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- Zeitmaschine Geschichte der EU
Die Geschichte der EU: Von den Anfängen bis heute
Das System der EU beruht auf Verträgen zwischen ihren Mitgliedstaaten. Das Fundament wurde 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt. 1957 kamen mit den Römischen Verträgen (Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft) weitere Gemeinschaften hinzu, deren Kompetenzen in der Folge Stück für Stück erweitert wurden. 1992 wurden die Gründungsverträge in Maastricht mit dem Vertrag über die Europäische Union auf eine neue Basis gestellt. Dieser wurde 1993 wirksam und bildet mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die völkerrechtliche Grundlage der EU.
Weitere Anpassungen folgten in den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) und zuletzt 2007 durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.
Daneben gab es aber auch immer Rückschläge beziehungsweise Vertragswerke, die nicht zu Stande kamen: So scheiterte 1954 der Versuch, eine Europäische Verteidungungsgemeinschaft (EVG) mit einer europäischen Armee zu schaffen und die bisherigen Integrationsschritte in einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) zu bündeln. 50 Jahre später, im Jahr 2005, lehnte dann eine Mehrheit der Franzosen und Niederländer in einem Referendum den 2004 von den Mitgliedsstaaten unterzeichneten Verfassungsvertrag ab. Und 2016 stimmte eine Mehrheit der Bürger in Großbritannien sogar für den Austritt ihres Landes aus der EU.
Unsere Zeitmaschine zeigt die wichtigsten Meilensteine der Entwicklung der Europäischen Union - von den Anfängen 1951 bis zum "Brexit".
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Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Mit dem Vertrag von Paris, der am 26. Juli 1952 in Kraft tritt, wird die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch „Montanunion“ genannt, gegründet. Unterzeichnung: 18. April 1951
Inkrafttreten: 23. Juli 1952
Ausgelaufen am: 23. Juli 2002
Ziel: Schaffung einer Abhängigkeit zwischen Kohle- und Stahlindustrie, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen bewaffnete Einsatzkräfte mobilisieren kann. Mit dieser Maßnahme wurde dem Misstrauen und den Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg entgegengewirkt.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl bildete den Grundstein für die spätere Europäische Union. Das Besondere an dem in seiner Form klassischen völkerrechtlichen Vertrag zwischen sechs Mitgliedstaaten (Deutschland. Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Niederlande) bestand in der Einrichtung gemeinsamer Organe (Hohe Behörde, später in Kommission umbenannt; Parlamentarische Versammlung, später: Europäisches Parlament; Ministerrat; Gerichtshof), die für die Gemeinschaft handeln konnten. Der Vertrag sollte zunächst die freie Nutzung und Produktion von Kohle und Stahl sichern, um so zu verhindern, dass ein europäischer Staat diese nutzt um Waffen herzustellen. Der EGKS-Vertrag lief am 23. Juli 2002 aus.1478099 Flagge der EGKS. Foto: CC0
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Römische Verträge
Mit den Römischen Verträgen werden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft gegründet. Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft. Unterzeichnung : 25. März 1957
Inkrafttreten : 1. Januar 1958
Ziel : Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).
Wichtigste Neuerungen : Ausbau der europäischen Integration durch Einbeziehung einer allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Nach dem Scheitern einer vertiefenden politischen Zusammenarbeit 1953 und 1954 beschloss die Parlamentarische Versammlung 1958, die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter auszubauen, und integriert die Agrar-und Atomwirtschaft sowie das Zollwesen in die EGKS. Diese Verträge von 1958 werden auch unter dem Begriff „Römische Verträge“ zusammengefasst. Die Erwartung war, dass die in der engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen eine Sogwirkung auch auf andere Bereiche entwickeln würden.
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1478115 Adenauer in Rom. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-45653-0001 / CC-BY-SA 3.0
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Europäischer Rat
Der Europäische Rat wird als regelmäßiges Treffen der Staats-und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten etabliert. Inkrafttreten: 10. Dezember 1974
Im Europäischen Rat treffen sich regelmäßig die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Der Rat wird jedoch zunächst nur als gemeinsames Treffen etabliert, er ist noch kein offizielles Organ der EG.
