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Zeitmaschine Soziale Marktwirtschaft
„Wohlstand für alle" – so lautet der Titel eines Bestsellers von Ludwig Erhard aus dem Jahr 1957. 60 Jahre später blicken wir auf eine beispiellose Erfolgsgeschichte zurück, die in Begriffen wie „Wirtschaftswunder" oder „Exportweltmeister", aber auch in der Bewältigung der Folgen der deutschen Teilung zum Ausdruck kommt. Unsere Zeitmaschine zeigt die wichtigsten Meilensteine der Sozialen Marktwirtschaft.
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Erstes Referendum in Irland
In einer ersten Volksabstimmung in Irland spricht sich die irische Bevölkerung klar gegen den Vertrag von Lissabon aus und gefährdet so die Umsetzung des europäischen Vertragswerks. Im Zuge des Ratifikationsverfahrens erließen die Iren nicht nur ein Parlamentsgesetz, um den Vertrag von Lissabon umzusetzen, sondern mussten aufgrund von verfassungsrechtlichen Anforderungen auch ihre Bevölkerung im Rahmen eines Referendums, also einer Volksabstimmung, abstimmen lassen.
Dabei sprachen sich 53,4 Prozent der Wähler gegen den Vertrag von Lissabon aus, obwohl alle großen irischen Parteien im Vorfeld ihre Zustimmung zum Vertrag verkündet hatten. Das Problem: eine richtige Wählerkampagne hatten nur die Gegner des Lissabon-Vertrags gestartet und so lässt sich die Ablehnung der Iren bei einer beachtlichen Wahlbeteiligung von 53,1 Prozent unter anderem auch erklären.
Die Ablehnung der Iren hatte weitere umfassende Änderungen des Vertrags von Lissabon und Zugeständnisse an die Iren selbst zur Folge.
Am 2. Oktober 2009 fand schließlich das zweite Referendum in Irland statt, bei dem 67,1 % für die Annahme des Vertrages stimmten – bei einer höheren Wahlbeteiligung als ein jahr zuvor (58 %).
Bild: © Daniel.finnan (Own work), via Wikimedia Commons411881 Plakat der irischen Regierung 2009
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Ludwig Wilhelm Erhard
Ludwig Erhard – deutscher Spitzenpolitiker der Nachkriegszeit und Vater des „Wirtschaftswunders". Der „Mann mit der Zigarre" etablierte in Deutschland die Soziale Marktwirtschaft. Kurzbiographie
• 4. Februar 1897: Geboren in Fürth• 1913-1916: Kaufmännische Lehre in Nürnberg
• 1916-1918: Soldat im 1. Weltkrieg beim 22. Bayerischen Feldartillerieregiment
• September 1918: Schwere Verwundung an der Westfront bei Ypern
• 1919-1922: Studium zum Diplom-Kaufmann an der Handelshochschule Nürnberg
• 1922-1925: Studium der Betriebswirtschaftslehre und Soziologie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main
• 1925: Promotion bei Franz Oppenheimer über „Wesen und Inhalt der Werteinheit"
• 1925-1928: Geschäftsführung des elterlichen Betriebes
• 1928-1942: Wissenschaftlicher Assistent, später stellv. Leiter beim Institut für Wirtschaftsbeobachtung der deutschen Fertigware
• 1933: Lehrbeauftragter an der Nürnberger Handelshochschule
• 1942-1945: Gründung und Leiter des Instituts für Industrieforschung
• Ab Ende 1942: Ökonomische Nachkriegsplanung
• 1944: Denkschrift „Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung"
• 1945/46: Mitglied des bayrischen Kabinetts Hoegner als Wirtschaftsminister
• 1947: Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München
• 1947: Leiter der Sonderstelle Geld und Kredit
• 1948: Währungsreform, Einleitung der Preisfreigabe und Aufhebung der Bewirtschaftung
• 1949-1963: Bundeswirtschaftsminister
• 1950: Honorarprofessor für Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Bonn
• Oktober 1952: Berufung Alfred Müller-Armacks ins Bundeswirtschaftsministerium
• 13. September 1955: Ansprache bei Weltbank und IWF
• 1957-1963: Wirtschaftsminister und Vizekanzler
• Februar 1957: „Wohlstand für alle" erscheint
• 3. März 1959: Ablehnung einer Kandidatur für die Bundespräsidentenwahl
• 16. Oktober 1963: Wahl zum Bundeskanzler
• 1965: Wiederwahl, „Programm der Sparsamkeit und Nüchternheit"
• 1966: Rücktritt als Bundeskanzler. Kurt Georg Kiesinger wird Nachfolger
• 1967: Ehrenvorsitzender der CDU
• 4. Februar 1977: 80. Geburtstag, Ehrungen als „Vater des Wirtschaftswunders"
• 5. Mai 1977: Gestorben in Bonn an Herzversagen
Leben bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges
Ludwig Erhard wurde am 4. Februar 1897 als zweites von vier Kindern des Textilwarenhändlers Wilhelm Philipp Erhard und dessen Frau Augusta in Fürth geboren. Er besuchte Volks- und Realschule, begann eine Lehre als Weißwarenhändler und schloss diese 1916 als Einzelhandelskaufmann in Nürnberg ab.
1916/17 nahm Erhard als Soldat im 22. Bayerischen Feldartillerieregiment in Rumänien und 1818 an der Westfront am Ersten Weltkrieg teil. Im September 1918 wurde er bei Ypern durch eine Artilleriegranate schwer verwundet. Körperliche Arbeit – und damit auch die Arbeit im väterlichen Geschäft – war nicht mehr möglich, weshalb er den akademischen Weg einschlug.
1919 bis 1922 studierte Erhard Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Nürnberg, was er als Diplom-Kaufmann abschloss. Anschließend nahm er bis 1925 das Studium der Betriebswirtschaftlehre, der Nationalökonomie und der Soziologie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf und wurde dort mit einer währungspolitischen Arbeit über „Wesen und Inhalt der Welteinheit" bei Franz Oppenheimer zum Dr. rer. pol. promoviert.
Nachdem er für drei Jahre die Geschäftsführung des elterlichen Betriebes übernommen hatte, zog es ihn wieder in die Wissenschaft: 1928 bis 1942 arbeitete Erhard am „Institut für Wirtschaftsbeobachtung der deutschen Fertigware" in Nürnberg, zunächst als wissenschaftlicher Assistent, später als stellvertretender Leiter. Dieses der Hochschule Nürnberg angegliederte Institut betrieb vorwiegend Konsumforschung. Erhard war dort auch als Redakteur der Zeitschrift „Deutsche Fertigindustrie" tätig und trat für Außenhandelsfreiheit, Wettbewerbswirtschaft, freie Marktpreisbildung und freie Marktwirtschaft ein. Ab 1933 war er zudem Lehrbeauftragter an der Nürnberger Handelshochschule.
1942 verließ Erhard das Institut und gründete ein eigenes Konsumforschungsinstitut („Institut für Industrieforschung"), finanziert von der Reichsgruppe Industrie. Außerdem wurde ihm bis zum Ende des Krieges die Aufsicht über die Lothringer Glasindustrie übertragen. Im März 1944 stellte er eine Denkschrift „Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung" fertig, in der er von der Voraussetzung ausging, dass Deutschland den Krieg verlieren würde. Diese Denkschrift übermittelte er im Juli 1944, unmittelbar vor dem Attentat vom 20. Juli, Carl Friedrich Goerdeler, der ihn daraufhin seinen Freunden als Berater empfahl.
Währungsreform
Nachdem Erhard für einige Monate Wirtschaftsreferent der Stadt Fürth war sowie im bayerischen Kabinett des Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner als Minister für Handel und Gewerbe gedient hatte, besaß er bereits 1947 wirtschaftspolitische Expertise. Sein Ansehen wurde zudem durch eine Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München gesteigert (1950 folgte eine Honorarprofessur für Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Bonn). Somit wurde er 1947 bei der Verwaltung der Finanzen der britisch-amerikanischen Bizone als Leiter der Expertenkommission ►„Sonderstelle Geld und Kredit" eingesetzt und mit der Vorbereitung der Währungsreform betraut. Bereits 1944 hatte sich Erhard in seiner Denkschrift „Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung" für einen Währungsschnitt im Rahmen des Neuaufbaus der Wirtschaft ausgesprochen. In der „Sonderstelle Geld und Kredit" wurde der sogenannte ►„Homburger Plan" entwickelt, der vorsah, einen Geldmengenschnitt im Verhältnis von 5:1 durchzuführen und allen Bürgern ein „Kopfgeld" von 50 D-Mark auszahlen zu lassen. Die Einführung der D-Mark fand am 20. Juni 1948 statt (vgl. ►Währungsgesetz und ►„Wie die D-Mark nach Deutschland kam").
Wirtschaftsreform
Zur Zeit der Währungsreform existierte in Deutschland noch kein freier Markt. Zu den Altlasten der Nazi-Zeit gehörte eine Festpreisbindung vieler Handelsgüter, die die Inflationsgefahr verschleiern sollte. Zur Zeit des Zweiten Weltkrieges wurde eine große Geldmenge produziert, die der Aufrüstung dienen sollte. Bereits 1932 trat Erhard als Verfechter eines freien Markts für eine Wettbewerbswirtschaft und freie Marktpreisbildung ein und wurde schließlich am 2. März 1948 mit einem entsprechenden Programm zum Direktor der Verwaltung für Wirtschaft in der britisch-amerikanischen Bizone gewählt. Am 18. Juni 1948 konnte das von Erhard selbst formulierte ►„Leitsätze-Gesetz" verabschiedet werden. Es trat sechs Tage später in Kraft. Das von Erhard im Alleingang – und gegen die Wünsche der Alliierten – durchgesetzte Regelwerk hob Zwangsbewirtschaftung und Preisbindung auf. Erhard kündigte das Gesetz am 20. Juni in einer Radioansprache an. Die Alliierten in Person des amerikanischen Militärgouverneurs Lucius D. Clay warfen Erhard vor, er habe eigenmächtig gehandelt und Vorschriften des Besatzungsrechts ignoriert sowie ultimativ verändert. Erhard wird nachgesagt, er habe darauf geantwortet, die Vorschriften seien nicht verändert, sondern komplett abgeschafft worden. Der Alleingang Erhards gilt heute als eine Voraussetzung für das „Wirtschaftswunder" der 1950er und 60er Jahre.
Erhard als Wirtschaftsminister
Am 20. September 1949 wurde Erhard nach den ►Wahlen zum 1. Deutschen Bundestag als Bundesminister für Wirtschaft in das Kabinett von Konrad Adenauer berufen. Dieses Amt sollte er bis 1963 innehaben. Zusätzlich wurde er 1957 und 1961 jeweils zum Vizekanzler ernannt. 1952 berief er den Ökonomen ►Alfred Müller-Armack ins Bundeswirtschaftsministerium. Erhard war einer der beliebtesten Politiker der 1950er Jahre und gilt bis heute als einer (wenn nicht der) Schöpfer des „Wirtschaftswunders". Auch für eine Liberalisierung des Außenhandels trat er ein. Zudem führte er als Verfechter der Marktwirtschaft eine Auseinandersetzung mit dem sozial orientierten Konrad Adenauer, die vor allem im Streit um die Rentenreform 1957 zu Tage trat, in dem er das Umlageverfahren des Generationenvertrags als nicht zukunftsfähig ablehnte. Nachdem Adenauer Ludwig Erhard 1957 zum Vizekanzler ernannte, schlug er diesen außerdem zwei Jahre später gegen dessen Willen als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vor. Erhard lehnte eine Kandidatur jedoch am 3. März 1959 endgültig ab. Ordnungspolitisch bemerkenswert sind das ►Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (1957), das ►Bundesbankgesetz (1957) und das Außenwirtschaftsgesetz (1961). Die 14 Jahre, in denen Ludwig Erhard Wirtschaftsminister war, waren durch hohe Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts, Lohnsteigerungen bei stabilen Preisen, hohe soziale Sicherheit bei ausgeglichenen öffentlichen Haushalten, Vollbeschäftigung und eine nachhaltige Verbesserung der deutschen Außenhandelsbilanz geprägt.
Erhard als Bundeskanzler
Am 15. Oktober 1963 trat Konrad Adenauer zurück. Einen Tag später wurde Ludwig Erhard zum ►Bundeskanzler gewählt, nachdem er bereits sechs sechs Jahre das Amt des Vizekanzlers bekleidet hatte. 1965 konnte er sich bei seiner Wiederwahl mit dem bis dahin zweithöchsten Wahlsieg der Union seit der Gründung der Bundesrepublik durchsetzen. Dennoch gilt seine Regierungszeit als durchwachsen. Sein Ansehen in der CDU nahm zusehends ab und er konnte schon bald seinen Ansichten kein Gewicht mehr verleihen. Nachdem Erhard in seinem Werk „Wohlstand für alle" 1957 noch optimistisch die Stärke der ►Sozialen Marktwirtschaft propagierte, legte er bei seiner Wiederwahl 1965 ein „Programm der Sparsamkeit und Nüchternheit" vor, das der ersten Konjunkturkrise der Bundesrepublik entgegenwirken sollte. Dieses war nicht in der Lage, einen Umschwung zu generieren. Nachdem im Jahre 1966 Kurt Georg Kiesinger zum Kanzlerkandidaten der Union gewählt wurde, trat Erhard am 1. Dezember 1966 von seinem Amt zurück und legte zudem ein Jahr später den CDU-Vorsitz nieder.
Wirtschaftspolitische Orientierung
Als Vertreter des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft, welches durch Erhard selbst populär wurde, waren Erhards Ansichten von der Lehre des ►Ordoliberalismus geprägt. In der auf ►Walter Eucken zurückgehenden Lehre kommt dem Staat die Aufgabe zu, Rahmenbedingungen für eine freie Marktwirtschaft zu gewährleisten, in der die Freiheit der Marktteilnehmer abgesichert wird. Weitere Vertreter der Schule sind u. a. der von Erhard ins Wirtschaftsministerium berufene Alfred Müller-Armack sowie ►Wilhelm Röpke, ►Franz Böhm und Leonhard Miksch. Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ergänzt den theoretischen Ansatz des Ordoliberalismus um eine pragmatische Herangehensweise, die neben der bloßen Aufrechterhaltung der Ordnung Wirtschaftseingriffe des Staates zur Schaffung sozialen Ausgleichs und zur Korrektur der Marktergebnisse nicht ausschließt. In „Wohlstand für alle" beschreibt Erhard das Ziel, Wohlstand in der Breite der Gesellschaft zu schaffen. Dies könne nur durch eine freie Wirtschaft geschehen, die weitgehend vor staatlichen Eingriffen, aber auch privatwirtschaftlichen Machtkonzentrationen geschützt sei. Als Mittel zur Erlangung des Wohlstands sah er den freien Wettbewerb.Weiterführende Links und Literatur:
Erhard, Ludwig: Wohlstand für Alle, Düsseldorf 1957.
Hentschel, Volker: Ludwig Ehard – Ein Politikerleben, München und Landsberg am Lech 1996. Rezension dazu
Mierzejewski, Alfred C.: Ludwig Erhard – Der Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft. Biographie (Dt. Ausgabe), München 2005.
Bild: © Bundesarchiv, B 145 Bild-F004204-0003 / Adrian, Doris / CC-BY-SA, via Wikimedia Commons►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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425778 Ludwig Erhard
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Kaiserliche Botschaft Wilhelms I.
Am 17. November 1881 verlas Reichskanzler Bismarck die Kaiserliche Sozialbotschaft Wilhelms I. vor dem Reichstag. Diese gilt als Beginn der deutschen Sozialgesetzgebung und als Reaktion auf die wachsenden Proteste der Arbeiterbewegung. Der Beginn der deutschen Sozialgesetzgebung
Die Kaiserliche Botschaft kündigte die Einführung der Sozialversicherung und das Prinzip der Selbstverwaltung bei Sozialversicherungsträgern an. Wesentlicher Bestandteil war das Programm für den Aufbau einer finanziellen Absicherung von Arbeitern gegen Krankheit (►Krankenversicherung 1883), Unfall (Unfallversicherung 1884/85) und Altersrisiken (Rentenversicherung 1889/91). In der Weimarer Republik kam die Arbeitslosenversicherung durch das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" vom 16. Juli 1927 hinzu, die ►Pflegeversicherung folgte schließlich am 01. Januar 1995.
Darüber hinaus sollte die Botschaft wohl auch den zunehmenden Protesten der Arbeiter und dem wachsenden Einfluss der Sozialdemokratie entgegenwirken sowie die autonomen „Hilfskassen der Arbeiterbewegung […] schwächen"1.
Ein Auszug aus der Kaiserlichen Botschaft:
„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc., thun kund und fügen hiermit zu wissen:
[...] Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen.
In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können.
Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung erheblicher Mittel zu erreichen sein."2
1 Osterhammel, Jürgen: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, München 2009, S. 893.
2 Zitiert nach: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages. V. Legislaturperiode. I. Session 1881/82, Berlin 1882, S. 1f.
Bild: © Wilhelm Kuntzemüller, via Wikimedia Commons►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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425840 Kaiser Wilhelm I.
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Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung
Als Reaktion auf die sozialen Unruhen im Kaiserreich verabschiedete der Reichstag unter Reichskanzler Otto von Bismarck am 15. Juni 1883 das Krankenversicherungsgesetz für Arbeiter. Die Verabschiedung des „Gesetzes betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV)"
Schlechte Arbeitsbedingungen in den Fabriken, lange Arbeitszeiten, ein gesundheitsschädliches Arbeitsumfeld und Sonntagsarbeit führten im 19. Jahrhundert zu Streiks, Protesten und zur Gründung der Arbeiterbewegung. Bismarck ging rigoros gegen die sozialdemokratischen Verbände und Parteien vor. Angesichts des nicht mehr zu übersehenden Massenelends und der daraus resultierenden sozialrevolutionären Kräfte, hielt er ein gewisses Maß an sozialpolitischem Handeln für erforderlich. Durch die Einführung der staatlichen Sozialgesetzgebung erhoffte er sich, den Sozialdemokraten ihre politische Grundlage entziehen zu können und so die revolutionären Kräfte zu schwächen. Dahinter stand aber auch die Überlegung, dass die Arbeiter sich gegenüber dem Staat mehr verpflichtet fühlen würden, wenn dieser ihnen eine soziale Sicherheit böte.
Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung
Auf seine Initiative hin verabschiedete der Reichstag daher am 15. Juni 1883 das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter".
Versicherungspflichtig waren Arbeiter, die nicht mehr als 2.000 Mark im Jahr verdienten und länger als eine Woche angestellt waren. Dies waren nahezu alle lohnabhängigen Beschäftigten im Kaiserreich. Die Beiträge wurden zu 2/3 von den Arbeitern selbst gezahlt. Den Rest musste der Arbeitgeber zahlen. Auf beiden Seiten wurde der zu zahlende Beitrag durch eine maximale Grenze festgelegt. Das Besondere an der gesetzlichen Krankenversicherung war im Vergleich zu den schon vorher bestehenden betrieblichen Krankenversicherungen, dass die Arbeiter einen Rechtsanspruch auf Leistungen erhielten, der auch bei einem Arbeitsplatzwechsel erhalten blieb.
Wirkung der Krankenkasse im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall trug die Kasse die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente. Bei einer Arbeitsunfähigkeit bekam der Arbeiter nach drei Tagen über einen Zeitraum von maximal 13 Wochen 50 Prozent seines Lohns ausgezahlt. In besonderen Fällen konnten die Kassen die Beiträge aber bis zu einem Jahr verlängern. Der Lohnersatz betrug jedoch nie mehr als zwei Mark am Tag. Das Krankengeld bewahrte die Arbeiter und ihre Familien daher nicht vor materieller Not. Jedoch hatten die Arbeiter durch die Krankenversicherung nun das Recht auf ärztliche Hilfe. Die Familie bekam im Todesfall des Arbeiters ein Sterbegeld ausgezahlt.
Bild: © DHM, Berlin P 57/305, Plakat, Vereinigte Kunstinstitute 46,5 x 63 cm Berlin, 1914.Mehr zum Thema
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425850 Deutsche Sozialversicherung
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Freiburger Kreise (Ordoliberalismus)
Die wirtschaftswissenschaftlichen Überlegungen der Freiburger Schule schufen die Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft. Die Entstehung der Freiburger Schule
Die Freiburger Schule hat sich ab 1934 entwickelt. In diesem Jahr schlossen sich die Ökonomen ►Walter Eucken, Hans Großmann-Doerth und ►Franz Böhm nach einem gemeinsam gehaltenen Proseminar an der Freiburger Universität zusammen. Sie erarbeiteten ein gegenteiliges Konzept zur Planwirtschaft des Nationalsozialismus, bei dem wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Ordnungsprinzipien zusammenspielten – die Marktwirtschaft. Diese bildete für Eucken die wirtschaftliche Ordnung für Demokratie und Gesellschaft und sollte dafür sorgen, dass sich private und staatliche Macht nicht erneut einseitig verteilte.
