verfahrenssprache sein und hat den gleichen Stellenwert.

 

Das Gericht (EuG) ist dem Gerichtshof nachgeordnet und insbesondere zuständig für Klagen von Privatpersonen und für Rechtssachen im Zusammenhang mit unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen. Es besteht derzeit aus 47 Richtern. Ab 1. September 2019 wird das Gericht aus 2 Richtern pro Mitgliedstaat bestehen. Auch sie werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt und können wiedergewählt werden. Die Richter/innen wählen aus ihrer Mitte eine/n Präsident/in für die Dauer von drei Jahren.

Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben der EU ordnungsgemäß verwendet werden. Als unabhängiges Prüfungsorgan trägt er so zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und vertritt die Interessen der europäischen Steuerzahler/innen. Die Mitglieder des Rechnungshofs werden von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen (je ein Mitglied pro Staat) und vom Ministerrat ernannt; ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder eine/n Präsidenten/in für die Dauer von drei Jahren. Liegen Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten vor, so kann der Europäische Rechnungshof selbst keine rechtlichen Schritte einleiten. In solchen Fällen muss er das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterrichten.

Eurojust

Eurojust hat seinen Sitz, ebenso wie Europol, in Den Haag in den Niederlanden und hat das Ziel, die justizielle Zusammenarbeit in der EU zu verbessern, sowie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßahmen bei Schwerkriminalität zu koordinieren. So sollen Straftäter schneller belangt und insgesamt effektivere Maßnahmen gegen organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität in der EU möglich werden. Eurojust greift ein, wenn mindestens zwei EU-Staaten im Bereich der Schwerkriminalität betroffen sind. Der Zuständigkeitsbereich ist hier derselbe wie der der Europol.

Europol

Das Europäische Polizeiamt (Europol) nahm 1999 offiziell seine Tätigkeit auf und hat seinen Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Es ist die Strafverfolgungsbehörde der EU und unterstützt die nationalen Stellen - in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) - der 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Verbrechensbekämpfung. Es ist immer dann zuständig, wenn organisierte Kriminalität, Terrorismus oder andere Formen schwerer Kriminalität vorliegen und zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten betroffen sind. Sein Ziel ist es, Europa sicherer zu machen. Europol ist gegenüber dem Rat der Justiz- und Innenminister der Union rechenschaftspflichtig.

 

Der Rat der EU ernennt den Direktor (seit 2009: Rob Wainwright), der als gesetzlicher Vertreter der Behörde vorsteht und gemeinsam mit den stellvertretenden Direktoren und dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan der Behörde (der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans der EU ist) genehmigt. Europol beschäftigt aktuell mehr als 1000 MitarbeiterInnen, darunter 100 Auswertungs- und Analysespezialisten. Mehr als 40.000 internationale Untersuchungen werden jährlich unterstützt.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die unabhängige Datenschutzinstanz der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Sie wird geleitet von einem Datenschutzbeauftragten und einem Stellvertreter, die von einem Stab aus Juristen, IT-Fachleuten und Verwaltungskräften unterstützt werden. Der Datenschutzbeauftragte und sein Stellvertreter werden jeweils für fünf Jahre ernannt, mit der Option auf Verlängerung. Das Tagesgeschäft des Datenschutzbeauftragten verteilt sich auf zwei Verwaltungseinheiten: Kontrolle und Ausführung der Einhaltung der Datenschutzregeln durch EU-Organe und –Einrichtungen sowie die Beratung und Unterstützung der gesetzgebenden EU-Organe in verschiedenen Politikfeldern und bei der Erarbeitung neuer Gesetzesvorschläge.

 

Der EDSB beobachtet außerdem technologische Entwicklungen und tritt auch als Streithelfer und fachkundiger Ratgeber bei der Auslegung des Datenschutzrechts bei Verfahren am Gerichtshof der EU auf. Haben Bürger Grund zu der Annahme, dass ihre personenbezogenen Daten missbräuchlich bei einem EU-Organ oder einer Einrichtung verwendet oder verwertet wurden, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.

Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg ist die einzige Bank, die allen EU-Mitgliedsstaaten gehört und deren Interessen vertritt. Sie berät, gebietet Mischfinanzierungen und Darlehen und hat dabei keine Gewinne zum Ziel, sondern die Ausschöpfung europäischer Wachstums- sowie Beschäftigungspotentiale. Weitere Anliegen sind die Förderung der EU-Politik außerhalb der EU sowie die Unterstützung klimaschützender Projekte. Dabei arbeitet sie auch mit anderen EU-Institutionen zusammen, dabei besonders mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission. 90% der Darlehen der EIB werden innerhalb der EU vergeben. Bei der Vergabe trifft sie ihre Entscheidungen unabhängig.

Europäischer Stabilitätsmechanismus/EU-Rettungsschirm

Der Europäische Stabilitäsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) ist als Reaktion auf die europäische Finanzkrise der Nachfolger der Europäischen Finanzierungsfazilität (EFSF) und soll die langfristige finanzielle Stabiliserung der Euro-Währungszone gewährleisten. Daher trägt er auch seinen Beinamen „(permanenter) EU-Rettungsschirm“. Als internationale Finanzinstitution hat er seinen Sitz in Luxemburg. Der ESM wurde 2011 beschlossen und trat am 27.9.2012 in Kraft und vergibt Kredite zur Abwendung von Staatsbankrotten innerhalb der Eurozone.

 

Dabei ist die Bedingung, dass vom antragstellenden Land ein Maßnahmenplan zur Entschuldung und Sanierung des Staatshaushaltes vorgelegt und umgesetzt wird. So soll die Zahlungsfähigkeit aller Staaten der Eurozone gesichert werden. Der ESM verfügt über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro, wobei Deutschland hier mit 27% (190 Mrd. €, Stand Februar 2015) den größten Anteil stellt.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist das wichtigste Rechtssetzungsverfahren in der Europäischen Union und wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 als Mitentscheidungsverfahren eingeführt. Mit ihm erhielt das Europäische Parlament (EP) erstmals legislative Kompetenzen. Diese wurden 1999 erweitert und das Mitentscheidungsverfahren in das „Ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ umbenannt. Seither wird es als Beschlussfassungsverfahren für die Annahme der meisten Gesetze der EU angewandt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze werden vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gemeinsam angenommen.

 

Rat und Parlament nehmen einen Gesetzesvorschlag entweder in erster oder in zweiter Lesung an. Kann in zweiter Lesung keine Einigung beider Organe erreicht werden, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Der Rechtsakt wird erlassen, wenn die vom Vermittlungsausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für beide Organe annehmbar ist. Ist dies nicht der Fall, so wird der Gesetzesvorschlag abgelehnt und das Verfahren beendet.

Römische Verträge

Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 in Rom von Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien und den Niederlanden unterzeichnet. Sie begründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, Euratom). Weiterhin gilt der Abschluss der Verträge als Gründungsdatum der Europäischen Union (EU). Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft und bestehen bis heute. Sie folgten dem Scheitern des Vertrags zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954, das die Notwendigkeit einer europäischen Zusammenarbeit vor allem aus wirtschaftlichem Grund sichtbar machte.

Subsidiaritätsprinzip

Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine kommunale oder staatliche, öffentliche Aufgabe möglichst immer auf der bürgernächsten politischen Ebene getroffen werden, die zur Problemlösung in der Lage ist. Erst wenn dies nicht gelingt, wird das Problem an die EU abgegeben. Hintergrund ist, dass die EU sich ausschließlich um Dinge kümmern soll, die sie besser regeln kann, als ihre Mitgliedsländer für sich selbst.

Vertrag von Lissabon

Am 1. Dezember 2009 trat der Lissabonner Vertrag in Kraft. Er besteht aus zwei Teilen: dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Union institutionell reformiert. Es ist die fünfte grundlegende Reform der EU. Er stellte die EU auf eine neue rechtliche Grundlage, mit dem Ziel, sie demokratischer, transparenter und effizienter zu machen.

 

Dies war notwendig, um die in den 90er Jahren von 12 auf 15 Mitglieder angewachsene Union handlungsfähig zu halten. Der Vertrag von Lissabon verleiht u.a. dem Europäischen Parlament mehr Einfluss und macht es zu einem gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat. Weiterhin erhielten die nationalen Parlamente mehr Einfluss und werden nun früher über Vorschläge der Europäischen Kommission informiert.