1478140 Erste Tagung des Europäischen Rates vom 11. März 1975 in Dublin. Foto: Europäischer Rat
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Zweiter Finanzvertrag
Der Zweite Finanzvertrag innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, der am 31. Dezember 1977 in Kraft trat, änderte Regeln zur Verwaltung des EG-Haushalts durch die Europäische Kommission und errichtete den Europäischen Rechnungshof. Unterzeichnung: 22. Juli 1975
Inkrafttreten: 31. Oktober 1977
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) mit Sitz in Luxemburg ist seit seiner Errichtung im Oktober 1977 der externe Prüfer der EU. Ziel des EuRH war es von Anfang an, die Verwaltung der Finanzen der Union durch Prüfungssicherheit und Beratung zu verbessern und zur öffentlichen Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel beizutragen
1478178 Der Europäische Rechnungshof heute. Foto: Euseson, CC BY-SA 3.0
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Erster Finanzvertrag
Der Erste Finanzvertrag (auch Vertrag von Luxemburg) tritt am 1. Januar 1971 in Kraft und enthält vor allem Regelungen für die Einführung von EG-Eigenmitteln. Die Arbeit der EG wird über Anteile der Mehrwertsteuer und des Bruttoinlandseinkommens finanziert. Unterzeichnung: 22. April 1970
Inkrafttreten: 1. Januar 1971
Die zuvor durch Finanzbeiträge der Mitgliedsstaaten finanzierte EG erhält ab 1971 Anteile an der Mehrwertsteuer und am Bruttoinlandseinkommen. Die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments werden nun so ausgeweitet, dass es über die Eigenmittel selbstständig verfügen kann. 1975 folgt dann im dem Zweiten Finanzvertrag eine Anpassung der Regeln.
1478186 Foto: CC0/Gemeinfrei
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Vertrag von Maastricht
Der Maastrichter Vertrag ist einer der wichtigsten Verträge in der Geschichte der EU. Mit ihm wird aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Am 1. November 1993 tritt der Vertrag in Kraft. Unterzeichnung : 7. Februar 1992
Inkrafttreten : 1. November 1993
Ziel : Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik).
Wichtigste Neuerungen : Gründung der Europäischen Union und Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht; neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z. B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres.
Mit dem Maastrichter Vertrag wird die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) rechtlich im EG-Vertrag verankert und damit wichtige Elemente der Sozialen Marktwirtschaft in der EU, wie z.B. die Einrichtung einer unabhängigen Zentralbank, auf europäischer Ebene festgeschrieben. Der Vertrag enthält außerdem den Zeitplan zur Vollendung der WWU sowie die Stabilitätskriterien. In der Präambel wird als grundlegendes Ziel festgeschrieben, „den Prozess der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben“. Außerdem wird das"Säulen-Modell" eingeführt (Europäische Gemeinschaft – EG, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – GASP, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik – ZJI), das mit dem „Vertrag über die Europäische Union“ (EU) überwölbt wird. Der EWG-Vertrag wird zum „Vertrag über die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft“ (EG) weiterentwickelt, was das gewachsene Gewicht des Politischen in der EU zum Ausdruck bringen soll. Das Subsidiaritätsprinzip wird zur Ausbalancierung von Gemeinschaftstätigkeit und Politikhandeln der Mitgliedstaaten eingeführt.
1478256 Das Säulenmodell, das mit dem Maastricht-Vertrag eingeführt wurde. Grafik: Kaneiderdaniel, CC BY-SA 3.0
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Davignon-Bericht
Der Davignon-Bericht (auch Luxemburger Bericht) war Grundlage für die Schaffung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit. Sie sollte eine enge Zusammenarbeit der EG-Mitgliedstaaten auch in den Bereichen sicherstellen, die nicht in den Gründungsverträgen der Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) geregelt waren. Unterzeichnung: 27. Oktober 1970
Im Luxemburger Bericht, der am 27. Oktober 1970, der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, beschließen die Mitgliedsstaaten, sich in außenpolitischen Fragen gemeinsam zu beraten. Die Zusammenarbeit beschränkt sich jedoch nur auf Beratungen und gemeinsame Abstimmungen. Es fehlt eine gemeinsame außenpolitische Vertretung und eigene Instrumente. Eine vertragliche Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit wurde erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 geschaffen.
1478264 Étienne Davignon, Namensgeber des Berichts, im Jahr 2011. Foto: FriendsofEurope, CC BY 2.0
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Einführung des Europäischen Währungssystems
Das Europäische Währungssystem (EWS) war eine von 13. März 1979 bis 31. Dezember 1998 bestehende Form der währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Inkrafttreten: 13. März 1979
Das Europäische Währungssystem ist der Vorgänger der heutigen Eurozone. In diesem System wird der Wechselkurs der Währungen in der EG gegenüber dem Dollar geregelt. Der EWS blieb bis zum 31. Dezember 1998 bestehen.