Die drei Freiburger Kreise
Zusammenschluss zum Freiburger Konzil
Als Reaktion auf die Reichspogromnacht am 9. November 1938 gründete sich das Freiburger Konzil durch die Wissenschaftler Adolf Lampe, Walter Eucken und Constantin von Dietz. Der Arbeitskreis von Professoren, Pfarrern und ihren Ehefrauen bildete einen Teil der Freiburger Schule. Sie setzten sich kritisch mit dem NS-Regime auseinander und erörterten Fragen der christlichen Ethik in der Diktatur. 1940/41 entstand dadurch die, im Wesentlichen von Gerhard Ritter verfasste, Denkschrift „Kirche und Welt. Eine notwendige Besinnung auf die Aufgaben des Christen und der Kirche in unserer Zeit".
Der Bonhoeffer-Kreis entsteht
Diese Denkschrift war vermutlich der Grund, weshalb sich der Berliner Pfarrer Dietrich Bonhoeffer im Herbst 1942 an Walter Eucken, Adolf Lampe, Constantin von Dietze und Gerhard Ritter wandte. Er bat sie, eine weitere Denkschrift zu verfassen, die als Grundlage für eine ökumenische Weltkirchenkonferenz nach Kriegsende dienen sollte. Diese wurde unter lebensbedrohlichen Umständen verfasst und legte einen Schwerpunkt auf Grundsätze wie Menschenwürde, individuelle Freiheit und soziale Gerechtigkeit in einer christlich begründeten Gesellschaft. Der Anhang der Denkschrift beschäftigte sich mit grundsätzlichen Fragen der Wirtschafts- und Währungsordnung.
Ziele der Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath
Parallel zum Freiburger Konzil (oder Kreis) und dem Bonhoeffer-Kreis existierte ab 1943 die Arbeitsgemeinschaft ►Erwin von Beckerath als wirtschaftspolitisch bedeutsamstes Forum. Dort entstanden bis 1944 Referate, Gutachten und Entwürfe, die sich mit dem Übergang zur Friedenswirtschaft, der Währungssanierung, der Arbeits- und Sozialpolitik, der Wettbewerbspolitik und der Finanzpolitik befassten. Ziel war es, ein wirtschaftspolitisches Programm für die Nachkriegszeit zu erstellen. Von den anderen beiden Kreisen unterschied es sich dadurch, dass es zahlreiche Einzelmaßnahmen einer zukünftigen Wirtschafts- und Währungsreform differenziert erörterte.Zusammenfassung der Wurzeln, des Gründungsanlasses und der Ergebnisse der einzelnen Freiburger Kreise
Verhaftung und Verhör nach Hitler-Attentat
Nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 verhaftete die Gestapo Constantin von Dietze und Adolf Lampe und verhörte Gerhard Ritter und Walter Eucken. Grund dafür war deren Kontakt zu Carl Friedrich Goerdeler, der maßgeblich an der Planung des Attentats beteiligt war und zukünftig Reichskanzler hätte werden sollen.
Aus Angst vor weiteren Verhaftungen vernichtete die Arbeitsgruppe Teile eines fertigen wirtschaftlichen Gutachtens und noch unvollendete Arbeiten. Dadurch konnten sie ihr Ziel, diese publik zu machen, nicht verwirklichen. Dennoch blieb ein Teil der Dokumente bis in die Nachkriegszeit in Verstecken erhalten.Weiterführende Links und Literatur:
Hintergrund I (Ordoliberalismus)
Hintergrund II (Freiburger Schule)
Blumenberg-Lampe, Christine: Das wirtschaftspolitische Programm der ‚Freiburger Kreise' – Entwurf einer freiheitlich-sozialen Nachkriegswirtschaft. Nationalökonomen gegen den Nationalsozialismus, Berlin 1973.
Goldschmidt, Nils: Die Entstehung der Freiburger Kreise, in: Historisch-Politische Mitteilungen (4/1997), hrsg. v. Konrad-Adenauer-Stiftung, S. 1-17.
Grafiken: © Nils Goldschmidt: Die Entstehung der Freiburger Kreise, S. 16 und 17.►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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425858 Die Freiburger Kreise
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Colm-Dodge-Goldsmith-Plan
Hunderte Vorschläge von Wirtschaftsexperten – aber welcher würde zur Währungsreform führen? Ein bedeutendes Konzept war der amerikanische Colm-Dodge-Goldsmith-Plan. Am 20. Juni 1948 wurde aus unzähligen Plänen, Konzepten und Ideen Realität. Es war der Tag des Währungsgesetzes, die Geburtsstunde der D-Mark. Über die Umsetzung der Währungsreform hatten sich seit Kriegsende hunderte Ökonomen den Kopf zerbrochen. Die meisten der Entwürfe wurden verworfen. Es waren nur einige Konzepte, die den Weg zur Währungsumstellung ebneten. Einer davon war der Colm-Dodge-Goldsmith-Plan.
Der Auftrag der amerikanischen Regierung war klar gestellt: die Ausarbeitung eines konkreten Plan zur Umsetzung der Währungsreform. Um dieses Ziel zu erreichen, schickten die Amerikaner im Januar 1946 eine Expertengruppe nach Deutschland. Unter der Leitung der deutschstämmigen Wirtschaftswissenschaftler Ray Goldsmith und Gerhard Colm informierte sich die Gruppe vor Ort und suchte nach konkreten Lösungsansätzen. Für Genaral Clay, dem amerikanischen Auftraggeber des Plans, war es wichtig, dass die Überlegungen in Deutschland stattfanden. So konnten die Experten der Alliierten mit deutschen Sachverständigen (zum Beispiel auch mit ►Walter Eucken) zusammenarbeiten. Einen wesentlichen Einfluss auf das Konzept hatten auch die Vorschläge von Joseph Dodge, dem Finanzberater General Clays.
Nach fünf Monaten kamen die Ökonomen zu einem Ergebnis. Der 20. Mai 1946 markierte die Fertigstellung des „Plans für die Liquidation der Kriegsfinanzierung und der finanziellen Rehabilitation Deutschlands", der nach seinen Verfassern benannt wurde.
Auch wenn noch zwei Jahre bis zur Umsetzung der Währungsreform vergehen sollten, beinhaltete das Konzept wichtige Kerngedanken, beispielsweise einen Kopfgeldbetrag im Tausch gegen Altgeld. Auch die Abwertung der Geldbestände um ein Zehntel war vorgesehen. Die Löhne, Preise und Mieten sollten sich jedoch nicht verändern.
Die Wissenschaftler übergaben ihr Konzept Auftraggeber General Clay. Einen Monat später, am 26. Juni 1946, wurde es vom State Department, dem Außenministerium der USA, gebilligt. Der Plan wurde zur Grundlage der weiteren Überlegungen des Alliierten Kontrollrats über eine gemeinsame Währungsreform in den vier Besatzungszonen. Doch die Vorstellungen der westlichen Alliierten stimmten nicht mit denen der Sowjetunion überein.
Die Beratungen im ehemaligen Kammergericht in Berlin führten zu keiner Einigung. Nach einem Jahr entschieden die Westmächte, die Pläne für eine Währungsreform in ihren Besatzungszonen voranzutreiben, weil eine gesamtdeutsche Lösung nicht wahrscheinlich schien. Bei den weiteren Überlegungen, beispielsweise dem ►Homburger Plan, bezogen die Experten Elemente des Colm-Dodge-Goldsmith-Plans ein. Somit gilt der amerikanische Entwurf von 1946 als ein wichtiger Schritt für die Verwirklichung der Währungsreform.
Bild: © http://www.trumanlibrary.org/photographs/view.php?id=256►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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425878 General Clay
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Ahlener Programm
Mit dem Ahlener Programm strebte der Zonenausschuss der CDU in der britischen Zone eine grundlegende soziale und wirtschaftliche Neuordnung nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus an. Der Zonenausschuss der CDU für die britische Zone erließ in seiner Tagung unter der Leitung von Jakob Kaiser vom 1. bis 3. Februar 1947 in Ahlen folgende programmatische Erklärung:
„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr als das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinwirtschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert."
Aus der programmatischen Diskussion der folgenden zwei Jahre gingen am 15. Juli 1949 die ►Düsseldorfer Leitsätze der Arbeitsgemeinschaft von CDU und CSU hervor, die zugleich Neuansatz und organische Weiterentwicklung des Ahlener Programms bedeuteten.
Weiterführende Links:
Ahlener Programm
Düsseldorfer Leitsätze
Gründungsphase der CDU
Publikationen zum Thema
Bild: © Bundesarchiv, B 145 Bild-P001516 / CC-BY-SA, via Wikimedia Commons►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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425892 Jakob Kaiser
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Marshall-Plan
Ein vom amerikanischen Außenminister George C. Marshall entwickeltes Hilfsprogramm sollte die europäischen Volkswirtschaften wieder aufbauen und integrieren sowie den sowjetischen Einfluss in Europa eindämmen. Die wirtschaftlichen Folgen des Zweiten Weltkrieges
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die katastrophalen Zustände für alle ersichtlich. Vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht war Europa stark getroffen. Dem gegenüber spürten die USA geringere wirtschaftliche Folgen des Krieges und es lag in ihrem Interesse, Europa so schnell wie möglich als Handelspartner wieder aufzubauen. Dazu stellten sie bereits ab 1945 Hilfeleistungen zur Verfügung, deren Verteilung allerdings noch recht unkoordiniert verlief. Die Unterstützung der europäischen Wirtschaften wirkte sich in der Umkehrung positiv auf die amerikanische Wirtschaft aus. Doch zwei Jahre später hatten sich die europäischen Wirtschaftssysteme immer noch nicht erholt. Es waren weitere Hilfen notwendig, um den nötigen Aufschwung voranzutreiben.
Umsetzung eines Hilfsprogramms für Europa
Entscheidende Anstöße für die USA, den wirtschaftlichen Aufbau Europas voranzutreiben, waren das dringende Problem des Nahrungsmittelmangels sowie der beginnende Kalte Krieg. Die Truman-Doktrin von 1947 intendierte somit, alle freien Völker im Kampf gegen totalitäre Regime – womit das kommunistische System in der Sowjetunion und Osteuropa gemeint war – zu unterstützen. Das am 03. April 1948 in Kraft tretende „European Recovery Program" (ERP) des US-Außenministers George C. Marshall sah vor, die europäische Wirtschaft zu fördern, indem es massive Kapital- und Warenleistungen für 16 westeuropäische Länder bereitstellte (Marshallplan). Unter diesen erhielt allein Westdeutschland über 1,5 Milliarden Dollar an Unterstützung. Am 16. April 1948 gründete sich die „Organisation for European Economic Co-operation" (OEEC), um die Hilfsmittel aus dem ERP zu koordinieren. Bis Oktober 1949 war Deutschland noch nicht in der OEEC vertreten.
Verwaltung der amerikanischen Gelder und Auslaufen des Marshall-Plans
Die Verwaltung der amerikanischen Gelder in den drei westlichen Besatzungszonen lag ab dem 16. Dezember 1948 in den Händen der neu gegründeten Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die diese Hilfeleistungen für Wiederaufbauzwecke in Form von Krediten an deutsche Unternehmen verteilte. Mit dem Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1952, dem einsetzenden Wirtschaftsaufschwung und den zurückgezahlten Wirtschaftskrediten, verwaltete die KfW nun einen stattlichen Etat. Diese Gelder setzte die KfW in der Folgezeit als ERP-Sondervermögen weiter für die Förderung der Wirtschaft in der Bundesrepublik ein.
Weiterführende Links:
Die Rede zum Marshall-Plan
Hintergrund
Bild: © E. Spreckmeester, published Economic Cooperation Administration (Source) [Public domain], via Wikimedia CommonsMehr zum Thema
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425902 Ein Plakat zum Marshall-Plan
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Einrichtung der Sonderstelle Geld und Kredit
Am 23. Juli 1947 wurde die „Sonderstelle Geld und Kredit" durch den Wirtschaftsrat der Bizone eingesetzt. Die Expertenkommission befasste sich mit den Vorbereitungen einer Wirtschaftsreform. Als die Deutschen am 20. Juni 1948 die ersten ►D-Mark-Scheine in den Händen hielten, ahnte wohl kaum jemand, wie viele Vorbereitungen für diesen Tag nötig gewesen waren. Alliierte und deutsche Wirtschaftswissenschaftler begannen schon kurz nach Kriegsende, Entwürfe für eine Währungsreform auszuarbeiten.
Die Wirtschaftsexperten der „Sonderstelle Geld und Kredit" sollten den bedeutendsten Entwurf von deutscher Seite zur Währungsreform erarbeiten. Ihre Überlegungen gipfelten im ►Homburger Plan.
Bereits im Januar 1946 hatte die amerikanische Militärregierung einer Expertengruppe den Auftrag gegeben, sich mit einem Plan zur Umsetzung einer Währungsreform zu beschäftigen. Im Frühjahr 1946 legten die Wissenschaftler ein Konzept vor: den ►Colm-Dodge-Goldsmith-Plan, der bereits wesentliche Elemente der späteren Währungsreform beinhaltete.
Der Wirtschaftsrat der Bizone – die amerikanischen und britischen Besatzungszonen – gründete am 23. Juli 1947 die „Sonderstelle für Geld und Kredit". Einige Aspekte des -Dodge-Goldsmith-Plan-Konzeptes griffen die Experten in der Sonderstelle auf, andere ersetzten sie durch neue Ideen. Ein wesentlicher Unterschied des Homburger zum Colm-Dodge-Goldsmith-Plan: Ersterer wurde von einer deutschen Expertenkommission ausgearbeitet.
Ziel dieser Institution war es, eine unkoordinierte Einzelarbeit zu vermeiden und Synergien zu schaffen. Deutsche Wirtschaftswissenschaftler sollten gemeinsam beraten, wie eine Währungsreform umgesetzt werden könnte. Den Vorsitz der Kommission übernahm ►Ludwig Erhard. Ihm standen Experten wie die Ökonomen ►Walter Eucken oder ►Franz Böhm zur Seite. Bei Tagungen im hessischen Bad Homburg konnten Gastredner ihre Reformpläne vorstellen und so neue Vorschläge in die Diskussionen einbringen.
Auch wenn in Bad Homburg deutsche Experten berieten – die alleinige Entscheidungsgewalt über die Währungsreform lag bei den Alliierten. Die Ökonomen der Sonderstelle Geld und Kredit legten den Besatzungsmächten am 8. April 1948 ihr Ergebnis vor: den Homburger Plan.
Er enthielt detaillierte Ausarbeitungen zur Umsetzung der Währungsreform. Ab dem sogenannten „Tag 1" sollte jeder Bewohner der Bizone im Tausch gegen 50 Reichsmark ein Kopfgeld von 50 D-Mark erhalten. Ab dem Tag darauf, also ab „Tag 2", war die D-Mark als alleiniges Zahlungsmittel vorgesehen. Bis zum „Tag 11" sollte die Bevölkerung ihren verbliebenen Barbestand an Reichsmark auf Altgeldkonten einzahlen. Der Homburger Plan sah vor, dass das Guthaben nach einem Monat umgestellt sein sollte.
Die detaillierte Ausarbeitung des Homburger Plans war ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Währungsreform, die zwei Monate nach Fertigstellung des Konzeptes in die Tat umgesetzt wurde.
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425908 Beratungen
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Wie die D-Mark nach Deutschland kam
Die Geschichte der Deutschen Mark hat nicht in Deutschland begonnen. Die ersten Scheine liefen in Amerika über die Druckerpresse. Per Schiff gelangten sie nach Europa – streng bewacht und in geheimer Mission. Als die Deutschen am 20. Juni 1948 die ersten D-Mark-Scheine in den Händen hielten, ahnte wohl keiner, welch lange Reise die Papierscheine schon hinter sich gebracht hatten. Seit Oktober 1947 waren sie über die amerikanischen Druckerpressen gelaufen – um ab Februar 1948 in 23.000 Holzkisten zu verschwinden. Die Aufschrift „doorknobs" (Türklinken) sollte einen harmlosen Warentransport vortäuschen, den wahren Inhalts verschleiern. Niemand durfte bemerken, dass eine ►Währungsreform vorbereitet wurde.
Per Schiff gelangte die geheime Fracht über den Atlantischen Ozean nach Bremerhaven. Von dort ging es nach Frankfurt am Main. Im Keller des alten Reichsbankgebäudes warteten die exakt 10 Milliarden, 701 Millionen und 720.000 Deutsche Mark auf ihren großen Einsatz, auf die Währungsreform.
Am 18. Juni 1948 war es soweit – zumindest fast. Über den Rundfunk erfuhren die Deutschen, dass sie in zwei Tagen eine neue Währung erhalten würden: die Deutsche Mark. Mit der Geheimhaltung war es vorbei. Trotzdem setzten die Alliierten das Militär erneut zur Überwachung ein, als sie die 23.000 Holzkisten auf hunderte Sonderzüge und Lastwagen luden.
Die Bevölkerung in den drei westlichen Besatzungszonen bekam die neue Währung zwei Tage später zu sehen. Jeder Deutsche konnte 60 Reichsmark in 40 D-Mark umtauschen – und hielt Geldscheine in den Händen, die trotz der vorigen Geheimniskrämerei Hinweise auf ihre amerikanische Herkunft enthielten. Die Ähnlichkeit zu Dollarscheinen war nicht zu übersehen; Verweise auf die ausgebende Notenbank oder Unterschriften waren nicht zu finden. Stattdessen markierten Aufschriften wie „Serie 1948" oder „Banknote" den provisorischen Charakter des ersten Entwurfes und die Bedeutung des historischen Moments.
Einmalig in der bisherigen deutschen Geschichte war die fehlende Gold- oder Devisendeckung. Der Wert der D-Mark beruhte einzig auf dem ihr entgegengebrachten Vertrauen – ein Vertrauen, das in den 54 Jahren ihres Bestehens nicht enttäuscht wurde.
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425936 1 D-Mark
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Gründung der Bank deutscher Länder
Die Alliierten haben in den Westzonen ein Zentralbanksystem eingeführt. Eine politisch unabhängige Bank, die für Preisstabilität sorgt – für die Währungsreform von 1948 Voraussetzung und Ziel zugleich. Das Prinzip der Zentralbanken als Grundlage und Erfolgsgarant der Währungsreform
Mit der Währungsreform von 1948 wird vor allem ein Datum verbunden: der 20. Juni, der Tag des Währungsgesetzes. Doch der Weg dorthin besteht aus vielen kleinen Etappen. Einen entscheidenden Grundstein legte die Militärregierung mit dem Gesetz Nr. 60. Hinter dieser Zahl verbirgt sich die Gründung der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main.
Seit Kriegsende existierte keine Zentralnotenbank in Deutschland. Die Sowjets hatten 1945 die Reichsbankzentrale in Berlin geschlossen, auch viele Hauptverwaltungen der Großbanken mussten ihre Arbeit einstellen. Nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges bemühten sich die Alliierten, in den Westzonen eine neue Machtkonzentration im Geldwesen von Beginn an zu unterbinden. Aus den ehemaligen Außenstellen der Reichsbank entstanden nach amerikanischem Vorbild in den drei westlichen Besatzungszonen elf Landeszentralbanken.
Mit dem Gesetz vom 1. März 1948 wurde ihnen eine Instanz übergeordnet. Die Bank deutscher Länder wurde der Nachfolger der Reichsbank und war als Zentralbank für die Koordinierung der Währungspolitik in den Westzonen verantwortlich. Die Aufgaben in dem föderativen System waren klar verteilt. Die Landesbanken fungierten in den Regionen als Zentralbanken, durften jedoch kein Geld drucken.
Das Währungsgesetz vom 20. Juni 1948 sprach der Bank deutscher Länder das alleinige Recht zur Ausgabe von Münzen und Scheinen aus. In den Jahren 1948 und 1949 war auf jeder Münze die Prägung „Bank deutscher Länder" zu lesen. Auch einige Banknoten verfügten in den Anfangsjahren der neuen Währung über diesen Aufdruck.
Von Beginn an war die Bank deutscher Länder unabhängig von politischen Institutionen. 1951 erlangte sie auch gegenüber den Alliierten Autonomie. Nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges setzte sich dieses Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Mit der Gründung der Deutschen Bundesbank am 1. August 1957 verlor die Bank deutscher Länder die Position der obersten Instanz des deutschen Bankwesens. Das zentrale Ziel der Währungspolitik wurde weiter verfolgt: Preisstabilität. Den Verantwortlichen war bewusst, dass die Menschen nur dann Vertrauen in ihre Währung gewönnen, wenn ein sprunghaftes Auf und Ab der Preise vermieden würde.
Die Folge dieser Politik war die Wertstabilität der D-Mark. Im Vergleich zu anderen Währungen wie dem englischen Pfund oder der italienischen Lira verlor sie nur wenig an Wert. Die junge deutsche Währung gehörte neben dem amerikanischen Dollar zu den wichtigsten der Welt.
Der Grund liegt in der Unabhängigkeit, sie ist der Garant für die Stabilität. Nie hatten Regierungen der BRD einen Einfluss auf die Geldpolitik der Bank deutscher Länder oder später der Bundesbank. Somit konnten Maßnahmen wie Zinssenkungen, um die Gunst der Wähler zu gewinnen, ausgeschlossen werden. Die oberste Instanz des Bankensystems konnte sich von Beginn an ganz der Geldwertstabilität verschreiben.
Bild: © Deutsche BundesbankMehr zum Thema
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425960 Dienstgebäude der Bank deutscher Länder (1948 - 1957)
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Homburger Plan
Der am 8. April 1948 von der „Sonderstelle Geld und Kredit" erarbeitete „Homburger Plan" beinhaltete das Konzept einer Währungsreform. Experten hatten seit Oktober 1947 in Bad Homburg an Vorschlägen ►Ludwig Erhards orientiert einen Entwurf für die Durchführung einer Währungsreform erarbeitet. Erhard selbst war jedoch nicht mehr an den Dokumenten beteiligt, nachdem er bereits im März die Sonderstelle für das Amt des Direktors der Verwaltung für Wirtschaft der Bizone verließ. Der Homburger Plan umfasste weite Bereiche der Wirtschaftspolitik.
So diskutierte er unter anderem Fragen der Arbeitslosigkeit, der Nahrungsmittelversorgung und des Rohstoffhandels und befasste sich mit dem ►Marshallplan und den Reparationszahlungen. Fiskalpolitisch hatte er das Ziel, den Geldüberfluss zu beseitigen und die öffentlichen Haushalte zu stabilisieren. Er war die deutsche Verhandlungsgrundlage des Konklaves von Rothwesten, bei dem Deutsche und Alliierte ihre Vorstellung zu einer Währungsreform abglichen. Bezüglich der Währungsreform sah der Homburger Plan folgende konkrete Maßnahmen vor:
• Auszahlung eines Kopfgeldes in Höhe von 50 Reichsmark im Verhältnis 1:1 in Neugeld für jeden Deutschen
• Abwertung der übrigen Beträge im Verhältnis von 5:1
• Übertragung von 5% der Altgeldguthaben zur sofortigen Verfügung der Inhaber auf Freikonten
• Sperrung der übrigen 15% bis frühestens 1952, Verzinsung mit 1%
• Zuteilung von Reichsmark-Liquidationsanteilen für den 80%igen Anteil der nicht umzuwandelnden Altguthaben mit noch festzulegenden Verfügungsvorschriften
• Kopplung eines verantwortlichen „Währungsamtes" an das Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsrats (später: Bundeskanzler)
• Löschung aller Guthaben der Körperschaften des Reiches und der NSDAP
Letztlich konnten von den konkreten Vorschlägen aus dem Homburger Plan nur wenige in die Währungsreform einfließen, die durch die alleinige Entscheidungsmacht der Alliierten getragen wurde. Dennoch gingen der tatsächliche Hergang und die Ausführungen des Homburger Plans in Teilen in dieselbe Richtung.
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425970 Expertengremium
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Währungsgesetz
Von einem Tag auf den anderen verloren die Zigaretten ihren Wert als Tauschmittel der Deutschen: Mit dem Währungsgesetz von 1948 löste die D-Mark die fast wertlos gewordene Reichsmark ab. Der Umbruch zur D-Mark
Einen Tag lang war die D-Mark nicht mehr wert als Spielgeld: Sonntags konnten die Deutschen ihre neuen Münzen und Scheine schon in der Hand halten, aber erst am Montag auch wirklich damit bezahlen. Das sogenannte Währungsgesetz regelte genau, wie die D-Mark die alte Reichsmark ablösen sollte. Dieses erste und wichtigste Gesetz der Währungsreform von 1948 trat am Sonntag, 20. Juni, in Kraft: An diesem Tag konnte jeder deutsche Bürger schon seine ersten D-Mark-Scheine abholen und sie dann ab dem 21. Juni auch ausgeben. Unterschrieben hatten das Gesetz jedoch nicht die Deutschen selbst, sondern die Militärregierungen der drei westlichen Besatzungszonen, also die USA, Frankreich und Großbritannien.
„Mit Wirkung vom 21. Juni 1948 gilt die Deutsche-Mark-Währung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Deutsche Mark, die in hundert Deutsche Pfennige eingeteilt ist."
Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz) §1 (1)
Eine neue Währung für Deutschland war nötig, weil die Reichsmark im Laufe des Zweiten Weltkrieges durch enorme Inflation nahezu wertlos geworden war. Kurz nach Kriegsende nutzten die Deutschen sogar amerikanische Zigaretten als Tauschmittel – so wenig vertrauten sie ihrer eigentlichen Währung. Mit dem Währungsgesetz und der D-Mark schufen die Besatzungsmächte wieder eine stabile Währung für die Deutschen.
„Jeder Einwohner des Währungsgebiets erhält im Umtausch gegen Altgeldnoten desselben Nennbetrages bis zu sechzig Deutsche Mark in bar (Kopfbetrag). Ein Teil des Kopfbetrags in Höhe von nicht mehr als vierzig Deutsche Mark wird sofort ausgezahlt, der Rest innerhalb von zwei Monaten."
Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz) §6
So konnten die Bürger schon am Sonntag, an dem das Währungsgesetz in Kraft trat, zu den ehemaligen Lebensmittelkartenstellen gehen und dort ihre ersten 40 D-Mark abholen – im Tausch gegen 40 Reichsmark. Später war der Wechselkurs nicht mehr so günstig: Für zehn alte Reichsmark gab es dann nur noch 65 Pfennig.
Weiterführende Links:
Das WährungsgesetzWährungsreform und Soziale Marktwirtschaft
© Bundesarchiv, Bild 147-0739 / CC-BY-SA, via Wikimedia CommonsMehr zum Thema
425990 Währungsumtausch
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Herrenchiemseer Verfassungskonvent
Die Arbeit des Herrenchiemseer Konvents bildete eine wesentliche Grundlage für die spätere Arbeit des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz ausarbeitete. Nach dem Beschluss der Alliierten, Deutschland nicht zu annektieren, sondern vielmehr ein neues, vom Nationalsozialismus befreites Deutschland zu schaffen, ermächtigten die drei westlichen Militärgouverneure die elf Ministerpräsidenten in den Westzonen im Juni 1948, eine vorläufige Verfassung auszuarbeiten. Hierzu wurde unter der Leitung Anton Pfeiffers, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, ein „Ausschuss von Sachverständigen für Verfassungsfragen" einberufen. Ihm gehörten Verfassungsjuristen und Verwaltungsexperten an. Wenn er auch nicht die Verfassung selbst ausarbeiten sollte, so sollte er doch Vorschläge für die Verfassungsgebung erarbeiten.
Dieser „Verfassungskonvent" tagte vom 10. bis 23. August auf der Insel Herrenchiemsee im Chiemsee. Er entwarf nicht nur den ersten und fast schon vollständigen Verfassungsentwurf (inklusive eines Grundrechteteils). Dieser Text sehr föderalen Charakters sollte auch neben der Weimarer Verfassung einer der meistbenutzten Dokumente im ►Parlamentarischen Rat werden, der nicht nur mehrere Artikel wörtlich übernahm. Der Aufbau und die gesamte vorläufige Artikelzählung während der Beratungen gingen auf diesen Entwurf zurück. So fand dieser Text maßgeblichen Eingang in die Arbeit des Parlamentarischen Rats und diente als Grundlage des späteren ►Grundgesetzes.
Im „Bericht über den Verfassungskonvent" wurden zehn „unbestrittene Hauptgedanken"[1] zusammengefasst:
- Es bestehen zwei Kammern. Eine davon ist ein echtes Parlament. Die andere gründet sich auf die Länder.
- Die Bundesregierung ist vom Parlament abhängig, sofern es zur Regierungsbildung fähig ist. Das Vertrauen einer arbeitsfähigen Mehrheit ist unerlässlich und jederzeit ausreichend, einen Mann an die Spitze der Regierung zu bringen.
- Eine arbeitsunfähige Mehrheit kann dagegen weder die Regierungsbildung vereiteln, noch eine bestehende Regierung stürzen. Der Ausweg einer Präsidialregierung wird dabei vermieden.
- Neben der Regierung steht als neutrale Gewalt das Staatsoberhaupt. Die Funktion wird zunächst behelfsmäßig versehen. Nach Herstellung einer angemessenen völkerrechtlichen Handlungsfreiheit und nach Klärung des Verhältnisses zu den ostdeutschen Ländern wird sie nach der überwiegenden Meinung von einem Bundespräsidenten übernommen.
- Notverordnungsrecht und Bundeszwang liegen bei der Bundesregierung und der Länderkammer, nicht beim Staatsoberhaupt.
- Bei der Bundesaufsicht leistet die Bundesjustiz Hilfestellung.
- Die Vermutung spricht für Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz, Finanzhoheit und Finanzierungspflicht der Länder.
- Bund und Länder führen eine getrennte Finanzwirtschaft.
- Es gibt kein Volksbegehren. Einen Volksentscheid gibt es nur bei Änderungen des Grundgesetzes.
- Eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die freiheitliche und demokratische Grundordnung beseitigt würde, ist unzulässig.
Weiterführende Links:
Der Entwurf
Rede von Wolfgang Schäuble beim Festakt zum 60. Jahrestag des Konvents am 20.07.2008
[1] Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. II, Boppard am Rhein 1981, S. 505f.
Grafik: © Marian Sigler, via Wikimedia Commons
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426004 Konferenz
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Parlamentarischer Rat
Vom 1. September 1948 bis zum 8. Mai 1949 tagte der Parlamentarische Rat in Bonn, um aus den unverbindlichen Vorschlägen des Herrenchiemseer Konvents eine vorläufige Verfassung auszuarbeiten. Die Ausarbeitung des Grundgesetzes
Die insgesamt 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren von den Landtagen gewählt und nach Bonn entsendet worden. Hinzu kamen fünf Abgeordnete aus Berlin mit beratender Funktion. CDU/ CSU und SPD entsandten jeweils 27 Abgeordnete (davon gehörten 19 Mitglieder der CDU und acht der CSU an), während die FDP mit fünf und das Zentrum, die Deutsche Partei (DP) und die KPD jeweils mit zwei Abgeordneten vertreten waren. Unter den „Vätern des Grundgesetzes" befanden sich auch vier „Mütter", nämlich Helene Wessel (Zentrum), Helene Weber (CDU), Elisabeth Selbert (SPD) und Friederike Nadig (SPD).Als Präsidenten wählte der Rat Konrad Adenauer (CDU), als Präsidenten des Hauptausschusses Carlo Schmid (SPD). In sechs Ausschüssen wurde zu den jeweiligen Themen beraten:
1. Ausschuss für Grundsatzfragen,
2. Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege,
3. Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung,
4. Ausschuss für Finanzfragen,
5. Ausschuss für Wahlrechtsfragen,
6. Ausschuss für das Besatzungsstatut.
Inhaltlich geprägt war der Parlamentarische Rat vor allem durch die Negativerfahrungen aus der Weimarer Zeit, z. B. der als zu stark empfundenen Rolle des Bundespräsidenten sowie der darauf gefolgten nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Im positiven Sinne wurden sie von der amerikanischen Verfassung und den westeuropäischen Kodifikationen beeinflusst.
Die erarbeitetete Verfassung bekam vor dem Hintergrund der deutschen Spaltung den Namen ►„Grundgesetz". Dies sollte den provisorischen, also vorläufigen, Charakter betonen. Am 8. Mai 1949 (aufgrund des symbolischen Datums der Kapitulation Nazi-Deutschlands vier Jahre zuvor) verabschiedet, wurde es schließlich am 23. Mai verkündet.
Weiterführende Links:
Hintergrundinformation I
Hintergrundinformation II
Hintergrundinformation III
Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949
Tabelle: © KAS
Grafik: © SvaRoM (Own work), via Wikimedia Commons►... verweist auf weitere Artikel in der Timeline.
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426018 Legislative
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Verabschiedung des Grundgesetzes
Der Parlamentarische Rat beschloss das Grundgesetz als Provisorium. Die damit gegründete Bundesrepublik schloss eine spätere Vereinigung mit der DDR dadurch nicht aus. Der Parlamentarische Rat erarbeitete das Grundgesetz
Mit der Übergabe der „Frankfurter Dokumente" forderten die Militärgouverneure die westdeutschen Ministerpräsidenten auf, eine Verfassung auszuarbeiten. Auf der Rittersturz-Konferenz in Koblenz einigten sich die Ministerpräsidenten darauf, keinen regulären sondern einen provisorischen Staat zu gründen, um die deutsche Teilung nicht weiter zu forcieren. Um die Vorläufigkeit zu betonen, verzichtete man auf den Begriff „Verfassung" und entschied sich für die Formulierung „Grundgesetz". Die Ausarbeitung dieses Grundgesetzes sollte aus diesem Grund auch keine verfassungsgebende Versammlung, sondern ein ►Parlamentarischer Rat übernehmen. Dieser konstituierte sich am 01. September 1948 und begann mit den Verhandlungen über das Grundgesetz. Hierfür zog der Rat die vom ►Herrenchimsee-Konvent im August desselben Jahres ausgearbeiteten Richtlinien als Grundlage heran. Die Beratungen gestalteten sich zum Teil als äußerst schwierig. Diese mussten unter Einbeziehung der Militärgouverneure erfolgen. Ihre Vorstellungen mussten mit den divergierenden Meinungen der einzelnen Länder zusammengebracht werden. In der Öffentlichkeit sollte der Eindruck vermieden werden, dass die Alliierten die Richtlinien für das Grundgesetz diktieren würden.
Der Aufbau des Grundgesetzes
Am 08. Mai 1949 schließlich – dem vierten Jahrestag der Kapitulation – beschloss der Parlamentarische Rat mit 53 Stimmen zu 12 Gegenstimmen das Grundgesetz. Für eine Annahme durch die Länder war nur eine 2/3 Mehrheit notwendig. In den folgenden Tagen wurde es – mit Ausnahme Bayerns – in den Länderparlamenten ratifiziert, so dass am 23. Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet und unterzeichnet werden konnte.
Das Grundgesetz bezieht seinen Ursprung unter anderem aus den politischen Traditionen und Ideen des 19. Jahrhunderts, will aber auch die Lehren aus der gescheiterten Weimarer Verfassung ziehen. Es besteht aus einer Präambel, den Artikeln über die Grundrechte sowie einem organisatorischen Teil und legt die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen fest. Dem Grundgesetz ist allerdings keine spezielle Wirtschaftsordnung zu Grunde gelegt, da es darüber unterschiedliche Auffassungen in den verschiedenen Parteien gab.
Die Verfassung in der DDR
In Reaktion auf die Unterzeichnung des Grundgesetzes erarbeitete noch im selben Monat auch ein „Dritter Deutscher Volkskongress" in der sowjetisch besetzten Zone eine Verfassung. Diese war in ihren Formulierungen auf Grund der Teilnahme von Vertretern der LPD und der Ost-CDU an diesem Kongress annähernd demokratisch. Die Verfassung wurde in der Folgezeit allerdings nicht beachtet, so dass der Weg hin zu einer Diktatur weiterhin beschritten werden konnte.
Änderungen am Grundgesetz in den folgenden Jahren
Das Grundgesetz erfuhr in den Jahren nach seiner Verabschiedung weitere Ergänzungen. Unter Adenauer kam zuerst die Wehrverfassung hinzu, Ende der 1960er Jahre unter der Großen Koalition dann die Notstandsgesetze. Seine Bewährungsprobe hatte das Grundgesetz allerdings auf dem Weg zur Deutschen Einheit nach der friedlichen Revolution 1989/90 in der DDR. Doch da sich die Bestimmungen im Grundgesetz in den vorangegangenen 40 Jahren bewährt hatten, verzichteten der Bundestag und die demokratisch gewählte Volkskammer in der DDR auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und bekannten sich weiterhin zum Grundgesetz.
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426039 Unterschriften Grundgesetz
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Düsseldorfer Leitsätze
Mit den „Düsseldorfer Leitsätzen" zur „Verwirklichung der sozialen Marktwirtschaft" gelang der CDU/CSU-Arbeitsgemeinschaft der erste in sich geschlossene wirtschaftliche Ordnungsentwurf in der Programmgeschichte der Partei. Am 15. Juli 1949 beschlossen die Gremien der Union in den westlichen Besatzungszonen die sogenannten „Düsseldorfer Leitsätze", die zugleich Neuansatz und organische Weiterentwicklung des ►Ahlener Programms waren.
Ein Jahr lang befassten sich unter Leitung von Franz Etzel und unter Mitarbeit u.a. von ►Franz Böhm eine Partei-Kommission mit dem Konzept für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftspolitik. Das Schlüsselwort der „Düsseldorfer Leitsätze" war die ►„Soziale Marktwirtschaft".
Die wichtigsten zentralen Begriffe für eine künftige Wirtschaftsverfassung lauteten:
• Förderung des privaten Eigentums
• fairer und freier Leistungswettbewerb
• marktgerechte Preise
• Ablehnung der Planwirtschaft
• unabhängige Monopolkontrolle
• zentrale Aufsicht über das Geldwesen zum Schutz der Währung
• Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit
• Senkung des überhöhten Einkommenssteuertarifs
• soziale Sicherheit für die wirtschaftlich Schwachen
• Lohnfindung durch Tarifverträge
Vom „Ahlener Programm" wurden im Wesentlichen die Forderungen nach freier Arbeitsplatzwahl, Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben und ihre Mitbeteiligung am Produktivvermögen übernommen.
Das Programm der Sozialen Marktwirtschaft ist Ausfluss der christlich-demokratischen Idee, die keine ideologische, sondern eine normative Theorie darstellt. Sie unterscheidet sich deutlich von der Programmatik des Sozialismus und des Liberalismus, die beide das Eigeninteresse bestimmter sozialer Gruppen (Arbeiterschaft, Unternehmertum) vertreten und sich bemühen, es ideologisch zu rechtfertigen.Die christliche Demokratie und die Soziale Marktwirtschaft dagegen machen nicht die tatsächlichen Eigeninteressen, sondern normative Werte zum Maßstab politischen Handelns. In der Sozialen Marktwirtschaft verbinden sich ordoliberale und kartellrechtliche Vorstellungen, wie sie in den ►„Freiburger Kreisen" in Opposition zur NS-Kommandowirtschaft entwickelt wurden, mit den ethischen Forderungen der christlichen Soziallehre.
Weiterführende Links:
Die Düsseldorfer Leitsätze
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426081 Franz Etzel
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Erste Bundestagswahl
Bei der ersten Bundestagswahl gewinnen CDU/CSU mit 31 Prozent knapp vor der SPD. Gemeinsam mit FDP und DP bilden sie die erste kleine Koalition in der Bundesrepublik. Am 14. August 1949 fand in der Bundesrepublik die erste Bundestagswahl statt. Diese erste freie demokratische Wahl auf deutschem Bonden seit 1932 wurde gemäß Artikel 38 des ►Grundgesetzes durchgeführt.
Wahlrecht
Nach dem vom ►Parlamentarischen Rat verabschiedeten Wahlgesetz war es eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Das aktive Wahlrecht lag bei 21, das passive bei 25 Jahren. In 242 Wahlkreisen wurde je ein Kandidat nach dem einfachen Mehrheitsprinzip direkt gewählt, die anderen Mandate wurden unter Anrechnung der Direktmandate über Listenplätze vergeben. Es handelte sich also um eine personalisierte Verhältniswahl, eine Mischung aus Listen- und Personenwahl. Im Gegensatz zu heute hatte der Wähler nur eine Stimme. Die heute für das gesamte Bundesgebiet gültige Fünfprozenthürde galt nur auf Landesebene und konnte durch die Erringung eines Direktmandats leicht umgangen werden.
Wahlkampf
Der damalige Wahlkampf, auf den Straßen waren die Spuren physischer wie psychischer Zerstörungen durch den Krieg noch deutlich sichtbar, wurde in erster Linie themenbezogen mittels Film-, Rundfunk-, Zeitungs- und nicht zuletzt auch Plakatwerbung geführt.
Die neu gegründete CDU zog mit den ►„Düsseldorfer Leitsätzen" als Wahlprogramm und ohne explizit benannten Kanzlerkandidaten in den Wahlkampf. Dagegen setzte die SPD personell auf ihren Vorsitzenden Kurt Schumacher, thematisch auf Planung, Lenkung und Kontrolle. Soziale Marktwirtschaft, Wettbewerb und christliche Freiheit standen Sozialisierung, Planwirtschaft und kommunistischen Zwang vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts gegenüber.
Die Wahlkampfslogans und -plakate spiegelten die Zeit der materiellen Not, der deutschen Teilung und des geistigen Neuaufbaus wider.
Wahlergebnisse
An den Wahlen beteiligten sich 78,5 Prozent der 31 207 620 Wahlberechtigten, also knapp 24,5 Millionen. 11 von 19 angetretenen Parteien schafften den Einzug in den ersten Deutschen Bundestag.