1478272 Karikatur von Leger zur Einführung des Europäischen Währungssystems.
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Beitritt von Großbritannien, Dänemark und Irland
Am 01.01.1973 treten Großbritannien, Dänemark und Irland der Europäischen Gemeinschaft bei. Man spricht von der so genannten "Nord-Erweiterung." Die vier Länder hatten bereits 1961/1962 einen Beitritts-Antrag gestellt, der aber am gegen Großbritannien gerichteten Veto von Frankreichs Präsident de Gaulle gescheitert war. In Norwegen, das ebefnfalls eine Mitgliedschaft beantragt hatte, entschied eine Mehrheit der Bevölkerung gegen einen Beitritt. Den Verhandlungen lagen die bis heute geltenden Prinzipien zugrunde, demnach die neuen Mitgliedern alle bislang beschlossenen Regelungen und Gesetze der EG übernehmen müssen ("acquis communautaire"). 1478652 Kolja21, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6868930
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Beitritt Portugals und Spaniens
Am 01.01.1986 treten Portugal und Spanien der Europäischen Gemeinschaft bei. Fünf Jahre zuvor war in der ersten Phase der so genannten "Süderweiterung" bereits Griechenland Mitgleid der EG geworden Noch in den 1970er Jahren galten Portugal, Spanien und das 1981 aufgenommene Griechenland als autoritäre Systeme. Nach dem Übergang zur Demokratie stellten Portugal und Spanien 1977 ihren Mitgliedsantrag für die Europäische Gemeinschaft. Von 1979 bis 1985 wurde über die Anträge verhandelt. 1986 konnten beide Länder schließlich beitreten. 1478670 Von Kolja21 - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6852186
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Beitritt von Griechenland
Am 01.01.1981 tritt Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei. 1975, kurz nach dem Ender der Militärdiktatur, hatte Griechenland einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EG eingereicht, welcher 1979 angenommen wurde. 1478688 Von Kolja21 - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6866992
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EU-Osterweiterung
Am 01.05.2004 treten insgesamt zehn ost- und südeuropäische Staaten der Europäischen Union bei. Die EU-Erweiterung von 2004 war die fünfte und bisher größte Erweiterung der EU. Auf ihre bisher größte Erweiterung hatte sich die EU bereits 2003 im Vertrag von Nizza vorbereitet. Insgesamt traten 2004 zehn Staaten der Union bei, von denen fast alle noch 15 Jahre zuvor kommunistisch gewesen waren: Zypern, Ungarn, Polen, Estland, Tschechien, Slowenien, Malta, die Slowakei, Lettland und Litauen. Alle Länder hatten ihren Antrag in den 1990er Jahren gestellt. Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. 1478698 Von Europe_countries.svg: Júlio Reisderivative work: Kolja21 (talk) - EU27-2007_European_Union_map.svg, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6749192
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Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza zielt insbesondere darauf ab, das Europäische Parlament zu stärken und die Europäische Union auf die Osterweiterung vorzubereiten. Der Vertrag tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Unterzeichnung: 26. Februar 2001
Inkrafttreten: 1. Februar 2003
Mit dem Vertrag von Nizza sollte das institutionelle Gefüge der damals 15 Mitgliedstaaten umfassenden und vor der größten Erweiterungsrunde in ihrer Geschichte stehenden EU angepasst werden. Die gefundenen Kompromisse in den zentralen Fragen (Größe und Zusammensetzung der Kommission, Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen und Stimmgewichtung im Ministerrat) waren nicht zufriedenstellend (kein Verzicht auf einen Kommissar pro Mitgliedsland, Erfordernis einer dreifachen Mehrheits-Regel im Ministerrat). Auch wurde auf dem Gipfel i von den Staats- und Regierungschefs der EU die unter dem Vorsitz von Bundespräsident a.D. Roman Herzog erarbeitete Charta der Grundrechte (angenommen. Die ebenfalls verabschiedete Erklärung zur Zukunft der EU war Grundlage für die Einberufung eines Konventes zur Erarbeitung eines EU-Verfassungsvertrages, in dem die Inhalte, Strukturen und Verfahren der EU grundlegend transparenter, demokratischer und effizienter gestaltet werden sollten.