Partei
Stimmanteil in Prozent
Absolute Stimmen
Mandate
zusätzliche Berliner Abgeordnete
CDU/CSU
31,0
7.359.084
139
2
SPD
29,2
6.934.975
131
5
FDP/DVP
11,9
2.829.920
52
1
Kommunistische Partei
5,7
1.361.706
15
Bayernpartei
4,2
986.478
17
Deutsche Partei
4,0
939.934
17
Zentrumspartei
3,1
727.505
10
Wirtsch. Aufbauvereinigung
2,9
681.888
12
DKP/Deutsche Rechtspartei
1,8
429.031
5
Radikalsoziale Freiheitspartei
0,9
216.749
SSW
0,3
75.388
1
Europäische Volksbewegung
0,1
26.162
Rhein-westfälische Volkspartei
0,1
21.931
Parteilose und Kreiswahlvorschläge
4,8
1.141647
3
Die Wählerstimmen wurden damals wie heute in Wahllokalen abgegeben; häufig handelte es sich um Gaststätten, in denen Wahlurnen aufgestellt wurden. Konrad Adenauer gab seine Stimme im Lokal „Zur Traube" in Rhöndorf ab. Den Wahlkreis Bonn, in dem er kandidierte, gewann er mit 54,9 Prozent.
Politische Ausgangslage
Keine Partei verfügte alleine über die erforderliche Mehrheit im Deutschen Bundestag zur Bildung der ersten Bundesregierung. Letztendlich setzte sich die kleine Koalition von CDU/CSU, FDP und DP gegen eine mögliche große Koalition von Union und SPD durch. Diese bürgerliche Koalition mit eindeutiger antisozialistischer Ausrichtung kam auf Drängen Adenauers und seines Verhandlungsgeschicks zustande und prägte für viele Jahre das Parteiensystem der Bundesrepublik. Der erste Deutsche Bundestag konstituierte sich am 7. September 1949.
Weiterführende Links:
Plakat- und Filmdatenbank
Regierungserklärung Adenauers in Wort und Ton
Hintergrund IHintergrund II
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426126 Ein Wahlplakat 1949
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Josten-Entwurf
Im Juli 1949 bekam der damalige Chef des Verwaltungsamts für Wirtschaft, Ludwig Erhard, einen Gesetzesentwurf, der vollkommenen Wettbewerb sichern sollte. Doch Deutschland war noch nicht bereit dafür. Über ein Jahr lang arbeitete die Gruppe um Paul Josten daran: Ein Gesetzesentwurf, der vollkommene Konkurrenz auf dem Markt sichern sollte – ohne Preisabsprachen in Kartellen und ohne Fusionen, die einzelnen Unternehmen zu viel Macht überlassen würden. Dieser Entwurf trug den Namen „Entwurf zu einem Gesetz zur Sicherung des Leistungswettbewerbs und zu einem Gesetz über das Monopolamt", oft auch einfach „Josten-Entwurf".
Ein ähnliches Gesetz existierte eigentlich schon vorher in Deutschland. Nachdem die Nationalsozialisten Kartelle zugelassen und sogar Zwangskartellierungen durchgeführt hatten, verabschiedeten die Alliierten im Januar 1947 Dekartellierungsgesetze; die amerikanische Militärregierung zum Beispiel das sogenannte Law 56. Dieses Gesetz verbot bereits Preisabsprachen und andere Wettbewerbsbeschränkungen. Allerdings erklärten die USA bei der Verabschiedung des Gesetzes dem deutschen Länderrat, dass es sich dabei um ein Interimsgesetz handelte – dass dieses Gesetz also nur vorübergehend gültig sein sollte, bis Deutschland selbst zur Gesetzgebung fähig sei.
Das nahmen Josten und seine Gruppe zum Anlass, einen eigenen Entwurf für ein deutsches Kartellgesetz auszuarbeiten. Ihr Gesetzesentwurf war stark vom ►Ordoliberalismus beeinflusst. Zwar ähnelte ein großer Teil des Josten-Entwurfs der Vorlage des Law 56 der Amerikaner, doch sah er auch harte Sanktionen für die Bildung von Kartellen vor und, im Gegensatz zur amerikanischen Vorlage, dass das Monopolamt auch „Entflechtungen", also die Aufgliederung von Unternehmen, in denen sich zu viel wirtschaftliche Macht konzentrierte, vornehmen dürfe.
„Personen, Unternehmen, Beschaffungsstellen (Einzelunternehmen) und deren Zusammenschlüsse haben wirtschaftliche Macht, wenn sie in der Lage sind, den Markt fühlbar zu beeinflussen, insbesondere die Preise und Bedingungen für eigene oder fremde Waren oder Leistungen, die Richtung sowie die Art und den Umfang des Angebotes und der Nachfrage ohne wesentliche Rücksichtnahme auf Wettbewerber zu gestalten."
§3 Josten-Entwurf
[Zit. n. Lisa Murach-Brand: Antitrust auf deutsch: Der Einfluss der amerikanischen Alliierten auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach 1945, in: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 43, Tübingen 2004, S. 108.]
Den fertigen Entwurf überreichte die Gruppe am 5. Juli 1949 dem damaligen Direktor der Verwaltung für Wirtschaft, ►Ludwig Erhard. Die Industrie protestierte jedoch gegen das geplante Gesetz, da ihr die Bestimmungen zu weit gingen. Sie argumentierte, dass solch ein striktes Gesetz den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Krieg gefährden könne. Auch wurden die ordoliberalen Werte, die dem Entwurf zugrunde lagen, längst nicht von allen angenommen. Viele Wirtschaftsvertreter dachten, Kartelle seien wichtig für eine funktionierende Wirtschaft.
Josten wollte aus seinem Entwurf das „Grundgesetz der Wirtschaftsordnung" machen – doch unterschätzte er, wie viele Leute an den alten Gesetzen festhielten. Dem Wirtschaftsrat wurde der Entwurf nicht einmal vorgelegt. Trotzdem war der Josten-Entwurf ein erster Schritt und eine Vorlage für das ►Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 1957/58, das die gleichen Ideen aufgriff.
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Gründung der Bundesrepublik Deutschland
Am 23. Mai verkündete Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz und rief damit die Bundesrepublik Deutschland ins Leben. Verkündung des Grundgesetzes
In einer feierlichen Schlusssitzung des ►Parlamentarischen Rates wurde am Nachmittag des 23. Mai 1949 das ►Grundgesetz in der Pädagogischen Akademie in Bonn (dem heutigen Museum König) ausgefertigt und verkündet. Der Präsident des Rates, Konrad Adenauer, fasste die historische Stunde in wenige, tief bewegte Worte:
"Wir sind der festen Überzeugung, dass wir durch unsere Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Wiedervereinigung des ganzen deutschen Volkes und auch zur Rückkehr unserer Kriegsgefangenen und Verschleppten leisten. Wir wünschen und hoffen, dass bald der Tag kommen möge, an dem das ganze deutsche Volk unter dieser Fahne wieder vereint sein wird. Uns alle leitete bei unserer Arbeit der Gedanke und das Ziel, das die Präambel des Grundgesetzes in folgenden Worten zusammenfasst:
'Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Obergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.'
Möge allezeit der Geist und der Wille, der aus diesen Sätzen spricht, im deutschen Volk lebendig sein." [http://www.konrad-adenauer.de/index.php?msg=3538]
Mit der Verkündung trat das Grundgesetz um Mitternacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 in Kraft. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates war nach fast neun Monaten – viel länger als erwartet – erfolgreich beendet.
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Erstes Wohnungsbaugesetz
In der jungen Bundesrepublik fehlte es an Wohnraum. Viele Menschen lebten als Untermieter auf engstem Raum. Deshalb verabschiedete die Bundesregierung 1950 das erste Wohnungsbaugesetz, mit dem sie zinslose Kredite für den Häuserbau vergab. Deutschland braucht mehr Wohnraum
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren viele Menschen obdachlos, knapp ein Viertel der Wohnungen war zerstört. Viele Flüchtlinge aus dem Osten strömten in die Westgebiete und benötigten ebenfalls eine Bleibe. Der Großteil der Menschen lebte deshalb in Ruinen und Notunterkünften. Die Lage war katastrophal. Doch bis zur Gründung der Bundesrepublik besserte sich der Zustand kaum. 1950 kamen auf 100 Personen 20 Wohnungen. Es musste so schnell wie möglich Wohnraum geschaffen werden. Deshalb verabschiedete die Bundesregierung 1950 das erste Wohnungsbaugesetz. Das Ziel war es, innerhalb von sechs Jahren 1,8 Millionen staatlich subventionierte Sozialwohnungen zu erstellen.
Zinslose Kredite für den Wohnungsbau
Dafür verpflichtete die Regierung den Bund, die Länder und die Kommunen, den sozialen Wohnungsbau zum Beispiel mit der Vergabe von zinslosen Krediten aus den Haushaltsmitteln von Bund und Ländern zu unterstützen. Diese konnten innerhalb von 30 bis 35 Jahren zurück gezahlt werden und kurbelten den Wohnungsbau an. Die Kredite waren mit der Bedingung verbunden, dass in den Wohnungen nur Mieter bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze leben durften. Waren die Kredite einmal abbezahlt, entfiel diese Bedingung jedoch. Außerdem stellte die Regierung Bauland zur Verfügung und lockte mit Steuerermäßigungen.
Zur Bestimmung der Miete galt ein vorgegebenes Prinzip: Zunächst ließ sie sich nach einer Richtsatzmiete ermitteln, später nach der so genannten Kostenmiete. Bei dieser wird der Mietpreis zum einen aus den Zinsen und Betriebskosten bestimmt und zum anderen aus staatlichen Elementen wie der Instandhaltungspauschale.
Mehr als fünf Millionen Wohnungen bis 1960
Die Eigentümer konnten selbst entscheiden, wem sie ihre Wohnung vermieten wollten. Sie bevorzugten Bewerber, die ihnen eine Baukostenpauschale anboten. Diese wurden häufig von Unternehmen für ihre Angestellten bezahlt, womit sie diese dauerhaft an sich binden wollten. Das hatte zur Folge, dass Angestellte und gut bezahlte Facharbeiter überproportional vom Wohnungsbau profitierten, und die schwächeren Bevölkerungsschichten zunächst auf viel engerem Wohnraum leben mussten. Dennoch übertraf das erste Wohnungsbaugesetz alle Erwartungen: Bis 1960 entstanden mehr als fünf Millionen Wohneinheiten in der Bundesrepublik.
Um den Bürgern zu zeigen, wie sie ihren Wohnraum optimal nutzen konnten, präsentierte die Regierung so genannte Musterhäuser. Die ersten Wohnungen waren zunächst relativ eng, in den Modellhäusern erhielten die Bürger deshalb Tipps darüber, welche Möbel sie wie am geschicktesten platzieren konnten. Im Laufe der Zeit wandelte sich der Wohnungsbau und es entstanden größere und komfortablere Bauten.
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426191 Gebaute Wohnungen bis 1962
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Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) war das erste große Sozialleistungsgesetz der Bundesrepublik und regelte die Versorgung von Kriegsgeschädigten und Hinterbliebenen. Hilfe für Kriegsgeschädigte
1950 verabschiedete die damalige Bundesregierung das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das den Geschädigten des Zweiten Weltkriegs eine medizinische Behandlung sowie eine Rente zusicherte.
Ein Auszug:
§ 1
(1) Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
(2) Einer Schädigung im Sinne des Absatzes 1 stehen Schädigungen gleich, die herbeigeführt worden sind durch
a) eine unmittelbare Kriegseinwirkung,
b) eine Kriegsgefangenschaft,
c) eine Internierung im Ausland oder in den nicht unter deutscher Verwaltung stehenden deutschen Gebieten wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit,
d) eine mit militärischem oder militärähnlichem Dienst oder mit den allgemeinen Auflösungserscheinungen zusammenhängende Straf- oder Zwangsmaßnahme, wenn sie den Umständen nach als offensichtliches Unrecht anzusehen ist,
e) einen Unfall, den der Beschädigte auf einem Hin- oder Rückweg erleidet, der notwendig ist, um eine Maßnahme der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübungen als Gruppenbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 durchzuführen oder um auf Verlangen eines zuständigen Leistungsträgers oder eines Gerichts wegen der Schädigung persönlich zu erscheinen,
f) einen Unfall, den der Beschädigte bei der Durchführung einer der unter Buchstabe e aufgeführten Maßnahmen erleidet.
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Das Gesetz im Wortlaut
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Gesetz über den Lastenausgleich
Trümmer, Not, Armut – nach Kriegsende standen viele Menschen vor dem Nichts. Auch die Sparguthaben aus früheren Jahren waren plötzlich nur noch einen Bruchteil wert. Ein Lastenausgleich sollte diese Ungerechtigkeiten mildern. Wer über Bankguthaben verfügte, sah seinen Reichtum schwinden – wer Schulden hatte, konnte aufatmen. Die ►Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die ökonomische Lage vieler Bürger auf den Kopf. Ein zentraler Punkt der Währungsreform von 1948 war die Abwertung des Geldes. Somit verloren Sparguthaben und Pfandbriefe an Wert, während Besitzer von Sachwerten wie Gold oder Immobilien keine finanziellen Abstriche machen mussten. Auch für Kreditnehmer ergab sich ein Vorteil: Die Schulden wurden ebenfalls auf ein Zehntel des ursprünglichen Betrages abgewertet, so minimierten sich beispielsweise 1000 Reichsmark Schulden auf 100 D-Mark.
Um diese Ungerechtigkeiten zumindest abzumildern, musste ein Lastenausgleichsverfahren her. Dessen Ausgestaltung überließen die Alliierten den Deutschen. Im August 1949 trat das Soforthilfegesetz in Kraft. Die Not der Flüchtlinge, Vertriebenen, Verfolgten des NS-Regimes und Währungsgeschädigten sollte schnell gelindert werden – allerdings handelte es sich nur um ein Notprogramm, das nicht allen Bedürftigen half. Also bildete sich eine Arbeitsgruppe, um die Grundzüge für einen endgültigen Lastenausgleich zu erarbeiten.
Der Kerngedanke: Für Verluste, die sich infolge der Zerstörungen, Vertreibungen und der Neuordnung des Geldwesens ergeben hatten, sollte ein Ausgleich gefunden werden. Das Geld dafür sollte durch Abgaben der Profiteure der Kriegs- und Nachkriegszeit erwirtschaftet werden. Wer sein Vermögen erhalten oder gar vermehrt hatte, sollte die Notsituation der Geschädigten verringern.
Unter der Leitung von Fritz Schäffer (CSU), dem ersten Bundesminister der Finanzen, entstand im Jahr 1952 das Lastenausgleichsgesetz. Nach monatelangen Beratungen im Bundestag und Bundesrat wurde es am 14. August ausgefertigt, zwei Wochen später trat es in Kraft.
Das Gesetz sah drei Abgaben vor, die Geld zur Unterstützung der Kriegsgeschädigten hervorbringen sollten. Die Vermögensabgabe war als einmalige Sondervermögenssteuer zu sehen. Wer am Tag der Währungsreform von 1948 über ein vermögenssteuerpflichtiges Guthaben verfügte, musste eine Abgabe in Höhe der Hälfte dieses Betrages zahlen. Natürlich war diese Zahlung nicht sofort möglich, sondern wurde in kleinere Beträge aufgeteilt, die vierteljährlich über Jahrzehnte erbracht wurden.
Die Hypothekengewinnabgabe minimierte den Vorteil der Immobilienbesitzer. Auch wenn die Hypothekendarlehen auf ein Zehntel abgewertet worden waren, verringerte sich der Betrag zur Rückzahlung der Kredite nicht. Die Schuldner mussten die ursprünglich festgelegten Beiträge für Zinsen und Tilgung in voller Höhe bezahlen. Während die Gläubiger ein Zehntel der Zahlungen erhielten, flossen die restlichen 90 Prozent in den Topf des Lastenausgleiches.
Ähnlich funktionierte die Kreditgewinnabgabe. Indem Kreditschulden abgewertet wurden, hatten viele Unternehmen Gewinne gemacht – für diese mussten sie eine Abgabe leisten.
Der Erlös der drei Abgaben summierte sich bis 1967 auf rund 39 Milliarden D-Mark. Für viele Menschen bildete das Geld aus dem Lastenausgleich eine Existenzsicherung und trug zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft bei. Das Gesetz von 1952 gilt – trotz vieler Ergänzungen und Veränderungen – bis heute als Kerngesetz des Lastenausgleichs.
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Das GesetzBild: © Bayerische Staatskanzlei
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426207 Fritz Schäffer
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Kindergeld für das dritte Kind
Die Regelungen für ein Kindergeld – eine Frage, über die das Parlament in den 1950er Jahren kontroverse Diskussionen führte. Die Abgeordneten stritten über Höhe, Anspruch und Finanzierung – es kam zu einer Kampfabstimmung. Bei der Abstimmung am 14. Oktober 1954 trat ein Fall ein, den es in den fünf Jahren seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hatte. Erstmals musste die CDU die absolute Mehrheit anwenden, um einen Gesetzesentwurf zu verabschieden, für den sich der Bundesminister für Familienfragen, Franz-Josef Wuermeling (CDU), stark machte. Doch auch wenn sich alle Politiker einig waren, dass ein Kindergeld nötig sei, fand die CDU keine Befürworter für ihre Vorschläge. Alle anderen Fraktionen und Gruppierungen stimmten gegen die Regelungen zum Kindergeld.
Gründe für die Kontroverse gab es mehrere. Ein zentraler betraf die Finanzierung. Während die SPD sich für Mittel aus der Staatskasse aussprach, trat die CDU für ein aus der Wirtschaft organisiertes System ein – und setzte dieses Konzept dank der absoluten Mehrheit durch. Die Arbeiter zahlten Beiträge zu den Berufsgenossenschaften, bei denen die Familienausgleichskassen in den 1950er Jahren angesiedelt waren. Aus den Familienausgleichskassen erhielten Familien für das dritte und jedes weitere Kind 25 D-Mark im Monat. Der Anspruch auf diese Leistung war ein weiterer Kritikpunkt der Opposition, die Leistungen für alle Kinder forderte. Eine weitere Regelung, die für Spannungen im Bundestag sorgte, wurde 1955 korrigiert. Nun erhielten auch Arbeitslose mit drei oder mehr Kindern Kindergeld, hier waren die Arbeitsämter für die Zahlungen zuständig.
Wenige Jahre später folgte eine weitere Änderung. Auch kleinere Familien konnten nun vom Kindergeld profitieren. Ab 1961 hatten auch zweitgeborene Kinder Anspruch auf das Kindergeld. Drei Jahre später änderte sich mit dem Namen – aus dem Kindergeldgesetz wurde das Bundeskindergeldgesetz – auch die Zuständigkeit. Die Leistung finanzierte sich nun allein aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Seit 1975 werden auch Familien mit einem Kind unterstützt.
Weiterführende Links:
Das Gesetz
Über Franz-Josef Wuermeling
Sein tabellarischer Lebenslauf
Bild: © Bundesarchiv, Bild 146III-386 / CC-BY-SA, via Wikimedia Commons426232 Franz-Josef Wuermeling
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Zweites Wohnungsbaugesetz
Bis zur Mitte der 1950er Jahre war die größte Wohnungsnot in der Bundesrepublik überwunden. Damit änderten sich auch die Bedürfnisse. Das zweite Wohnungsbaugesetz förderte deshalb vor allem den Bau von Eigenheimen und holte zunehmend private Geldgeber mit ins Boot. Mehr Eigenheime in Deutschland
Den privaten Eigenbau fördern - das war das Hauptziel des zweiten Wohnungsbaugesetzes. Ging es in dem ►ersten Gesetz von 1950 noch darum, in den vom Krieg zerstörten Städten möglichst schnell viel sozialen Wohnraum zu schaffen, war bis 1956 die größte Wohnungsnot überwunden. Tatsächlich waren deutlich mehr Wohnungen entstanden, als erwartet. Diese waren aber hauptsächlich Mietwohnungen. Mit dem neuen Gesetz aus dem Jahr 1956 sollten deshalb einkommensschwache Haushalte auch die Möglichkeit erhalten, eigenen Wohnraum zu bauen, statt zu mieten. Die Förderung von Eigenheim erhielt in dem zweiten Wohnungsbaugesetz die gleiche Bedeutung wie die Beseitigung der Wohnungsnot. Damit gab es einen Rechtsanspruch auf die Förderung so genannter Familieneigenheime. Bis zur Mitte der 1960er Jahre entstanden so zum Beispiel jährlich etwa 150 000 bis 200 000 Ein- und Zweifamilienhäuser.
Das Gesetz brachte auch Änderungen für das Mietwesen: So wurde die Berechnung des Mietpreises neu geregelt, statt der Richtsatzmiete sollte zukünftig das Prinzip der Kostenmiete gelten. Bei dieser wird nicht die aktuelle Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigt, sondern allein die Kosten, die dem Anbieter entstehen. Damit setzte sich der Mietpreis also aus den Kosten für die Bewirtschaftung des Wohnraums und dem Preis für die Zinsen des investierten Kapitals zusammen.