1478753 Der Original-Vertrag. Foto: Rein1953, CC BY-SA 3.0
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Vertrag über eine Verfassung für Europa
Der durch den dringenden Reformbedarf angestoßene Versuch, der Europäischen Union eine „Verfassung“ zu geben, scheitert an dem Widerstand der Bürger in Frankreich und in den Niederlanden. Unterzeichnung: 29. Oktober 2004
Inkrafttreten: nicht ratifiziert
Der Europäische Konvent zur Zukunft Europas (Verfassungskonvent) arbeitete in 17 Monaten einen Verfassungsentwurf aus (Verabschiedung durch die Staats- und Regierungschefs im Juni 2004). Das Ergebnis war unter anderem ein einheitlicher Grundlagentext (Aufgabe des "Säulen-Modells"), die Reduzierung der Anzahl von Verfahren und Abstimmungsregeln, die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, das Mitentscheidungsverfahren wird zum Regelverfahren, das Europäische Parlament wird neben dem Rat gleichberechtigter Akteur in der Gesetzgebung der Europäischen Union, Einführung einer Passerelle-Klausel (vereinfachter Übergang zu Mehrheitsentscheidungen) und Integration der Charta der Grundrechte in das Vertragswerk.
Der Entwurf des U-Verfassungsvertrags wurde am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Der Vertragsentwurf wurde jedoch von Frankreich und den Niederlanden nicht ratifiziert, weil in beiden Ländern ein Mehrheit dagegen stimmte (Mai/Juni 2005) und trat damit nicht in Kraft. Die EU beschloss daraufhin eine „Denkpause“. Unter deutscher Ratspräsidentschaft einigten die Mitgliedsstaaten sich darauf, dass die gescheiterte Verfassung ohne Passagen zur Verfassungssymbolik und mit längeren Übergangsfristen Inhalt eines neuen Reformvertrages werden soll (Lissabonner Vertrag); dieser Einigung war die Berliner Erklärung zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge (März 2007) vorausgegangen.
1478769 Plakate in Frankreich nach dem Referendum. Foto: Philipp Hertzog, CC BY-SA 3.0.
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Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon nimmt im Wesentlichen die Substanz des EU-Verfassunsgvertrags auf, ergänzt diesen jedoch und verzichtet auf Symbole wie z.B. eine einhetliche EU-Hymne. Ziel der Reform ist eine demokratischere und wirksamere EU. Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft. Unterzeichnung: 13. Dezember 2007
Inkrafttreten: 1. Dezember 2009
Die Zweiteilung des Lissabonner Vertrages (2009) schafft mehr Transparenz für den Bürger: Im EUV sind die wesentlichen Grundsätze, die Bestimmungen über die Organe, die verstärkte Zusammenarbeit und allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Europäischen Union gebündelt. Der zweite Teil ist der Vertrag über die Arbeitweise der Europäischen Union (AEUV). Er verkörpert im Wesentlichen den ‚alten’, an die Neuerungen im Lissabonner Vertrag angepassten EG-Vertrag: Die Funktionsweise der Organe, die internen Politiken, das auswärtige Handeln der Europäischen Union, die Finanzvorschriften, das Gesetzgebungsverfahren werden in 357 Artikeln dargelegt.
Der Vertrag von Lissabon nennt und bekräftigt die Werte und Ziele, auf denen die Europäische Union aufbaut. Er steht für ein Europa der Freiheit und Sicherheit und sieht neue Instrumente der Solidarität vor. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die Grundwerte achten. Explizit genannt werden: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten. Es werden die sozialen Belange der Bürger den wirtschaftlichen Zielen der Europäischen Union gleichgestellt. Damit ist ein weiterer Schritt zur Formierung einer politischen Union eingeleitet. Die Europäische Union erhält mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht. Auch wird das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft das erste Mal explizit in einem europäischen Vertragswerk genannt, obwohl unterschiedliche inhaltliche Vorstellungen bestehen.
Das erste Mal wird im europäischen Vertragswerk der Grundsatz der „repräsentativen Demokratie“ festgeschrieben. Der Vertrag erkennt das Europäische Parlament wie die nationalen Parlamente als die beiden Quellen demokratischer Legitimation für das Handeln der Europäischen Union an. Die Parlamente der Mitgliedstaaten werden das erste Mal im europäischen Vertragswerk als ‚Akteure des europapolitischen Entscheidungsganges’ genannt. Sie tragen zum reibungslosen Funktionieren der Union bei und erhalten direkte Mitwirkungsrechte im europäischen Entscheidungsprozess – und zwar jede Kammer. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist klarer geregelt.
Mit dem Vertrag von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates von eben den Mitgliedern dieses Organs gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Bei der Wahl des Präsidenten der Kommission durch das Europäische Parlament ist das Ergebnis der Europawahl zu berücksichtigen. Ein neuer Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission ist, kann den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der Europäischen Union erhöhen. Die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament ist bei 750 gedeckelt; die nationalen Kontingente werden neu ermittelt, um die Repräsentativität zu verbessern. Das Mitentscheidungsverfahren wird ausgeweitet und damit das Europäische Parlament gestärkt. Die Kommission wird bis 2014 auf je einen Kommissar pro Mitgliedstaat verkleinert; ab 2014 soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entsprechen. Zu einem besseren Verständnis führt der Verzicht auf die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht-obligatorischen Haushaltsmitteln (EU: Finanzverfassung).
Das Instrument der „Verstärkten Zusammenarbeit“ wurde weiterentwickelt, u.a. indem das Veto-Recht gegen ein derartiges Vorgehen gestrichen wurde. Es kann jetzt für alle Politikbereiche der Europäischen Union angewandt werden (auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik), die nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen (Vgl. auch Titel VII EUV). Angewandt wurde dieser Mechanismus einer abgestuften Integration erstmals im Jahr 2010, als 14 Staaten sich auf eine gemeinsame Neuregelung des Scheidungsrechts einigten. Ein weiteres Beispiel ist die Einführung des Europäischen Patentrechts (2011). Die im Verfassungsentwurf vorgesehene Passerelle-Klausel wird in Art. 48, Abs. 7 EUV umgesetzt.
Der Vertrag von Lissabon verleiht den Bestimmungen der Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit, auch wenn sie nicht in das Vertragswerk aufgenommen wurde, sondern sich nur ein textlicher Verweis im Vertrag befindet.
Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals explizit die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union vor.
Neu vorgesehen ist auch die Möglichkeit der direkten Beteiligung von Bürgern an europäischer Politikgestaltung. Mittels eines Bürgerbegehrens werden eine Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
Der Lissabonner Vertrag bedeutet nach der Phase der Stagnation und des „Nachdenkens“ einen Schritt in die Zukunft der EU, auch wenn er hinter den Zielen und Inhalten des Verfassungsvertrages zurückblieb. Das europäische Vertragswerk ist durch die vielen Reformen kompliziert geworden und weist eine hohe Detaildichte an Regelungen auf, die für einen Nichtfachmann nur schwer zu durchschauen sind. Von einem knappen, verständlichen Grundvertrag, der das institutionelle System EU mit seinen Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festlegt, ist der Lissabonner Vertrag weit entfernt.
1478786 Logo des Vertrags von Lissabon. CC0/Gemeinfrei
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Beitritt von Rumänien und Bulgarien
Am 01.01.2007 treten Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union bei. Rumänien und Bulgarien reichten, wie Litauen und die Slowakei, ihren Antrag 1995 ein. Die Verhandlungen dauerten jedoch bis 2004, so dass die beiden Länder erst 2007 in die Union eintreten konnten. 1478839 Von Europe_countries.svg: Júlio Reisderivative work: Kolja21 (talk) - EU27-2008_European_Union_map.svg, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6748801
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Beitritt von Kroatien
Am 01.07.2013 tritt Kroatien der Europäischen Union bei. Damit wird die 2004 begonenne Osterweiterung der EU fortgesetzt. Kroatien reichte 2003 seinen Mitgliedsantrag ein. Von 2005 bis 2011 wurde über den Beitritt verhandelt, der schließlich 2013 erfolgte.
Mit der Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Staaten ist die Bevölkerung der Europäischen Union auf über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger angestiegen. Auch die Heterogenität der Union hat zugenommen: das durchschnittliche Bruttoinlandseinkommen der EU in jeweiligen Preisen lag 2016 bei 29.000 Euro pro Kopf und schwankt zwischen 92.900 Euro im Fall von Luxemburg und 58.800 Euro in Irland sowie 8.600 Euro im Fall von Rumänien und 6.600 Euro in Bulgarien.