Eigenheim für benachteiligte Haushalte
Zudem einigte sich die Regierung auf eine Einkommensgrenze, die festlegen sollte, wer Anspruch auf Förderung hätte. Wer also mehr als einen bestimmten Betrag verdiente, bekam keine Hilfsmittel. Dabei war die Grenze aber so hoch angesetzt, dass das Gesetz dennoch einem großen Teil der Bevölkerung zu Gute kam. Trotzdem blieben die einkommensschwachen und benachteiligten Haushalte in der Bundesrepublik die maßgebliche Zielgruppe der Förderung. Deshalb gab es eine gesonderte Förderkategorie der „Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen", die besonderen Vorrang bei der Verteilung öffentlicher Fördergelder erhielten. Außerdem gab es Sonderprogramme für bestimmte Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel für Flüchtlinge oder Bergarbeiter.
Mehr private Geldgeber
Zugleich regelte das Gesetz auch, dass im Laufe der Zeit immer weniger Geld in die Förderung des Wohnraums fließen sollte. Die Kapitalmärkte hatten sich in den fünfziger Jahren erholt, weshalb private Geldgeber, wie Sparkassen, Banken und Versicherungen, zunehmend in den Wohnungsbau einbezogen werden sollten.
Insgesamt regelte das Gesetz den sozialen Wohnungsbau bis zum Jahr 2000 und damit 44 Jahre lang. Es wurde häufig als das Grundgesetz des Sozialen Wohnungsbaus bezeichnet.
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426246 Gebaute Wohnungen bis 1962
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Einführung der dynamischen Rente
Weil die Rentner am Aufschwung des Wirtschaftswunders nicht teilhatten, wurde es Zeit für eine Rentenreform. Am 22. Januar trat das von Wilfried Schreiber geforderte Umlageverfahren für die Rentenversicherung, auch als „dynamische Rente" bezeichnet, in Kraft. „Eine Bewegung, Entwicklung aufweisend" – so definiert der Duden das Adjektiv dynamisch. Auf die Sozialgeschichte übertragen heißt das: Die Höhe der sogenannten dynamischen Rente ist nicht mehr auf Lebenszeit festgesetzt, sondern veränderlich. Sie richtet sich seit 1957 nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Diese Reform gilt als bedeutender Schritt, der die Funktion der Rente grundlegend veränderte. Im bismarckschen System galt die Rente als Zubrot, das selbst angespart werden musste. Zum Leben im Alter reichte der unveränderliche Betrag nicht aus, die Unterstützung der Familie oder des Sozialamtes war unumgänglich. Dies änderte sich mit der Dynamisierung der Renten. Sie führte zu einem in der deutschen Geschichte einmaligen Anstieg der Zahlungen und verbesserte die finanzielle Lage der Rentner enorm: Im Schnitt betrug der Einkommenszuwachs eines Rentners 60 Prozent. Die vorher allgegenwärtige Angst vor Armut und Verelendung im Alter war damit beseitigt. Der gewohnte Lebensstandard konnte auch nach dem Ende der Arbeitszeit aufrecht erhalten werden – das war neu. Die Reform trug damit ebenfalls zum großen Erfolg Konrad Adenauers und der CDU bei der Bundestagswahl bei. Die CDU erlangte bei dieser Wahl zum ersten Mal und als einzige Partei in der Geschichte der Bundesrepublik die absolute Mehrheit.
Während die berufstätige Bevölkerung vom Wirtschaftswunder profitierte, sah die vorherige Situation der Rentner in der Nachkriegszeit schlecht aus. Die eingezahlten Beiträge waren verschwunden, Inflation und Krieg hatten das Kapital der Rentenversicherung vernichtet. So lebten viele Rentner unterhalb der Armutsgrenze, ihnen blieben nur die Zahlungen der staatlichen Fürsorge.
Die Einführung der dynamischen, lohnbezogenen Rente bedeutete die Kopplung der Rentenhöhe an die Lohnentwicklung, so dass die Rente nun von der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft abhängig war. Die Grundgedanken und die Idee dieses „Generationenvertrags" stammte vom Bonner Dozenten für Volkswirtschaft und Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer Wilfrid Schreiber zurück. Der Kernaspekt seiner Schrift „Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" lautet:
„Die Rentenversicherung ist keine Veranstaltung für Hilfsbedürftige, sondern ein reines Versicherungsgeschäft unter den Beteiligten nach dem Grundsatz der Aequivalenz (Leistung-Gegenleistung) im Wege des „Solidar-Vertrags zwischen 2 Generationen."
Nach 15-stündiger Debatte beschloss der Deutsche Bundestag am 22. Januar 1957 die Umsetzung des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten". Das Gesetz berücksichtigte allerdings weder den von Schreiber geforderten demographischen Faktor, noch den von Ludwig Erhard eingebrachten Vorschlag einer Produktivitätsrente. Auch der Widerstand liberaler Ökonomen blieb unbeachtet.
Das Umlageverfahren war der Garant für den Erfolg der Rentenreform. Die Idee des Generationenvertrages: die Jüngeren erarbeiten die Rente der Älteren; Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte der Rentenbeiträge. Wie hoch die Renten ausfallen, richtet sich seit 1957 an den Bruttolöhnen – und damit an der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.
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Der Schreiber-Plan
Bild: © Physikr, veröffentlicht unter der GNU Free Documentation License427096 Wilfrid Schreiber, „Vater der dynamischen Rente"
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Bundesbankgesetz
Mit dem Bundesbankgesetz verlor die Bank deutscher Länder den Status als oberste Instanz des Bankwesens. An ihre Stelle rückte die neu gegründete Deutsche Bundesbank. Im Frühjahr 1948 errichteten die Alliierten ein zweistufiges Bankensystem, das auf der Bank deutscher Länder und den ihr untergeordneten Landeszentralbanken beruhte. Diese Gliederung hob das „Gesetz über die Deutsche Bundesbank" vom 26. Juli 1957 auf.
Damit setzten die Abgeordneten des Bundestages den Artikel 88 des 1949 verabschiedeten Grundgesetzes um. In ihm war vorgesehen, dass der Bund eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank errichten solle – konkrete Festlegungen zu deren Aufbau gab es jedoch nicht.
Diese schufen die Parlamentarier mit der rechtlichen Grundlage im Sommer 1957. Das Bundesbankgesetz beinhaltete die Regelungen zur Organisation der Bundesbank und legte die Aufgaben der Geldpolitik fest. Diese stand in Verbindung mit den Zielen, die auch schon für die Bank deutscher Länder gegolten hatten. Auch die Bundesbank sollte die Preisniveaustabilität als oberstes Ziel haben und unabhängig von Weisungen der Politik sein. Für diese Aspekte hatte sich Wirtschaftsminister ►Ludwig Erhard eingesetzt.
Die am 1. August 1957 gegründete Deutsche ►Bundesbank in Frankfurt am Main war nun oberste Instanz des Bankenwesens und Nachfolger der Bank deutscher Länder. Die ehemaligen Landeszentralbanken wurden in Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank umgewandelt.
Dieses System besteht nach wie vor, es setzt sich heute aus der Bundesbank, neun Hauptverwaltungen und 47 untergeordneten Filialen zusammen. Es hat sich bewährt – besonders die Unabhängigkeit gegenüber politischen Institutionen ist Voraussetzung und Garant einer stabilen Geldwertpolitik.
Die Wertstabilität der D-Mark würdigte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) im August 1991 in einer Rede anlässlich des Wechsels in der Leitung der Deutschen Bundesbank:
„Die Erfolgsgeschichte der Wirtschaftsentwicklung im Westen Deutschlands nach 1948 ist immer auch die Erfolgsgeschichte der D-Mark und damit der deutschen Notenbankpolitik. Zunächst bis 1958 die Bank Deutscher Länder und dann die Deutsche Bundesbank haben entscheidenden Anteil am Aufstieg der D-Mark ,vom Besatzungskind zum Weltstar', wie es einmal formuliert worden ist. […] Richtig ist und bleibt, dass marktwirtschaftliche Reformen nur bei gesunden Währungsverhältnissen gelingen können. Schon in der Begründung zum Bundesbankgesetz von 1957 steht deshalb, dass ,die Sicherheit der Währung die oberste Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer Marktwirtschaft und damit letzten Endes einer freiheitlichen Verfassung der Gesellschaft und des Staates ist'. Diese Philosophie prägt den gesetzlichen Auftrag und bestimmt den konkreten Handlungsrahmen für die Geldpolitik der Bundesbank. Die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Bundesbank hat sich in hervorragender Weise bewährt." (Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nr. 91, 30. August 1991)
Aufgrund von neuen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen wurde das Bundesbankgesetz mehrfach verändert. Im Jahr 1990 regelte ein Vertrag, dass die D-Mark alleiniges Zahlungsmittel im wiedervereinigten Deutschland wurde. Auch die Einführung des Euro brachte Veränderungen mit sich. 1999 wurde die Bundesbank ein Teil des Eurosystems und damit zusammen mit der Europäischen Zentralbank und anderen nationalen Zentralbanken für die gemeinsame Währungspolitik verantwortlich.
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Das Gesetz
Helmut Kohls Rede
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427113 Bundesbankgebäude
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Gesetz gegen Beschränkungen des Wettbewerbs
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beinhaltete das generelle Verbot von Kartellen sowie eine Missbrauchsaufsicht gegen Monopolunternehmen. Notwendigkeit für die Einführung des Gesetzes
Das am 27. Juli 1957 unterzeichnete GWB trat am 01. Januar 1958 in Kraft. Damit kam es in Deutschland zu einer ersten umfassenderen Regelung des Rechts der Wettbewerbsbeschränkung. Ein solches Gesetz war nötig, gehörte doch ein wirksamer Wettbewerb zwischen Unternehmen zu den Grundpfeilern der Sozialen Marktwirtschaft. Um einen solchen wirksamen Wettbewerb gewährleisten zu können, war der Staat durch die Einführung von rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt.
Einigung über Inhalt nach langwierigen Verhandlungen
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es aber zunächst die Alliierten, die mit ihren Dekartellisierungs- und Dekonzentrationsgesetzgebungen die Wettbewerbspolitik in Deutschland bestimmten. Dieses alliierte Kartellrecht galt bis zur Einführung des GWB. Doch der Weg bis zur Unterzeichnung des Gesetzes gestaltete sich schwierig. Nach intensiven und zum Teil hart geführten Verhandlung einigten sich die daran Beteiligten auf den Inhalt des GWB. Das Gesetz enthält eine Reihe von grundsätzlichen Verboten, jedoch auch viele Ausnahmen für bestimmte Wettbewerbsbeschränkungen und Wirtschaftsbereiche. Eine Fusionskontrolle fehlte noch in den früheren Entwürfen des Gesetzes. Das GWB hat seit seinem Inkrafttreten häufige Novellierungen erfahren.
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Das Gesetz
Hintergrund
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427147 Legislative
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Gründung der Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank, am 01. August ins Leben gerufen, ist die Zentralbank der Bundesrepublik. Das Bundesbankgesetz stattet sie darüber hinaus mit einer bedeutsamen Unabhängigkeit aus. Bundesbankgesetz
Bereits 1951 – als Folge des sich lockernden Besatzungsstatuts – boten die Alliierten die Aufhebung der Alliierten Bankkommission an, sobald die Regierung ein Gesetz ausgearbeitet habe, das die Zuständigkeiten regelte. Mit der Vorlage des ►Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, das der Bundestag am 26. Juli 1957 verabschiedete, war die Voraussetzung für die Erfüllung des Artikels 88 des Grundgesetz gegeben: Die Errichtung einer Bundesbank als Ersatz für die Bank deutscher Länder (BdL). Das Bundesbankgesetz legte die Unabhängigkeit der Zentralbank fest und verpflichtete sie auf das Ziel der Preisniveaustabilität.
Langjährige Verhandlungen
Im Vorfeld kam es zu langjährigen Verhandlungen über verschiedene Aspekte des Gesetzes, so z. B. über das Ausmaß der Zentralität bzw. Dezentralität oder über die Unabhängigkeit. Die Initiatoren des Gesetzes einigten sich in Bezug auf Zentralität oder Dezentralität auf eine Mischform als Kompromiss, so dass die Landesbanken auch weiterhin einen gewissen Spielraum hatten. ►Ludwig Erhard setzte sich darüber hinaus mit seinen Vorstellungen über die Unabhängigkeit unter anderem gegen Konrad Adenauer durch. Die Deutsche Bundesbank erhielt ihren vorläufigen, nach der Wiedervereinigung auch endgültigen Sitz in der Wirtschaftsmetropole Frankfurt am Main.
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Hintergrund
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Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP war auseinander gebrochen und die erste große Koalition aus Union und SPD formierte sich. Unter der Kanzlerschaft Kurt Georg Kiesingers begann Deutschland sich von der sozialen Marktwirtschaft abzuwenden. Als die FDP im Dezember 1966 ihre Minister aus dem Kabinett zurückzog, um gegen Steuererhöhungen und die aus ihrer Sicht unklare Politiklinie ►Erhards zu protestieren, brach die Koalition mit der Union auseinander. Im Anschluss formierte sich die erste große Koalition der Bundesgeschichte aus CDU/CSU und SPD. Der Bundestag wählte Kurt Georg Kiesinger (CDU), zuvor Ministerpräsident Baden-Württembergs, zum Kanzler.
Hauptziel der großen Koalition war es, die Wirtschaftskrise zu beenden. Dafür wandte sie sich von der ►Sozialen Marktwirtschaft Erhards ab und setzte auf den Keynesianismus. Doch gleichzeitig fühlte sich die Regierung noch dem haushälterischen Sparen der Nachkriegsjahre verpflichtet.
Der Keynesianismus (die Theorie des englischen Wirtschaftswissenschaftler John Maynard Keynes) besagt, dass der Staat aktiv wird und Produkte, oft kreditfinanziert, auf dem Markt nachfragt, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Er geht nicht davon aus, dass die Selbstregulierung des Marktes für Vollbeschäftigung sorgt, sondern dass der Staat eine antizyklische Wirtschaftspolitik betreiben muss. Ausdruck dieser Politik in Deutschland ist insbesondere das ►Stabilitätsgesetz.
Mit der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes läutete die große Koalition den Übergang von den christdemokratisch dominierten Gründerjahren zu einer sozialdemokratischen Ausrichtung ein, die sich bis in die 1970er Jahre verstärkten sollte.
Weiterführende Links:
Kurt Georg Kiesinger, Regierungserklärung der Großen Koalition, 13. Dezember 1966
Hintergrund
Kurt Georg Kiesinger
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Stabilitätsgesetz
Die Bundesregierung beschloss am 8. Juni 1967 das Stabilitätsgesetz. Ziel war es, das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht dauerhaft zu stabilisieren. Nach dem Zusammenbruch der Koalition aus CDU und FDP unter Bundeskanzler ►Ludwig Erhard 1966 kam es in Deutschland zu einem wirtschaftspolitischen Kurswechsel. Unter Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller beschloss die große Koalition ein „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft". Der Beschluss ist die Ausformulierung einer keynesianischen, nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik.
„Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft"
Das Gesetz legte die vier Kernziele der Wirtschaftspolitik fest. Diese sind ein stabiles Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsgrad sowie ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei gleichzeitigem stetigen wirtschaftlichen Wachstum. Alle vier Ziele gleich gewichtet umzusetzen ist unmöglich, weswegen das Zielbündel auch als „magisches" Viereck bezeichnet wird.
Das Magische am Viereck
Betrachtet man die beiden ersten Ziele Preisstabilität und Vollbeschäftigung zeigen sich die Schwierigkeiten ganz deutlich:
Um Vollbeschäftigung zu erlangen muss die Bundeszentralbank den Leitzins niedrig halten, damit Unternehmen billig investieren und dadurch hohe Gewinne einfahren können. Das führt dazu, dass die Unternehmen verstärkt Mitarbeiter einstellen und es im besten Fall zu Vollbeschäftigung kommt. Damit wären die beiden Ziele eigentlich erreicht. Das Problem ergibt sich aus der Konsequenz von Vollbeschäftigung. Diese führt nämlich dazu, dass viele Menschen Geld verdienen und konsumieren. Wenn viele Menschen Güter konsumieren, steigt der Preis für diese Güter. Damit ist die Preisstabilität nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt, dass durch ein hohes Beschäftigungsniveau die Arbeitnehmer Macht erlangen und mit Hilfe der Gewerkschaften, also der Arbeitnehmervertretung, Druck auf die Arbeitgeber ausüben können, die Löhne zu erhöhen.
In der ►Sozialen Marktwirtschaft hat die Bundesregierung stets mehr Wert auf die Preisstabilität gelegt. Grund hierfür ist, dass ein stabiles Preisniveau Wirtschaften berechenbarer macht.
Betrachtet man die beiden anderen Ziele, so stellt man schnell fest, dass im Fall einer unausgeglichenen Handelsbilanz das Wirtschaftswachstum beeinflusst wird. Sind die Exporte größer als die Importe, verkauft ein Land also mehr ins Ausland als es aus diesem einkauft, so verbucht das Land Gewinne, also ein Wachstum der Wirtschaft.
Weiterführender Link:
Das Gesetz
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427197 Das magische Viereck
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Einführung der Fusionskontrolle
Für das Bundeskartellamt, für Verbraucher und auch für manche Unternehmen war es ein Gewinn: Die Fusionskontrolle machte es möglich, Zusammenschlüsse von großen Unternehmen vorbeugend zu verbieten. Das ►Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen existierte schon über 15 Jahre, aber ein wichtiger Teil fehlte noch. Das Bundeskartellamt konnte Kartelle verbieten, Strafen bei Preisabsprachen verhängen und auch Entflechtungen vornehmen. Wenn sich aber mächtige Unternehmen zusammenschließen wollten und schon abzusehen war, dass das zu einer zu hohen Machtkonzentration führen würde, konnte das Bundeskartellamt dagegen im Voraus nichts tun. Die Fusionskontrolle war zwar im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen, aber trotzdem hatte das Bundeskartellamt nicht die Erlaubnis, vorbeugend Fusionen zu untersagen.
Inhalt der Fusionskontrolle
Im Jahr 1973 beschloss die sozialliberale Bundesregierung, diese Situation zu ändern und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum zweiten Mal zu novellieren. Eine der größten Veränderungen, die damit einherging, war die Einführung der Fusionskontrolle. Von nun an mussten große Unternehmen vorher ankündigen, wenn sie einen Zusammenschluss geplant hatten. Sollte eine solche Fusion dazu führen, dass das Unternehmen eine marktbeherrschende Position erhält und damit den Wettbewerb beschränkt, so konnte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss verbieten.
„Ein Zusammenschluss, von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen nach, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten und dass diese Verbesserungen die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen."
§36 (1) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Zweck der Fusionskontrolle
Die Fusionskontrolle sollte Wettbewerbsbeschränkungen und wirtschaftliche Macht verhindern, die bei Zusammenschlüssen von Unternehmen entstehen könnten. Sie stellte jedoch kein grundsätzliches Verbot von Fusionen dar. Es ist ein Teil der unternehmerischen Freiheit in einer Marktwirtschaft, Fusionen durchführen zu können. Diese können sich oft auch positiv auf den Markt auswirken. Ein Zusammenschluss von Unternehmen kann beispielsweise zu besseren Voraussetzungen für Innovationen führen, die den Wettbewerb anheizen. Wenn eine Fusion allerdings dazu führt, dass das Unternehmen nun ohne Sorgen um die Konkurrenz auf Kosten der Konsumenten die Preise seiner Produkte erhöhen oder die Qualität verringern kann, dann sollte gemäß der Fusionskontrolle das Bundeskartellamt eingreifen.
Die Verabschiedung der Fusionskontrolle
Am 14. Juni 1973 stimmte der Bundestag dem Regierungsvorschlag zur zweiten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu – die Fusionskontrolle war verabschiedet. Der damalige wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Otto Graf Lambsdorff, schrieb über die Fusionskontrolle in einem Zeitungsartikel: „Sie ist eine notwendige Investition für die Freiheit aller Bürger in diesem Land."
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Schwerbehinderten-Gesetz
Keinen Arbeitsplatz und erst recht keinen Platz in der Gesellschaft: So sah es für Menschen mit Behinderungen, die nicht aus dem Krieg kamen, bis 1974 aus – bis das Schwerbehindertengesetz in Kraft trat. Ob Gelähmte, Beinamputierte oder Sehgeschädigte: Menschen mit Behinderung konnten dank des ►Schwerbeschädigtengesetzes von 1953 leichter Arbeit finden und bekamen weitere Vorteile anerkannt – aber nur, wenn sie sich ihre Schäden im Krieg zugezogen hatten. Die anderen Behinderten, egal wie schwer der Grad ihrer Beeinträchtigung auch war, gingen bei diesem Gesetz leer aus.
Ziele des Schwerbehindertengesetzes
Die sozialliberale Bundesregierung legte daher 1974 dem Bundestag einen Entwurf zur Erweiterung des Schwerbeschädigtengesetzes vor. In der Begründung hieß es, das Schwerbeschädigtengesetz solle „den modernen Gedanken einer umfassenden Rehabilitation aller Behinderten" angepasst werden. (Bundesdrucksache 07/656: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts, S. 20)
Es sollten also von nun an alle Schwerbehinderten in den geschützten Personenkreis aufgenommen werden, um Hilfe bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes zu bekommen – unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung. Als Schwerbehinderte galten alle Menschen, deren Behinderung ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 50% minderte.