1478847 Von Kolja21 - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26292616
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Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden
Am 01.01.1995 treten Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union bei. Genauso wie Finnland stellten auch Norwegen und die Schweiz 1992 einen Mitgliedsantrag. Die Schweiz setzte ihren jedoch noch im gleichen Jahr wieder aus, und 1994 stimmte das norwegische Volk mehrheitlich gegen einen Beitritt zur EU. Österreich hatte seinen Antrag bereits 1989 gestellt und Schweden schon 1991. Zusammen mit Finnland traten sie 1995 der EU bei. Da alle drei Länder zuvor Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gewesen ware, sprach man von der so genannten EFTA-Erweiterung. 1478855 Von Europe_countries.svg: Júlio Reisderivative work: Kolja21 (talk) - EU25-2004_European_Union_map.svg, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6757304
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Weißbuch zur Zukunft Europas
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellt in Brüssel das "Weißbuch zur Zukunft Europas vor". Dieses enthält fünf Szenarien, wohin die EU sich bis 2025 entwickeln könnte. Die Kommission möchte dadurch rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni 2019 eine Debatte über die Zukunft der EU anstoßen. Als Weißbuch bezeichnet man im Kontext der EU ein Papier mit einer Sammlung von Vorschlägen für einen bestimmten Politikbereich. Das "Weißbuch zur Zukunft Europas" skizziert fünf verschiedene Szenarien, wie die EU im Jahre 2025 aussehen könnte. Die Szenarien sind idealtypisch, das heißt, sie schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bieten lediglich einen Ausblick, was zukünftig passieren könnte.
Szenario 1: "Weiter wie bisher"
Die EU konzentriert sich auf die Umsetzung ihrer positiven Reformagenda entsprechend den Politischen Leitlinien der Kommission „Ein neuer Start für Europa“ von 2014 und der von allen 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2016 angenommenen Erklärung von Bratislava. Im Jahr 2025 könnte dies zum Beispiel bedeuten:
- Europäerinnen und Europäer können sich in selbst fahrenden, vernetzten Fahrzeugen fortbewegen, stoßen aber aufgrund ungelöster rechtlicher und technischer Hindernisse an den Grenzübergängen möglicherweise auf Probleme.
- Europäerinnen und Europäer passieren Grenzen fast immer, ohne wegen Kontrollen anhalten zu müssen. Verschärfte Sicherheitskontrollen machen das sehr frühzeitige Erscheinen am Flughafen bzw. Bahnhof erforderlich.
Szenario 2: "Schwerpunkt Binnenmarkt"
Die EU konzentriert sich wieder auf den Binnenmarkt, da die 27 Mitgliedstaaten in immer mehr Politikbereichen nicht in der Lage sind, eine gemeinsamen Haltung zu finden. Im Jahr 2025 könnte dies bedeuten:
- Regelmäßige Kontrollen an den Binnengrenzen behindern Handel und Tourismus. Einen Arbeitsplatz im Ausland zu finden wird ebenfalls schwieriger, und die Übertragung von Pensionsansprüchen in einen anderen Mitgliedstaat ist keine Selbstverständlichkeit. Wer im Ausland krank wird, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen.
- Die Europäer halten sich aufgrund des Mangels an EU-weiten Regeln und technischen Standards bei der Nutzung vernetzter Fahrzeuge eher zurück.
Szenario 3: "Wer mehr will, tut mehr"
Die EU verfährt weiter wie bisher, gestattet jedoch interessierten Mitgliedstaaten, sich zusammenzutun, um in bestimmten Politikbereichen wie Verteidigung, innerer Sicherheit oder Sozialem gemeinsam voranzuschreiten. Es entstehen eine oder mehrere „Koalitionen der Willigen“. Im Jahr 2025 könnte dies bedeuten:
- 15 Mitgliedstaaten richten ein Korps aus Polizeibeamten und Staatsanwälten ein, das bei grenzüberschreitender krimineller Aktivität ermittelt. Sicherheitsrelevante Informationen werden unmittelbar weitergegeben, da nationale Datenbanken vollständig miteinander verknüpft sind.
- In zwölf Mitgliedstaaten, die eine Harmonisierung der Haftungsregeln und technischen Standards vereinbart haben, werden vernetzte Fahrzeuge in großem Umfang genutzt.
Szenario 4: "Weniger, aber effizienter"
Die EU konzentriert sich darauf, in ausgewählten Bereichen rascher mehr Ergebnisse zu erzielen, und überlässt andere Tätigkeitsbereiche den Mitgliedstaaten. Aufmerksamkeit und begrenzte Ressourcen werden auf ausgewählte Bereiche gerichtet. Im Jahr 2025 könnte dies bedeuten:
- Eine europäische Telekom-Behörde ist befugt, Funkfrequenzen für grenzüberschreitende Kommunikationsdienste freizugeben, wie sie beispielsweise für die ungehinderte Nutzung vernetzter Fahrzeuge erforderlich sind. Sie schützt außerdem die Rechte von Internet- und Mobiltelefonnutzern unabhängig von deren Aufenthaltsort in der EU.