Inhalt des Schwerbehindertengesetzes
Am 1. Mai 1974 trat das „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" in Kraft, das Schwerbehindertengesetz. Es ähnelte dem Schwerbeschädigtengesetz von 1953, schützte nun aber alle Schwerbehinderten. Arbeitgeber mit mehr als 16 Angestellten mussten von diesem Tag an ihren Beitrag zur Integration Schwerbehinderter leisten: Mindestens 6% ihrer Arbeitsplätze sollten nun von Schwerbehinderten besetzt sein. Wenn ein Arbeitgeber diese Quote nicht einhielt, musste er pro Platz, den er eigentlich mit einem Schwerbehinderten hätte besetzen sollen, 100 DM als Ausgleichsabgabe zahlen.
„Die Ausgleichsabgabe darf nur für Zwecke der Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter sowie für Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben […] verwendet werden […]."
Schwerbehindertengesetz 1974 §8 (3)
Weiterhin bekamen die Schwerbehinderten durch das neue Gesetz einen verstärkten Kündigungsschutz zugesprochen und konnten sich an Vertrauensmänner, die für sie zuständig waren, wenden. Die Gewerkschaft ver.di nennt das Schwerbehindertengesetz auf ihrer Webseite einen „Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt".
Änderung des Gesetzes 1986
Auch wenn der Bundestag nach über 10-jährigem Bestehen des Schwerbehindertengesetztes feststellte, dass es sich durchaus bewährt hatte, nahm er 1986 doch einige Änderungen daran vor. Ziel war es, die Einstellungschancen der Schwerbehinderten weiter zu erhöhen. Dazu wurde zum Beispiel der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit" aus dem alten Gesetz zu „Grad der Behinderung" geändert, weil dieser die Arbeitgeber nicht so sehr abschrecken würde. Außerdem hob die Novellierung die Ausgleichsabgabe von 100 auf 150 DM an. Ein ähnliches Gesetz zum Schutz von Schwerbehinderten existiert auch noch heute.
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Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter
Schwerbeschädigte aus dem Zweiten Weltkrieg konnten dank des Schwerbeschädigtengesetzes leichter Arbeit finden. Für Unternehmer waren die Vorschriften oft gar nicht so einfach einzuhalten. Der Zweite Weltkrieg forderte nicht nur viele Menschenleben. Zahlreiche Deutsche überlebten zwar, kamen aber mit Lähmungen, Hirnverletzungen oder amputierten Gliedmaßen nach Hause. Insgesamt galten ungefähr 1,5 Millionen Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg als kriegsversehrt.
Ziele des Schwerbeschädigtengesetzes
Die Bundesrepublik Deutschland versuchte für die Schäden einzustehen, denn die Soldaten waren für ihr Land in den Krieg gegangen. Die Kriegsversehrten sollten sich wieder in die Gesellschaft integrieren können. Um das zu erreichen wollte der Staat, anstatt nur materielle Versorgung zu gewährleisten, die Schwerbeschädigten in das Arbeitsleben einbinden. Als schwerbeschädigt galten die, deren Erwerbsfähigkeit durch die Kriegsschäden um mindestens die Hälfte gesunken war. Sie sollten trotz aller Schäden möglichst selbstbestimmt leben können.
Vorläufer des Schwerbeschädigtengesetzes von 1953
Schon nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein Gesetz für Schwerbeschädigte verabschiedet. Mindestens zwei Prozent der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mussten nun schwerbeschädigt sein, Arbeitgeber sollten Schwerbeschädigte bevorzugt einstellen und ihr Kündigungsschutz wurde verstärkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg funktionierte dieses Gesetz allerdings nicht mehr so gut wie früher: Es war unmöglich, allen Schwerbeschädigten wie nach dem alten Gesetz eine Bevorzugung bei der Jobverteilung zu gewähren – dafür waren es zu viele. Das führte zu verschiedenen Änderungen des Gesetzes in allen Teilen Deutschlands – es gab also kein einheitliches Gesetz mehr, sondern eine Rechtszersplitterung.
Inhalt des Schwerbeschädigtengesetzes
Am 16. Juni 1953 änderte der Bundestag die unübersichtliche Situation: Er verabschiedete das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter", kurz „Schwerbeschädigtengesetz", das für die ganze Bundesrepublik galt. Hatte ein Arbeitgeber sieben Angestellte oder mehr, so musste nun mindestens einer von ihnen schwerbeschädigt sein. Unternehmen mussten bei ihren Angestellten eine Schwerbeschädigtenquote von mindestens 8% einhalten, bei öffentlichen Verwaltungen waren es sogar 10%. Hielt ein Unternehmer die Quote nicht ein, musste er für jeden Arbeitsplatz, den er eigentlich mit einem Schwerbeschädigten hätte besetzen sollen, 50 DM im Monat bezahlen. Das Gesetz sprach den Schwerbeschädigten außerdem sechs Tage bezahlten Zusatzurlaub zu, sowie kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Folgen des Schwerbeschädigtengesetzes
Nach der Einführung des Gesetzes im Jahr 1953 halbierte sich die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten innerhalb von drei Jahren – auch dank des wirtschaftlichen Aufschwungs. Bald konnten gar nicht mehr alle Pflichtplätze mit Schwerbeschädigten besetzt werden und die Unternehmer mussten viele Abgaben zahlen und protestierten, bis das Gesetz 1961 angepasst wurde. Im ►Schwerbehindertengesetz 1974 erweiterte die Regierung den Kreis der geschützten Personen von Kriegsgeschädigten auf Schwerbehinderte.
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Das GesetzBild: © Bundesarchiv, Bild 183-2005-0712-527 / CC-BY-SA, via Wikimedia Commons
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427246 Kriegsversehrter Klemptner
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Millionster VW-Käfer rollt vom Band
Zum Symbol des „Wirtschaftswunders" wurde der VW Käfer, der im August 1955 eine Stückzahl von einer Million erreichte. Der Volkswagenskonzern schaffte es wie kaum ein anderes deutsches Unternehmen in den unmittelbaren Nachkriegsjahren einen so gewaltigen Aufstieg zu schaffen. Bald war man Europas größtes Automobilwerk. Seit 1948 war Heinrich Nordhoff Geschäftsführer des Konzerns und konnte bereits im August 1955 den 1.000.000. „Käfer" präsentieren. Dieses Ereignis wurde groß und öffentlichkeitswirksam gefeiert. Der Jubiläumswagen war golden lackiert und mit Strasssteinchen verziert worden (s. Bild). Der VW Käfer wurde zum Symbol des wirtschaftlichen Aufschwungs und für jedermann erschwinglich. Im selben Jahr erhielt Nordhoff das Große Verdienstkreuz mit Stern und 1964 verlieh Bundespräsident Heinrich Lübke ihm, mittlerweile Vorstandsvorsitzenden der Volkswagenwerk AG, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. 1957 war VW das meistexportierte Auto der Welt. 1961 erreichte VW erstmalig eine Million Wagen pro Jahr und wurde damit drittgrößter Autohersteller der Welt. 1965 wurde bereits der zehnmillionste „Käfer" gebaut.
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427986 Der 1.000.000. VW-"Käfer"
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Wilhelm Röpke
Wilhelm Röpke war einer der führenden Neoliberalen und Architekten der bundesrepublikanischen sozialen marktwirtschaftlichen Ordnung. Er trat für den „Dritten Weg" mit den Elementen Marktwirtschaft, Freihandel und Humanismus ein. Kurzbiographie
- 10. Oktober 1899: Geboren in Schwarmstedt bei Hannover
- 1917: Abitur in Stade, danach Studium der Staatswissenschaften, Jura und Volkswirtschaft in Göttingen (unterbrochen vom Kriegsdienst und Verwundung in Frankreich 1917/18) und Tübingen
- ab 1919 an der Universität Marburg
- 1921: Promotion bei Walter Troeltsch, danach Privatdozent der politischen Ökonomie
- 1922: Habilitation („Die Konjunktur")
- 1924: außerordentliche Professur in Jena
- 1926/27: Gastprofessor der Rockefeller-Foundation in den USA
- 1928: Ruf nach Graz
- 1929: Ruf nach Marburg
- 1933: Ordinarius für Nationalökonomie an der Universität Istanbul nach der Emigration aus Deutschland wegen seiner Entlassung durch die Nationalsozialisten
- 1937 bis zu seinem Tod: Professor für Internationale Wirtschaftsfragen am Institut des Hautes Etudes Internationales in Genf
- 1953: Verleihung des Großen Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland
- 12. Februar 1966: Gestorben in Genf
Leben
Wilhelm Röpke wurde am 10. Oktober 1899 in Schwarmstedt bei Hannover in der Lüneburger Heide als Kind einer Landarztfamilie geboren. Nach seinem Abitur 1917 studierte er Staatswissenschaften, Jura und Volkswirtschaft in Göttingen, Tübingen und ab 1919 in Marburg, nur unterbrochen von seinem Kriegsdienst samt Verwundung in Frankreich. 1921 promovierte er in Marburg bei Walter Troeltsch mit Auszeichnung und lehrte danach zunächst als Privatdozent der politischen Ökonomie. Mit „Die Konjunktur" habilitierte er ein Jahr später am gleichen Ort.
Nachdem Röpke als Experte für Reparationsfragen im Auswärtigen Amt tätig war, wurde er 1924 mit erst 24 Jahren zum jüngsten deutschen Professor an die Universität Jena berufen; die weiteren professoralen Stationen waren zunächst Graz (1928/29) und vor allem Marburg (1929-1933). 1926/27 hielt er sich zwecks Studium der dortigen Agrarprobleme zudem als Gastprofessor der Rockefeller-Foundation in den USA auf.
1933 verließ Röpke Deutschland als strikter Gegner des Nationalsozialismus, nachdem er im September 1933 im Zuge des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" in den Ruhestand versetzt worden war. Zuvor hatte er bereits 1930 (!) in einem anlässlich der Reichstagswahl verfassten Flugblatt1 an die niedersächsische Bauernschaft, das sich direkt gegen die NSDAP richtete, vor dem Nationalsozialismus gewarnt und im Februar 1933 einen kritischen Vortrag gehalten2. Unter dem Pseudonym „Ulrich Unfried" (ein Spottname auf seinen nationalsozialistischen Widersacher Ferdinand Zimmermann alias Ferdinand Fried, der in der Zeitschrift „Die Tat" die Marktwirtschaft zugunsten der neuen, nationalsozialistischen Ordnung schlecht redete hatte er außerdem Artikel gegen den Nationalsozialismus in der Frankfurter Zeitung veröffentlicht. Neben ►Alexander Rüstow gehörte er damit zu den wenigen nichtjüdischen Emigranten aus politischer Überzeugung.
Kemal Atatürk berief ihn zum Ordinarius für Nationalökonomie an die Universität Istanbul, wo er zusammen mit Alexander Rüstow lehrte und arbeitete. 1937 nahm er die Professur für Internationale Wirtschaftsfragen des Institut Universitaire des Hautes Etudes Internationales in Genf an, an dem er bis zu seinem Tode wirkte, da er Rufe deutscher Universitäten nun ablehnte.
Röpke wurde zum einflussreichsten wirtschaftspolitischen Berater der Bundesregierung und ►Ludwig Erhards und nahm – nicht zuletzt durch ein Gutachten zur Währungsreform – entscheidenden Einfluss auf die Implementierung und Gestaltung der ►Sozialen Marktwirtschaft.
1953 bekam er das Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Ludwig Erhard nannte ihn einen „hingebungsvolle[n] Freund und Weggenosse[n] in der Verkündung und Durchsetzung einer freiheitlichen menschenwürdigen Ordnung"3.
Wirtschaftspolitische Bedeutung
Wilhelm Röpke gehörte zu den interessantesten Vertretern des ►Ordoliberalismus und Wegbereitern der sozialen Marktwirtschaft. Sein radikaler Liberalismus versuchte, konservative Kulturkritik und ökonomische Freiheit zu verbinden. Die Fragen der ökonomischen Ordnung, die soziale Frage, die der politischen Machtverteilung und die moralisch-anthropologische Frage wurden von ihm stets gemeinsam bedacht.
Seine frühe Beiträge, z. B. über „Die Theorie der Kapitalbildung" (1929), „Geld und Außenhandel" (1925) und „Finanzwissenschaft" (1929) deckten fast alle damaligen wesentlichen ökonomischen Forschungsschwerpunkte ab. Seine Schriften waren stets bezogen auf drängende wirtschaftspolitische, universalhistorische, soziologische, demokratietheoretische und ethische Fragestellungen. Er beeindruckte durch eine prinzipiengeleitete Persönlichkeit und eine ausgeprägte ökonomische Hermeneutik, d. h. die Fähigkeit, komplexe gesamtwirtschaftliche Konstellationen zu erfassen und durch zusammenfassende Begriffe zu kondensieren, die wie sein Begriff der „Initialzündung", mit der die Wirtschaftstätigkeit angefacht und die Arbeitslosigkeit nach und nach abgebaut werden könne, in das Vokabular der Zeitgenossen eingingen.
Der wesentliche Impuls Röpkes, der sich in zusammen ungefähr 820 Buch- und Artikelbeiträgen und Vorträgen ausdrückte, war die Suche nach einem „Dritten Weg" neben den Alternativen des Laissez-Faire-Kapitalismus und der totalitären Zentralverwaltungswirtschaft. Der Dritte Weg bedeutete für Röpke Dezentralismus, Masseneigentum, ein Kapitalismus des Kleingewerbes mit kleinbäuerlichem Einschlag, Wohnungseigentum mit Garten und ausreichende marktfreie Refugien.
1937 erschien das vielbeachtete und grundlegende, vielleicht sogar wichtigste Werk „Die Lehre von der Wirtschaft", aber vor allem mit seiner Trilogie „Die Gesellschaftskrisis der Gegenwart" (1942), „Civitas Humana" (1944) und „Internationale Ordnung" (1945) beeinflusste er über Jahrzehnte die (inter)nationale Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik nachhaltig, insbesondere die deutschen Nachkriegspolitiker, unter ihnen Ludwig Erhard.
Die Wirtschaftsordnung, die Röpke anstrebte, bezeichnete er darin als „ökonomischen Humanismus" oder eben als „Dritten Weg". Für ihn gründete die Politische Ökonomie auf dem Postulat der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen und der Wahrung der Menschenrechte. Röpkes Werk ist ein Mahnmal für die Anhänger einer liberalen Staatsidee, einer Civitas Humana „jenseits von Angebot und Nachfrage".
Recht, Staat, Sitte und Moral, feste Normen- und Wertüberzeugungen und eine solide Währungsordnung, für die nicht der Automatismus des Marktes, sondern Zentralbank und Regierung Tag für Tag die Verantwortung übernehmen müssen, gehörten für ihn also zum Rahmenwerk einer Sozialen Marktwirtschaft. Eine Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik, die „jenseits des Marktes" Interessen ausgleicht, Schwache schützt, Macht begrenzt, Spielregeln setzt und ihre Einhaltung überwacht müsse dem zur Seite gestellt werden. Kapitalmarkt, Investitionen und Außenwirtschaft seien die zentralen Bereiche, die nicht durch staatliche Eingriffe in den Marktprozess verzerrt werden dürften. Das Individualprinzip im marktwirtschaftlichen Kern müsse durch das Sozial- und Humanitätsprinzip in einer Balance gehalten werden.
1950 und 1958 veröffentlichte er mit „Maß und Mitte" und „Jenseits von Angebot und Nachfrage" zwei weitere maßgebliche Schriften.
Weiterführende Links und Literatur:
Hennecke, Hans Jörg: Wilhelm Röpke – Ein Leben in der Brandung, Stuttgart 2005.
Ludwig-Erhard-Stiftung (Hrsg.): Symposion IV – Wilhelm Röpke: Beiträge zu seinem Leben und Werk, Stuttgart 1980.
Peukert, Helge: „Röpke, Wilhelm", in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 734-735 [Onlinefassung].
Rieter, Heinz/ Zweynert, Joachim (Hrsg.): „Wort und Wirkung" – Wilhelm Röpkes Bedeutung für die Gegenwart, Marburg 22010.
Schüller, Alfred: Wilhelm Röpke – Wer und Wirken in Marburg: Lehren für Gegenwart und zukunft, in: ORDO, Bd. 54, Stuttgart 2003, S. 21-49.
1 „Niemand, der nationalsozialistisch wählt, soll später sagen können, er habe nicht gewusst, was daraus entstehen könnte. Er soll wissen, dass er Chaos statt Ordnung, Zerstörung statt Aufbau wählt!"
2 „Kritischer Vortrag des Marburger Nationalökonomen Wilhelm Röpke, 8. Februar 1933", in: Zeitgeschichte in Hessen.
3 Erhard, Ludwig: Gedenkrede, in: In Memoriam Wilhelm Röpke – Reden, gehalten anlässlich der akademischen Gedenkfeier der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Philipps-Universität Marburg zu Ehren ihres Mitglied am 3. Juli 1967, Marburg 1968.
Bild: © KAS
1484123 Wilhelm Röpke
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Erwin von Beckerath
Der Ökonom und Vertreter des Ordoliberalismus Erwin Emil von Beckerath hatte als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium (1948-1964) maßgeblichen Anteil an der Gestaltung und Umsetzung des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft. Kurzbiographie
- 31. Juli 1889: Geboren in Krefeld einer mennonitischen Kaufmannsfamilie
- 18. März 1912: Promotion an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin zum Dr. phil. bei Gustav von Schmoller. Zuvor Studium der Geschichte in Freiburg i. Br. und der Nationalökonomie in Berlin
- Juli 1913-Februar 1915: wissenschaftliche Hilfskraft am volkswirtschaftlichen Seminar der Universität Leipzig
- Februar 1915-Januar 1916: Militärdienst, anschließend sächsischer Prinzenerzieher mit Offiziersrang
- Januar 1916-März 1917: Hilfsarbeiter des Berliner Ministeriums für öffentliche Arbeiten in Bremen
- März 1917: Assistent am Lehrstuhl Stieda an der Universität Leipzig
- 04. Mai 1918: Habilitation an der Universität Leipzig bei Karl Bücher
- Januar 1920: außerordentlicher Professor für Volkswirtschaftslehre an Universität Rostock
- 1920: ordentlicher Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Kiel
- 1924: ordentlicher Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln
- 1937-1957: ordentlicher Professor für wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Universität Bonn (bis zur Emeritierung am 14. September 1957)
- 1931-1939 deutscher Direktor des deutsch-italienischen Kulturinstituts (Petrarca-Haus) in Köln
- 1943-1944: Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath"
- 1949-1964: Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium
- 23. November 1964: Gestorben in Bad Godesberg
Leben
Erwin Emil von Beckerath wurde 1889 im niederrheinischen Krefeld als Sohn einer mennonitischen Kaufmannsfamilie geboren. Das Studium der Geschichte (in Freiburg i. Br.) und der Nationalökonomie (in Berlin) schloss er 1912 mit der Promotion an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin ab. Bis zu seiner Habilitation an der Universität Leipzig bei Karl Bücher 1918 durchlief er neben akademischen Stationen auch eine Aufgabe in Uniform: als Prinzenerzieher am sächsischen Hof.
Von Beckerath bekleidete drei Professuren (in Rostock, Kiel und Köln), bevor er 1937 Professor für wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Universität Bonn wurde und dies bis zu seiner Emeritierung 1957 blieb.Nach der Zeit des Nationalsozialismus – und in Anknüpfung an seine Tätigkeiten während des zweiten Weltkrieges (siehe weiter unten) – wandte sich von Beckerath im entstandenen Chaos verstärkt dem Keynesianismus zu, um eine Ordnung für die Nachkriegszeit zu erarbeiten.
Neben seiner akademischen Laufbahn hatte von Beckerath durch seine langjährige Funktion als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium (1948-1964) zudem maßgeblichen Anteil an der Umsetzung des Konzepts der ►Sozialen Marktwirtschaft. Wie ►Walter Eucken, ►Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth gehörte er zu den Vertretern des Ordoliberalismus.
Am 31. Juli 1964, seinem 75. Geburtstag und wenige Monate vor seinem Tod, bekam er für seine Verdienste das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband verliehen.
Die Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath und ihre Nachwirkung
Während des Nationalsozialismus war von Beckerath auch Mitglied der Klasse IV der Akademie für Deutsches Recht. Diese Akademie war im Juni 1933 in München gegründet worden. Innerhalb dieser Klasse, die ab 1940 bestand und von ihrem Leiter Prof. Jens Jessen als Tarnung regimekritischer Wissenschaft geführt wurde, führte er die Arbeitsgemeinschaft „Volkswirtschaftslehre", die jedoch im März 1943 als „nicht unmittelbar kriegsentscheidend" eingestellt wurde.
Diese Arbeitsgemeinschaft fand ihre inoffizielle Fortsetzung in der„Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath", die auch als ein ►„Freiburger Kreis" bezeichnet wird. Hier wurde während des Krieges zwischen 1943 und 1944 heimlich an Vorschlägen gearbeitet, wie eine Nachkriegswirtschaftsordnung auf einer freiheitlichen Grundlage neu gestaltet werden könnte. Die Teilnehmer produzierten Referate, Gutachten und Entwürfe, die sich mit dem Übergang zur Friedenswirtschaft, der Währungssanierung, der Arbeits- und Sozialpolitik, der Wettbewerbspolitik und der Finanzpolitik befassten. Diese Überlegungen liberaler Nationalökonomen fanden Eingang in das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.
Neben dem Vorsitzenden Erwin von Beckerath kamen zu den Treffen in Freiburg die Ökonomen Constantin von Dietze, Walter Eucken, Adolf Lampe, Clemens Bauer, Heinrich Freiherr von Stackelberg, Günter Schmölders, Franz Böhm, Erich Preiser, Fritz Hauenstein, Gerhard Albrecht und Theodor Wessels. Als Lampe und von Dietze nach dem 20. Juli 1944 von der Gestapo verhaftet wurden, löste sich der Kreis auf.
In gewisser Weise setzte diese Arbeit aber ab 1948 der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium fort, dessen Vorsitz auch wieder von Erwin von Beckerath (von 1950 bis zu seinem Tod 1964) bekleidet wurde. In dieser Funktion beteiligte er sich an der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik ►Ludwig Erhards, der „sozialen Marktwirtschaft".Weiterführende Links und Literatur:
Blumenberg-Lampe, Christine: Das wirtschaftspolitische Programm der ‚Freiburger Kreise' – Entwurf einer freiheitlich-sozialen Nachkriegswirtschaft. Nationalökonomen gegen den Nationalsozialismus, Berlin 1973.
Hattenhauer, Hans: Die Akademie für Deutsches Recht (1933-1944), in: Juristische Schulung (JuS), 1986, S. 680–684.
Pichinot, Hans-Rainer: Die Akademie für Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs, Kiel 1981.
Rüther, Daniela: Der Widerstand des 20. Juli auf dem Weg in die Soziale Marktwirtschaft. Die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der bürgerlichen Opposition gegen Hitler, Paderborn 2002.
Schmidt, Kurt: Erwin von Beckerath †, in: Weltwirtschaftliches Archiv, Bd. 94/1 (1965), S. 153-163.
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1484153 Erwin von Beckerath
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Walter Eucken
Walter Eucken gilt mit seiner These, dass staatliche Wirtschaftspolitik auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung, nicht die Lenkung der -prozesse gerichtet sein sollte, als Begründer des Ordoliberalismus und als einer der Väter der Sozialen Marktwirtschaft. Kurzbiographie
- 17. Januar 1891: Geboren in Jena
- 1909-1913: Studium der Geschichte, Staatswissenschaft, Nationalökonomie und Rechtswissenschaft in Kiel, Bonn und Jena
- 1913: Promotion in Bonn
- 1913-1918: Militärdienst
- 1919-1925: Privatdozent an der Universität Berlin
- 1920: Hochzeit mit der jüdischen Schriftstellerin Edith Eucken-Erdsiek
- 1921: Habilitation in Berlin
- 1925-1927: Professor in Tübingen
- 1927-1950: Professor in Freiburg i. Br.
- 1939: Erscheinen seines Hauptwerkes „Die Grundlagen der Nationalökonomie"
- Ab 1948: Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats bei der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bzw. beim Bundesminister für Wirtschaft
- Ab 1949: Herausgeber des Jahrbuches ORDO
- 20. März 1950: Gestorben in London
- 1952: Posthum erschienenes Werk „Grundsätze der Wirtschaftspolitik"
Leben
Walter Kurt Heinrich Eucken wurde am 17. Januar 1891 in Jena als Sohn des Philosophen und späteren Literaturnobelpreisträgers (1908) Rudolf Eucken und der Malerin Irene Eucken, geb. Passow, geboren.
Ab 1909 studierte er an den Universitäten Kiel, Bonn und Jena Geschichte, Staatswissenschaft, Nationalökonomie und Rechtswissenschaft und schloss sein Studium vier Jahre später mit einer Dissertation bei Herrmann Schumacher ab.
Nach seinem Einsatz im Ersten Weltkrieg begann Euckens akademische Karriere als Privatdozent an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, an der er auch 1921 habilitierte (erneut bei Herrmann Schumacher). 1925-1927 bekleidete er dann einen Lehrstuhl an der Universität Tübingen, bevor er dem Ruf der Universität Freiburg folgte und nach diesem Wechsel dort bis zu seinem Tod während einer Vortragsreise in London 1950, zu der ihn sein Freund ►Friedrich August von Hayek eingeladen hatte, als Professor für Nationalökonomie wirkte.
Wirtschaftspolitische Bedeutung
Walter Eucken gehörte zu den führenden Vertretern des Ordoliberalismus und war eine der zentralen Akteure wenn nicht Hauptfiguren der widerständischen ►Freiburger Kreise während der Zeit des Nationalsozialisten. Dort wurde ein Konzept für eine funktionierende Nachkriegsordnung erarbeitet.
Eine erste Zusammenarbeit mit ►Franz Böhm fand bereits 1933-35 statt, als Böhm Privatdozent an der Universität Freiburg war. 1937 begründete er zusammen mit diesem und Hans Großmann-Doerth die für die Freiburger Schule konstituierende Schriftenreihe Ordnung der Wirtschaft. 1948 begründete er außerdem gemeinsam mit Böhm das bis heute erscheinende Jahrbuch ORDO.
Eucken entwickelte sein Konzept der Ordnungspolitik (Wirtschaftspolitik, die die Wirtschaftsordnung ausgestaltet; in den Wirtschaftsprozess hingegen habe man nicht einzugreifen) aus seinen Erfahrungen unterschiedlichster Wirtschaftspolitiken, unter denen er zu leben hatte (Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Zeit). Die Freiheit der Menschen werde in der modernen Wirtschaft, so Eucken, von zwei Seiten her bedroht: sowohl durch staatliche als auch durch private Macht. Seinem Konzept stellte er also die Frage vor, wie „der modernen industrialisierten Wirtschaft eine funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung gegeben werden" könne. Die Freiheit des Individuums müsse sowohl gegenüber Mitbürgern als auch gegenüber dem Staat gewahrt bleiben.
Eucken unterschied zwischen drei fundamentalen Typen von Wirtschaftsordnungen, wovon die ersten beiden entschieden abgelehnt wurden: Zentralverwaltungswirtschaft, monopolistische Wirtschaftsordnung und Wettbewerbsordnung.
Die Wettbewerbsordnung war für Eucken diejenige Form, die den Menschen maximale Freiheit einräumte, da sie sowohl staatliche wie auch private Macht in die Schranken weise. Durch den Wettbewerb werde potentielle Macht verhindert. Damit aber diese Wettbewerbsordnung existieren könne, formulierte Eucken sieben Voraussetzungen [entnommen bei Lüder Gerken (1991 bis 2001 Leiter des Walter-Eucken-Instituts in Freiburg), s. u. unter Hintergrund I]:
Die erste und wichtigste Voraussetzung verlangt eine Marktstruktur, welche sich durch ein funktionsfähiges, die wahren Knappheitsverhältnisse widerspiegelndes Preissystem sowie durch eine hohe Wettbewerbsintensität auszeichnet. Eine hohe Wettbewerbsintensität setzt voraus, dass möglichst viele Anbieter und Nachfrager auf den Märkten agieren. Hieraus ergibt sich ein grundsätzliches Verbot von Kartellen und Monopolen. Die weiteren sechs Voraussetzungen können hier nur aufgezählt werden:
(2) Geldwertstabilität,
(3) freier Marktzutritt (Offene Märkte), was die Beseitigung sowohl staatlicher als auch privatwirtschaftlicher Marktzutrittsschranken umfasst,
(4) Privateigentum,
(5) Vertragsfreiheit,
(6) Eigenverantwortung und Haftung des einzelnen Wirtschaftsteilnehmers für seine individuellen wirtschaftlichen Aktivitäten sowie
(7) eine regelmäßige, stetige Wirtschaftspolitik, um Verunsicherungen bei den Menschen zu vermeiden.Wie Franz Böhm und ►Erwin von Beckerath war Eucken ab 1948 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, der sozusagen das Werk der „Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath", einem der drei Freiburger Kreise, dem Eucken auch angehörte, fortsetzte und das Konzept ►„Soziale Marktwirtschaft" verwirklichte.
Dass Eucken wohl der einflussreichste deutsche Ökonom des 20. Jahrhunderts war, illustriert dieses Zitat Fritz Meyers eindrucksvoll: „Wohl selten zuvor in der Geschichte der Wirtschaft haben wie im Falle Euckens die Gedanken eines Mannes die wirtschaftspolitische Praxis im Guten so tiefgehend beeinflußt. Der Niederschlag, den die ordnungspolitischen Gedanken Euckens im Ausgangspunkt und in den Zielsetzungen der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik gefunden haben, ist zweifellos die entscheidende Ursache des vermeintlichen ‚Wirtschaftswunders'. Unverkennbar hat dieser Erfolg auch die Wirtschaftspolitik anderer Länder nach unglücklichen Experimenten zur Annäherung an die ordnungspolitischen Ideen Euckens veranlaßt."1
Weiterführende Links und Literatur:
Böhm, Franz: Walter Eucken (1950), in: Reden und Schriften – Über die Ordnung einer freien Gesellschaft, einer freien Wirtschaft und die Wiedergutmachung, hrsg. v. Ernst-Joachim Mestmäker, Karlsruhe 1960, S.176-178.
Broyer, Sylvain: Die Hinterlassenschaft der historischen Schule in Walter Euckens Ordnungstheorie und dem deutschen Ordoliberalismus, Frankfurt 2006.
Grossekettler, Heinz: Walter Eucken, in: Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Beitrag Nr. 347, Münster 2003.
Welter, Erich: Walter Eucken, 1891-1950, in: Die Großen Deutschen – Deutsche Biographie, hrsg. v. Hermann Heimpel, Theodor Heuss und Benno Reifenberg, Bd. 5, ND Berlin 1966, S. 498-509.
1 Meyer, Fritz W.: „Eucken, Walter, ", in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 672-673 [Onlinefassung].
Bild: © KAS
1484166 Walter Eucken
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Alfred Müller-Armack
Der Nationalökonom und Kultursoziologe Alfred Müller-Armack gilt als Urheber des Begriffs „Soziale Marktwirtschaft" und somit als Mitbegründer dieses gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Leitbildes sowie als enger Vertrauter Ludwig Erhards. Kurzbiographie
- 28. Juni 1901: Geboren in Essen
- Studium der Nationalökonomie an den Universitäten Gießen, Freiburg, München und Köln
- 1923: Promotion bei Leopold von Wiese an der Universität zu Köln
- 1926: Habilitation an der Universität zu Köln
- 1926-1938: Privatdozent und außerplanmäßiger Professor in Köln
- 1938: Vertretung an der Universität Münster
- 1939: außerordentlicher Professor an der Universität Münster
- 1940: Ordinarius für Nationalökonomie und Kultursoziologie, insbesondere Religionssoziologie, an der Universität Münster; zeitgleich geschäftsführender Direktor des Institutes für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- 1941: Mitbegründer der Forschungsstelle für Allgemeine und Textile Marktwirtschaft
- 1948: Gründungsmitglied des Wissenschaftlichen Beirates bei der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt
- 1950-1969: Ruf an die Universität (Wirtschaftliche Staatswissenschaften) Köln als Nachfolger von Leopold von Wiese
- 1950/51:Gründung des Kölner Instituts für Wirtschaftspolitik
- 1952-1958: Kommissarischer Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
- 1958-1963: Staatssekretär für Europäische Fragen im Bundeswirtschaftsministerium
- 1962: Auszeichnung mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- 1964-1968: Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung (mit Franz Thedieck)
- 06. März 1978: Gestorben in Köln
Leben
Alfred Müller-Armack wurde am 28. Juni 1901 als Sohn eines Krupp'schen Betriebsleiters in Essen geboren. Er studierte Nationalökonomie in Gießen, Freiburg, München und Köln. In Köln schloss er 1923 sein Studium zunächst mit der Promotion („Das Krisenproblem in der theoretischen Sozialökonomik") ab, bevor er 1926 ebenso dort habilitierte. Sein Thema „Ökonomische Theorie der Konjunkturpolitik" sollte ihn weiterhin begleiten.
Fortan widmete sich Müller-Armack der universitären Lehre: zunächst verblieb er als Privatdozent und außerplanmäßiger Professor in Köln, bevor er 1938 als Vertretung nach Münster wechselte. 1939 wurde er dort außerordentlicher Professor, um ein Jahr später den Lehrstuhl für Nationalökonomie und Kultursoziologie, insbesondere Religionssoziologie zu besetzen. Zeitgleich war er der geschäftsführende Direktor des Institutes für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. 1941 war er Mitbegründer der Forschungsstelle für Allgemeine und Textile Marktwirtschaft, 1948 Gründungsmitglied des Wissenschaftlichen Beirates bei der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat er der CDU bei und entwarf in seinem Buch „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft" die Idee und den ►Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft", wobei er sozial stets mit großem „S" schrieb (erschienen 1947).
1950 schließlich folgte er einem Ruf zurück an die Universität zu Köln und wurde Professor für Wirtschaftliche Staatswissenschaften sowie Gründer und Leiter des Instituts für Wirtschaftspolitik. In Köln lehrte er bis zu seinem Tod 1978.
Zwischen 1952 und 1963 nahm Müller-Armack maßgeblichen (wirtschafts-)politischen Einfluss: Zunächst sechs Jahre als Kommissarischer Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, dann als Staatssekretär für Europäische Fragen im Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister ►Ludwig Erhard. Außerdem bekleidete er vier Jahre lang (1964-1968, zusammen mit Franz Thedieck) den Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung.
1962 erhielt Müller-Armack das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband. Er starb am 6. März 1978 in Köln.
Wirtschaftpolitische Bedeutung
Alfred Müller-Armack ist der Schöpfer des Begriffes und der Wegbereiter des Konzeptes der Sozialen Marktwirtschaft. Die Verwirklichung einer freiheitlichen und menschenwürdigen Ordnung nach humanen und christlichen Maßstäben betrachtete er als gesellschaftspolitische Aufgabe, zu deren Verwirklichung die Wirtschaft beizutragen habe. Dieser Gesellschaft mit ihrer Wertorientierungen und der Bereitschaft zur Übernahme der sozialen Verantwortung für ihre Realisierung maß er die große Bedeutung bei, das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden. Im Sozialhumanismus versuchte er die Freiheit des Liberalismus mit dem Sozialen/„Gerechten" des Sozialismus, also die scheinbar so konträren Wirtschaftsformen, zu verknüpfen. Für Müller-Armack waren sowohl Freiheit als auch soziale Gerechtigkeit im Christentum wurzelnde Elemente.
Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft war für ihn der Entwurf eines neuen Gesellschaftsbildes, der über das Ökonomische hinausging. Vielmehr sollte er eine Orientierung für die Zukunft der nichtsozialistischen Welt sein. Er betrachtete sich auch weitestgehend im Einklang mit den Meinungen der Vertreter des ►Ordoliberalismus. Unterschiede sah er jedoch in der gesellschaftspolitischen Vorstellung: Eine Wettbewerbsordnung nach ordoliberalen Grundsätzen böte keinen ausreichenden Rahmen für menschliches Zusammenleben in einem modernen Staat. Auch eine ►Eucken'sche Sozialpolitik sei nicht ausreichend. Eine Soziale Marktwirtschaft müsse gesellschaftspolitisch breiter angelegt sein. Ebenso was ein staatliches Eingreifen in den laufenden Wirtschaftsprozess anbelangt, widersprach Müller-Armack der Freiburger Schule, die davon ausgingen, dass die staatliche Wirtschaftspolitik keine weitere Interventionen in das Marktgeschehen erforderten. Müller-Armack hingegen sah die Marktwirtschaft als „Halbautomat" an, der der Lenkung und Steuerung im Sinne einer marktwirtschaftlichen Konjunkturpolitik bedürfe. Im Zusammenspiel aus Wettbewerbs- und Sozialpolitik besteht das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft.
Neben der Theorie wirkte Müller-Armack aber vor allem auch in der Praxis. Während seiner Zeit im Bundeswirtschaftsministerium 1952-1963 (s.o.), arbeitete er sehr eng mit Ludwig Erhard zusammen. Themen waren u.a. die Westintegration, die ►Römischen Verträge, das deutsche ►Wettbewerbsgesetz, die Gründungsverhandlungen zur ►Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Konvertibilität der europäischen Währungen. Als Staatssekretär für europäische Angelegenheiten war er außerdem europäischen Gremien tätig, u.a. als Verwaltungsratsmitglied der Europäischen Investitionsbank (1958-1977) und als Vorsitzender des Konjunkturausschusses der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1960-1963). Für seine Verdienste um die europäische Integration bekam 1965 die Ehrendoktorwürde der Universität Wien verliehen.
Weiterführende Links und Literatur:
Dietzfelbinger, Daniel: Von der Religionssoziologie zur Sozialen Marktwirtschaft: Leben und Werk Alfred Müller-Armacks, in: Politische Studien 373, Jahrgang 51, September/Oktober 2000, hrsg. v. d. Hanns-Seidel-Stiftung, S. 85-99.
Müller-Armack, Andreas: „Müller-Armack, Alfred", in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 487-488 [Onlinefassung].
Bild: © KAS
1484179 Alfred Müller-Armack
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Begriff „Soziale Marktwirtschaft"
Ludwig Erhard und die Soziale Marktwirtschaft – heute untrennbar miteinander verbunden. Doch erst knapp ein Jahr nach der Wirtschaftsreform sprach Erhard öffentlich von Sozialer Marktwirtschaft. Es war sein Mitstreiter und späterer Staatssekretär ►Alfred Müller-Armack, der den Begriff erstmals schriftlich erwähnte. „Soziale Marktwirtschaft" tauchte schon 1947 in seinem Werk „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft" auf. Müller-Armack grenzte diese Wirtschaftsform von den beiden damals existierenden – der Staatslenkung und der freien Marktwirtschaft – ab. Er bezeichnete die Soziale Marktwirtschaft als „dritte wirtschaftspolitische Form", das „tragende Gerüst der künftigen Wirtschaftsordnung"[1].
Es sollten fast zwei Jahre vergehen, bis auch ►Ludwig Erhard das neue Wirtschaftssystem als Soziale Marktwirtschaft bezeichnete. Am 23. April 1949 äußerte er sich im Berliner „Tagesspiegel" zu den Leitmotiven dieser Wirtschaftsform: „Das Ziel der Sozialen Marktwirtschaft ist abseits von Interessen- und Gruppenwünschen aller Art die gesunde Wirtschaft, die die Existenz des gesamten Volks sichert und jeden nach Maßgabe seiner Zuleistung am Sozialprodukt der Nation teilhaben lässt."[2]
Diese zentrale Idee besteht bis heute. Die Freiheiten der Anbieter und Nachfrager am Markt werden geschützt, ohne den sozialen Ausgleich und die Absicherung zu vernachlässigen: „Der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft kann […] als eine ordnungspolitische Idee definiert werden, deren Ziel es ist, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden"[3], schrieb Müller-Armack 1956.
Nachdem auch Erhard 1949 die Bezeichnung der Sozialen Marktwirtschaft gewählt hatte, dauerte es nicht lange, bis sie zum Slogan auf Wahlplakaten der CDU wurde – meist in Verbindung mit Erhards Namen oder Gesicht. Während Lebensmittelmarken die Rationierung der Kriegs- und Nachkriegsjahre verkörperten, stand die Soziale Marktwirtschaft für Fortschritt und Hoffnung.Weiterführende Links und Literatur (s. a. Fußnoten):
[1] Alfred Müller-Armack: Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, Hamburg 21948, S. 88.
[2] Erhard, Ludwig: Das Ende der Improvisationen, in: Tagesspiegel vom 23. April 1949, abgedruckt und zit. n.: Ders.: Deutsche Wirtschaftspolitik – Der Weg der Sozialen Marktwirtschaft, Düsseldorf, Wien 1962, S. 104.
[3] Alfred Müller-Armack: Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Studien und Konzepte zur Sozialen Marktwirtschaft und zur Europäischen Integration. Rombach. Freiburg i.B. 21976, S. 245 (Artikel ursprünglich 1956 erschienen).
1484190 Soziale Marktwirtschaft
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Franz Böhm
Franz Böhm, Mitbegründer der sogenannten Freiburger Schule und des Ordoliberalismus, gilt als Vater des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Sein Wirken hat auch die Jurisdiktion der heutigen Europäischen Union in diesem Bereich maßgeblich mitbeeinflusst. Kurzbiographie
- 16. Februar 1895: Geboren in Konstanz als Sohn eines Staatsanwaltes
- 1919: Studium der Rechts- und Staatswissenschaft in Freiburg i. Br.
- 1925-1931: Referent in der Kartellabteilung des Reichswirtschaftsministeriums unter Dr. Paul Josten
- 1926: Hochzeit mit Marietta Ceconi, der Tochter von Ricarda Huch
- 1932/33: Promotion und Habilitation an der Universität Freiburg i. Br.
- 1933-35: Dozent an der Universität Freiburg i. Br.