- Eine neue europäische Agentur zur Terrorismusbekämpfung trägt mit der systematischen Beobachtung und Identifizierung Verdächtiger zur Verhinderung und Prävention schwerer Anschläge bei.
Szenario 5: "Viel mehr gemeinsames Handeln"
Die Mitgliedstaaten beschließen, mehr Kompetenzen und Ressourcen zu teilen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Auf EU-Ebene werden rascher Entscheidungen getroffen, die zügig umgesetzt werden. Im Jahr 2025 könnte dies bedeuten:
- Europäische Bürgerinnen und Bürger, die sich über ein Vorhaben für ein EU-finanziertes Windkraftanlagenprojekt in ihrer Region beschweren wollen, haben Schwierigkeiten, die richtige Behörde zu erreichen, da sie an die zuständige europäische Stelle verwiesen werden.
- Dank klarer EU-weiter Regeln können vernetzte Fahrzeuge ungehindert in ganz Europa unterwegs sein. Fahrerinnen und Fahrer können sich darauf verlassen, dass eine EU-Agentur die Regeln durchsetzt.
1479016 Logo des Weißbuches zur Zukunft Europas.
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"Brexit"
Bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 stimmen 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Am 29. März 2017 wird der Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union eingeleitet. Mit Großbritannien hat sich erstmals ein Mitgliedsstaat der EU entschlossen, die Union zu verlassen. Da es hierzu keinen Präzedensfall gibt und das Vereinigte Königreich eines der größten Mitgliedsländer ist, sind die Verhandlungen entsprechend schwierig und dauern noch an. Nach Angaben der britischen Regierung soll der Austritt am 29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit rechtskräftig werden. 1479024 Pixabay/CC0/Gemeinfrei
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Einheitliche Europäische Akte
Der Europäische Rat und die außenpolitische Konsolidierung der Mitgliedsstaaten werden in das Vertragswerk der EG übernommen. Zudem wird das Abstimmungsverfahren geändert, so dass einzelne Mitgliedsstaaten nicht so leicht ein Veto einlegen können. Die Einheitliche Europäische Akte tritt am 1. Juli 1987 in Kraft. Unterzeichnung : 17. Februar 1986 (Luxemburg) / 28. Februar 1986 (Den Haag)
Inkrafttreten : 1. Juli 1987
Ziel : Reform der Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens und Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bei der Verwirklichung des Binnenmarkts.
Wichtigste Neuerungen : Ausdehnung der Fälle, über die im Rat mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden wird (so dass ein einziges Land gegenüber einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift nicht mehr so einfach ein Veto einlegen kann), Einführung von Zusammenarbeits- und Zustimmungsverfahren, die den Einfluss des Parlaments stärken.
Die Einheitliche Europäische Akte stellte die erste Reform der Römischen Verträge dar. In ihr werden die EPZ und der Europäische Rat in den Vertrag mitaufgenommen und zu Organen der Europäischen Gemeinschaft gemacht. Auch mit in den Vertrag aufgenommen wird das Ziel, einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Der Name „Europäisches Parlament“ wird bestätigt, die legislativen Befugnisse des Parlaments werden erweitert, so dass einzelne Staaten schwerer ein Veto einlegen können.
1479032 Hans-Dietrich Genscher bei der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte. Foto: Europäisches Parlament
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Charta der Grundrechte der EU
Die Charta der Grundrechte wird auf einem EU-Gipfel ausgearbeitet und in das Vertragswerk der EU aufgenommen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wird die Charta der Grundrechte rechtsgültig für fast alle EU-Bürger, mit Ausnahme von Polen und Großbritannien. Unterzeichnung: 7. Dezember 2000
Inkrafttreten: 1. Dezember 2009
In einem Europäischen Konvent wird 2000 die Charta der Grundrechte ausgearbeitet und durch die Präsidenten des EPs, des Europäischen Rats und der Kommission verabschiedet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Ursprünglich war vorgesehen, die Charta in den 2004 unterzeichneten Verfassungsvertrag zu übernehmen. Nach dessen Scheitern wurde sie erst 2009 mit dem Vertrag von Lissabon, der auf die Charta verweist, rechtskräftig.
1479040 Foto: Trounce, CC BY-SA 3.0
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Einführung des Euro
Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den einzelnen Währungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, am 1. Januar 1999 wurde der Euro gesetzliche Buchungswährung. Am 1. Januar 2002 erfolge dann die Einführung als Bargeld. Unterzeichnung: 7. Februar 1992
Inkrafttreten: 1. Januar 1999
Ab dem 1.1.1999 wurde die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion umgesetzt, indem zuerst die Wechselkurse der teilnehmenden Länder (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien) unwiderruflich fixiert, der Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt sowie die Europäische Zentralbank errichtet wurden. Am 1. Januar 2002 stand der Euro in diesen Ländern dann als Bargeld zur Verfügung, ab 1. Juli 2002 wurde er alleiniges Zahlungsmittel.
1479069 2002 wurde der Euro als Bargeld eingeführt. Foto: iStock
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Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments
Die Bürger der Mitgliedsstaaten wählen zum ersten Mal das Europäische Parlament direkt. Im Juni 1979 werden das erste Mal die 410 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes in direkten und geheimen Wahlen von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt. Zuvor waren die Abgeordneten von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten entsandt worden.
1479090 Hans-Gert Pöttering, später Vorsitzender der KAS, zog bei der ersten Direktwahl ins EP ein. Foto: KAS
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Fusionsvertrag
Für die drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) werden eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat eingerichtet. Der Fusionsvertrag tritt am 1. Juli 1967 in Kraft. Unterzeichnung : 8. April 1965
Inkrafttreten : 1. Juli 1967
Ziel : Umgestaltung der Europäischen Institutionen
Wichtigste Neuerungen : Einrichtung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die damaligen drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom und EGKS). Aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam.
1479098 Jean Rey, erster Präsident der fusionierten Kommission. Foto: EC Audiovisual Service
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Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
Ein erster Rückschlag im Prozess der europäischen Integration: Der Plan, eine gemeinsame Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu schaffen, scheitert am 30. August 1954 am französischen Parlament - obwohl das Projekt 1950 ursprünglich sogar vom damaligen französischen Ministerpräsidenten René Pleven vorgeschlagen worden war. Entwurf: 27. Mai 1952
Inkrafttreten : nicht ratifiziert
Nachdem im Rahmen der EGKS zunächst kriegswichtige Bereiche erfolgreich gemeinsam verwaltet wurden, war das nächste Ziel, eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einschließlich europäischer Armee zu schaffen. Dieses Vorhaben scheiterte 1954 zusammen mit dem Versuch, die bisherigen Integrationsschritte in einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) zu bündeln. Indirekte Folge war die 1955 in Kraft getretene Erweiterung des Brüsseler Paktes (von 1948) zur Westeuropäischen Union (WEU). Diese außerhalb des gemeinschaftlichen Vertragswerks geschaffene Organisation ist mittlerweile fast komplett in den Rechtsbestand der EU überführt.
1479106 Der französische Ministerpräsident René Pleven. Foto: gettyimages
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Vertrag von Amsterdam
Der 1997 in Amsterdam beschlossene Vertrag soll die EU vor allem auf den Beitritt weiterer Mitgliedsstaaten vorbereiten. Dazu wird das Mitbestimmungsverfahren erweitert und vereinfacht. Der Vertrag von Amsterdam tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. Unterzeichnung : 2. Oktober 1997
Inkrafttreten : 1. Mai 1999
Ziel : Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Wichtigste Neuerungen : Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträge sowie ein transparenterer Entscheidungsprozess
Mit dem Amsterdamer Vertrag wird unter anderem der Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts als (innenpolitisches) Pendant zu (wirtschaftlichem) Binnenmarkt und (außenpolitischer) Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen. Das Instrument der „Verstärkten Zusammenarbeit“ wird im Vertrag eingeführt. Die „Verstärkte Zusammenarbeit“ sieht vor, dass eine Gruppe von Mitgliedstaaten für sich gemeinsame Regelungen festlegen kann, ohne dass sich die anderen Staaten daran beteiligen müssen. Damit wird die grundsätzliche Möglichkeit einer abgestuften Integration in das Vertragswerk aufgenommen, bei der die Organe und Verfahren der EU in Anspruch genommen werden.
1479114 Die europäischen Staatschefs in Amsterdam 1997. Foto: Рома, CC BY-SA 3.0