- 1936-1938: Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Jena
- 1938-1940: Ermittlungsverfahren wegen Kritik am NS-Regime mit dem Ergebnis des Entzuges der Lehrbefugnis
- 1938-1945: Widerstandsbewegung im Freiburger Kreis
- 1945-1946: Kultusminister in Groß-Hessen
- 1946-1962: Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt/Main bis zur Emeritierung
- 1947: Mitglied des Arbeitskreises für Wirtschaft der CDU in der britischen Zone
- 1948: Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Direktor für Wirtschaft der Bizone sowie der Josten-Kommission zur Vorbereitung eines Kartellgesetzes
- 1953-1965: Bundestagsabgeordneter der CDU
- 1952: Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, die die Wiedergutmachungsverträge mit dem Staat Israel und den jüdischen Weltverbänden vereinbarte
- 1955-1965: Stellvertretender Vorsitzender des Wiedergutmachungsausschusses
- 1975: Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- 26. September 1977: Gestorben in Rockenberg bei Frankfurt
Leben und Wirken bis 1945
Franz Böhm, aus dem protestantisch-liberalen Milieu Badens stammend, nahm nach dem ersten Weltkrieg, an dem er als Leutnant der Infanterie teilgenommen hatte, 1919 das Studium der Rechts- und Staatswissenschaft in Freiburg im Breisgau auf, das er 1922/24 mit den beiden juristischen Staatsprüfungen abschloss.
1925 folgte eine kommissarische Dienstleistung im Kartellreferat des Reichswirtschaftsministeriums in Berlin. Neben der Zusammenarbeit mit Dr. Paul Josten, dem Chef der Kartellabteilung, prägte Böhm vor allem das Treffen mit Ricarda Huch, deren Tochter Marietta Ceconi er im März 1926 heiratete. Im Oktober 1931 kehrte Böhm schließlich nach Freiburg zurück, um sich seiner Promotion und Habilitation zu widmen, die er innerhalb eines Jahres 1932/3 abschloss. Danach arbeitete Böhm von 1933 bis 1935 als Privatdozent an der Universität Freiburg (während dieser Zeit fand eine erste Zusammenarbeit mit ►Walter Eucken statt), bevor er 1936 den Ruf als kommissarischer Leiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Jena erhielt. Diese erste Professur übte er bis 1938 aus. Ab diesem Zeitpunkt geriet er in das Visier des nationalsozialistischen Regimes.
Bereits Anfang der 1930er Jahre war Böhm gegen Diskriminierung und Verfolgung der Juden durch die Nationalsozialisten eingetreten. Nach einer Denunziation wurden er und seine Schwiegermutter Ricarda Huch 1938 angeklagt. Das Verfahren endete 1940 mit dem Entzug seiner Lehrbefugnis.
Franz Böhm gehörte den widerständischen ►Freiburger Kreisen und dem Beraterkreis von Carl Friedrich Goerdeler an, für den er ein Wirtschaftsgutachten mitverfasste. 1937 war er bereits zusammen mit Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth Mitbegründer der für die Freiburger Schule konstituierenden Schriftenreihe Ordnung der Wirtschaft gewesen.
Leben und Wirken nach dem Krieg
Bereits 1946 berief man ihn als Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an die Universität Frankfurt/Main, wo er auch bis zu seiner Emeritierung 1962 lehren sollte (1946/47 und 1953/54 war er zudem Dekan sowie 1948/49 Rektor). Daneben nahm er allerdings weitere wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr:
Zunächst wurde er Kultusminister in Groß-Hessen (1945/46), bevor er 1947/8 in entscheidenden Wirtschaftskreisen wichtigen Anteil an der wirtschaftlichen Ausrichtung des zukünftigen Deutschlands nahm: des Arbeitskreises für Wirtschaft der CDU in der britischen Zone, des Wissenschaftlichen Beirats beim Direktor für Wirtschaft der Bizone sowie der Josten-Kommission zur Vorbereitung eines Kartellgesetzes (zusammen mit seinem früheren Chef im Reichswirtschaftsministerium, Paul Josten, war Böhm hier maßgeblich an der Erarbeitung des ersten deutschen Kartellgesetz-Entwurfs, dem sogenannten ►Josten-Entwurf, beteiligt). 1948 begründete er zudem gemeinsam mit Walter Eucken das bis heute erscheinende Jahrbuch ORDO.
Neben dem wirtschaftlichen und wissenschaftlichen übte Franz Böhm zwischen 1953 und 1965 auch politischen Einfluss als Bundestagsabgeordneter der CDU aus. Bereits 1952 war er auf Wunsch Konrad Adenauers außerdem Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, die im sogenannten Luxemburger Abkommen die Wiedergutmachungsverträge mit dem Staat Israel und den jüdischen Weltverbänden vereinbarte. 1955 bis 1965 war er überdies stellvertretender Vorsitzender des Wiedergutmachungsausschusses des Deutschen Bundestages. 1952 entging er neben Konrad Adenauer und Otto Küster einem Briefbombenattentat jüdischer Extremisten, die gegen die Wiedergutmachungsverhandlungen agitierten.
Sein Ansehen und seine Bedeutung zeigte 1959 auch Theodor Heuss, als er sich zu seinem möglichen Nachfolger äußerte: seiner Meinung nach sei Böhm der geeignete Kandidat für das Bundespräsidentenamt.
Für seine Verdienste wurde Franz Böhm 1975, zwei Jahre vor seinem Tod, mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband geehrt.
Wirtschaftspolitik
Nach dem Krieg beeinflusste Böhm in seinen Positionen und Funktionen (s.o.) maßgeblich die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik in der Bundesrepublik und nicht zuletzt auch in der heutigen Europäischen Union. Er schuf die wissenschaftlichen Voraussetzungen für ein Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieses Recht ermöglicht, gegen Preiskartelle, Verdrängungswettbewerb oder Monopolbildungen durch Unternehmenszusammenschlüsse vorzugehen. Diese Entwicklung hatte Böhm bereits 1933 durch seine Habilitationsschrift „Wettbewerb und Monopolkampf" begründet.
Böhm sah, dass wirtschaftlicher Wettbewerb als Grundlage einer Marktwirtschaft eine rechtliche Ordnung braucht. Böhms Forschung ließ auch die Politik erkennen, dass ein sich selbst überlassener Wettbewerb zu seiner eigenen Zerstörung führt. 1957 prägte er das ►„Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen", womit er einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung der ►Sozialen Marktwirtschaft ►Ludwig Erhards leistete. Das Ergebnis ein international anerkanntes und hoch entwickeltes Kartellrecht, das sich auch auf die Fortbildung des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Gemeinschaft ausgewirkt hat.
Ludwig Erhard selbst würdigte Franz Böhm mit den Worten, dass „sein Beitrag zur Grundlegung unserer freiheitlichen, sozialverpflichteten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft" hervorrage und dass es das „ganze Ausmaß seiner Bedeutung für Deutschlands Rückkehr in die Familie der freien und gesitteten Völker des Westens [sei], das uns allen Dank, Respekt und immerwährende Freundschaft" abverlange.1
Weiterführende Links und Literatur:
Hintergrund I
Hintergrund II
Hintergrund IIIHollerbach, Alexander: Wissenschaft und Politik: Streiflichter zu Leben und Werk Franz Böhms (1895-1977), in: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft – Festschrift zum 65. Geburtstag von Paul Mikat, hrsg. v. Dieter Schwab, Berlin 1989, S. 283-299.
Konrad-Adenauer-Siftung (Hrsg.): Franz Böhm – Beiträge zu Leben und Wirken, St. Augustin 1980.
Roser, Traugott: Protestantismus und Soziale Marktwirtschaft – Eine Studie am Beispiel Franz Böhms, München 1996.
Zieschang, Tamara: Das Staatsbild Franz Böhms, Stuttgart 2003.
1 Erhard, Ludwig: Franz Böhms Einfluß auf die Politik, in: Wirtschaftsordnung und Staatsverfassung – Festschrift Für Franz Böhm zum 80. Geburtstag, hrsg. v. Heinz Sauermann und Ernst-Joachim Mestmäker, Tübingen 1975, S. 15.
Bild: © KAS
1484202 Franz Böhm
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Pflegeversicherung
Unter der Leitung von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm führte die Bundesregierung zum 01. Januar 1995 die Pflegeversicherung als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems ein. Die deutsche Sozialgesetzgebung begann am 17. November 1881 mit der ►Kaiserliche Sozialbotschaft Wilhelms I. Es folgten die ►Krankenversicherung 1883, die Unfallversicherung 1884/85 und die Rentenversicherung 1889/91. In der Weimarer Republik kam die Arbeitslosenversicherung durch das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" vom 16. Juli 1927 hinzu.
Mitte der 1990er Jahre erkannte man schließlich eine steigende Zahl älterer und älter werdender Menschen und damit auch eine zunehmende Zahl pflegedürftiger Menschen. Man entschloss sich zur Einführung einer fünften Säule im Sozialversicherungssystem: Der Pflegeversicherung. Nach langen Diskussionen entschied man sich für das solidarische Umlageverfahren. Die Pflegeversicherung übernimmt seither die Aufgabe, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzufangen, indem sie den Bedürftigen Hilfestellungen bietet.
Weiterführende Links:
Graphik: © SvaRoM (Own work), via Wikimedia Commons
1484215 Legislative
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Gesetz zur paritätischen Mitbestimmung
Mit dem „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer" wurde die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat eines Unternehmens geregelt. Als Parität wird ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium bzw. die Schaffung eines Gleichgewichts der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnet. Die paritätische Mitbestimmung, die bereits seit 1951 in der Montanindustrie galt, wurde mit dem Mitbestimmungsgesetz auf Kapitalgesellschaften aller Branchen, die mehr als 2.000 Menschen beschäftigten, ausgedehnt und regelte die Besetzung des Aufsichtsrats. Dieser habe sich zu je einer Hälfte aus Kapitaleignern und Arbeitnehmern zusammenzusetzen. Das Unternehmen betreffende Grundfragen blieben von dieser Form der Mitbestimmung aber unberührt.
Weiterführender Link:
Graphik: © SvaRoM (Own work), via Wikimedia Commons
1484230 Legislative
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Sachverständigenrat
Am 14. August entstand der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die fünf Ökonomen („die Wirtschaftsweisen") beurteilen jährlich die Wirtschaftsentwicklung und -politik. Die sogenannten „Wirtschaftsweisen", offiziell der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung", bilden seit 1963 ein Gremium, das alljährlich die gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands beurteilt und gesellschaftsverantwortungsvolle Institutionen wie auch die Öffentlichkeit informiert. Es wurde per Gesetz gebildet aber in seiner Tätigkeit unabhängig von Weisungen der Regierung.
Bis Mitte November wird ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, zu dem daraufhin die Bundesregierung Stellung nehmen muss. Außerdem kann der Sachverständigenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden oder selbst vorlegen, sollte eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennbar sein. Die fünf Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten jeweils für fünf Jahren berufen, wobei Wiederberufungen möglich sind. Jedes Jahr endet die Amtszeit eines Mitgliedes. Ratsmitglieder weder der Regierung noch einem Wirtschaftsverband angehören. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgebern wird bei der Besetzung je einer Stelle aber ein Vorschlagsrecht eingeräumt.
Die Jahresgutachten untersuchen, ob die Ziele Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei angemessenem Wachstum erreicht werden können, aber auch ob Fehlentwicklungen zu beobachten sind und welche Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Beseitigung möglich sind, ohne jedoch Empfehlungen auszusprechen (Empfehlungsverbot).
Weiterführende Links:
* v. l. n. r.: Prof. Dr. Herbert Giersch, Prof. Dr. Fritz W. Meyer, Prof. Dr. Paul Binder, Dr. Harald Koch, Prof. Dr. Wilhelm Bauer.
Bild: © Bundesarchiv, B 145 Bild-F017490-0004 / Gerhard Heisler via Wikimedia Commons.
1484243 Die ersten fünf Weisen 1964*
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Wirtschaftsreform: Leitsätzegesetz
Das Leitsätzegesetz gilt als Meilenstein der Wirtschaftsreform. Freie Preisbildung und eine wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft statt Preisstopps und staatliche Regulierungen – diese Ideen setzte Ludwig Erhard fast im Alleingang um. ►Ludwig Erhard war sich sicher, dass die Menschen nur Vertrauen in eine neue Währung gewinnen könnten, wenn eine freie Marktwirtschaft existierte. Regulierungen, Preisbindungen oder Bezugsscheinsysteme hielt er für hinderlich, doch sah die Realität in Nachkriegsdeutschland anders aus. Zur Verschleierung der Inflation hatten die Nazis Preisstopps festgelegt, auch die Bewirtschaftung der meisten Güter war reguliert.
Um diesen Zustand zu ändern, formulierte Erhard als Direktor der Verwaltung für Wirtschaft der Bizone ein Gesetz, das am 18. Juni 1948 im Wirtschaftsrat mit 50 zu 37 Stimmen verabschiedet und sechs Tage später offiziell erlassen wurde. Das „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform", kurz Leitsätzegesetz, sah eine Aufhebung von staatlichen Preis- und Mengenvorschriften und Einschränkungen zur Bewirtschaftung vor. Das Ziel war die Herstellung einer marktwirtschaftlichen Ordnung.
Trotzdem gab es Einschränkungen. Nahrungsmittel oder Brennstoffe wurden nach wie vor staatlich reguliert, um eine Unterversorgung auszuschließen. Auch Monopole oder die Ausbeutung Schwächerer sollten verhindert werden: „Die Auflockerung des staatlichen Warenverteilungs- und Preisfestsetzungssystems findet ihre Grenze dort, wo es darauf ankommt, 1. den Schutz des wirtschaftlich Schwächeren zu gewährleisten, 2. die Durchführung von Wirtschaftsprogrammen im öffentlichen Interesse sicherzustellen, 3. die Ausnutzung einer Mangellage durch monopolistische Einflüsse zu unterbinden."[1]
Mit diesem Gesetz wurde in der Bizone parallel zur ►Währungsreform eine Wirtschaftsreform angestoßen. Aus einer Mangelwirtschaft sollte sich Stück für Stück eine wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft entwickeln, die Freigabe von Produktion, Gütertausch und Preisen erhielt Vorzug vor Bewirtschaftung und Preisbindung. Dies bewirkte ein plötzliches großes Warenangebot, den so genannten „Schaufenstereffekt". Händler boten bisher zurückgehaltene oder schwarz gehandelte Waren zum Kauf an. Die gleichzeitige Durchführung der Wirtschaftsreform begünstigte langfristig auch das Gelingen der Währungsreform. Das Gesetz wird heute als Meilenstein für das Wirtschaftswunder gesehen.
Keine politische und rechtliche Grundlage bei der Verkündung
Im Juni 1948 sahen die Reaktionen jedoch anders aus. Dem Gesetz fehlte bei seiner Verkündung die politische und rechtliche Grundlage, da bis zu diesem Zeitpunkt die Militärregierung dem Vorhaben noch nicht zugestimmt hatte. Vor allem der amerikanische General Lucius D. Clay war nicht begeistert von Erhards Alleingang, der nicht nur das Gesetz vom 24. Juni betraf. Bereits vier Tage zuvor hatte dieser sich an die Bevölkerung gewandt und im Rundfunk eigenmächtig das Ende der Preiskontrollen verkündet. Aus Clays Sicht hatte er sich damit über die Alliierten hinweggesetzt und die Vorschriften geändert. Der Anekdote nach erwiderte Erhard, dass er keine Vorschriften verändert, sondern ausgesetzt habe!
Dieses Gesetz war nicht nur ein Coup (ohne Wissen der Alliierten verfasst und verabschiedet), sondern nichts weniger als die Geburtstunde der ►Sozialen Marktwirtschaft. Es war eine „grundlegende ordnungspolitische Weichenstellung von kaum zu überschätzender Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft, kurzfristig und langfristig"[2].
[1] Zit. n. Die deutsche Wirtschaftsordnung 50 Jahre nach dem Leitsätzegesetz, hrsg. v. d. Ludwig-Erhard-Stiftung, Krefeld 1999, S. 115.
[2] Schulz, Günther: Soziale Marktwirtschaft in der historischen Perspektive, in: Historisch-Politische Mitteilungen, Nr. 4, hrsg. v. Günter Buchstab, Hans-Otto Kleinmann, Hanns Jürgen Küsters, Sankt Augustin 1997.
1484269 Leitsätzegesetz
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Frankfurter Dokumente
Auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz im Juni 1948 wurde endgültig die Gründung eines deutschen Weststaates beschlossen und die Frankfurter Dokumente ermächtigten die Ministerpräsidenten, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. An der in zwei Abschnitten (23.2.-6.3. und 20.4.-2.6.) verlaufenden Konferenz nahmen neben den drei westlichen Siegermächten auch die drei Benelux-Staaten teil.
Beim ersten Treffen wird Deutschland ein föderatives System sowie dessen Einbeziehung in den ►Marshallplan und die Ruhrkontrolle empfohlen.
Die zweite Sitzungsperiode endet mit dem Beschluss, dem deutschen Volk zu ermöglichen auf der Basis einer „freien und demokratischen Regierungsform" seine Einheit wiederherzustellen und allmählich „volle [Regierungs-]Verantwortung" zu übernehmen. Dazu wird den westdeutschen Ministerpräsidenten die „Vollmacht" gegeben, eine „verfassunggebende Versammlung" einzuberufen. Die empfohlene Einsetzung einer internationalen Ruhrkontrollbehörde und einer militärischen Sicherheitsbehörde sollen vor allem französische Vorbehalte zerstreuen. Inhaltliche Vorgaben für die Verfassungsausarbeitung waren eine föderative Regierungsform und die Garantie von individuellen Rechten und Freiheiten (Grundrechte).
Die Ergebnisse der Konferenz fanden ihren Niederschlag in den „Londoner Empfehlungen" vom 7.6.1948, die schließlich den Gegenstand der Frankfurter Dokumente" an die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder bildeten.Die Umsetzung der auf der Sechs-Mächte-Konferenz in London gefassten Beschlüsse, vor allem der Beschluss der Gründung eines deutschen Weststaates, erfolgte also durch die sogenannten „Frankfurter Dokumente", welche den elf Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 in Frankfurt übergeben wurden.
Die Militärgouverneure machten für die Gründung eines westdeutschen Staates in drei Dokumenten folgende Bedingungen:
- Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung bis zum 1. September 1948,
- Schaffung einer demokratischen und föderalistischen Regierungsform,
- Erst Genehmigung durch die Militärregierungen, dann Ratifizierung durch ein Referendum in den Ländern (Dok. I),
- Überprüfung der einzelnen Ländergrenzen (Dok. II, nicht durchgeführt),
- Kontrolle der Außenpolitik Deutschlands (Ankündigung des „Besatzungsstatuts"). Dazu gehörten auch Ruhrgebietsfragen, Reparationen, Industrie und Rechte der alliierten Streitkräfte (Dok. III).
Vom 8. bis 10. Juli 1948 berieten die Regierungschefs der damaligen westdeutschen Länder auf der Rittersturz-Konferenz über die Vorgaben der Alliierten. Am Ende erklärten sie in den „Koblenzer Beschlüssen" die Annahme der Frankfurter Dokumente. Allerdings sollte eine neuzugründende Bundesrepublik Deutschland als Provisorium begriffen werden, da die Hoffnung auf einen gesamtdeutschen Staat nicht aufgegeben werden sollte.
Am 1. September 1948 fand dann die konstituierende Sitzung des ►Parlamentarischen Rates statt.
Weiterführende Links/Literatur:
Das Kommuniqué der Londoner Besprechungen über Deutschland (06.03.1948)
Das Londoner Deutschland-Kommuniqué (07.06.1948)Blank, Bettina: Die westdeutschen Länder und die Entstehung der Bundesrepublik. Zur Auseinandersetzung um die Frankfurter Dokumente vom Juli 1948, München 1995.
1484317 Frankfurter Dokumente
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Tarifvertragsgesetz
Es ist ein Gesetz für die Arbeiter: Das Tarifvertragsgesetz erlaubt ihnen seit 1949, Löhne selbst mit den Arbeitgebern auszuhandeln. Das war damals nicht selbstverständlich. Nach langer Unterdrückung und Machtlosigkeit unter der Nazi-Diktatur konnten die Gewerkschaften ab dem 9. April 1949 wieder alleine mit den Arbeitgebern Tarifverträge abschließen; sie konnten endlich die Löhne selbst aushandeln, ohne den Staat um Erlaubnis zu bitten.
Der Weg dorthin war nicht leicht. Unter der Herrschaft der Nazis waren Gewerkschaften gänzlich verboten und Tarifverhandlungen im heutigen Sinne unmöglich. Die Alliierten erlaubten nach ihrer Machtübernahme zwar offiziell wieder Gewerkschaften und Tarifverhandlungen, aber auch das war mehr Schein als Sein: Die Regierung selbst musste zustimmen, wenn Arbeiter einer bestimmten Branche eine Lohnerhöhung bekommen sollten, was dazu führte, dass die Löhne für fast alle Deutschen gleich blieben. Das war besonders fatal, weil durch die Einführung der ►D-Mark (s. a. ►Währungsgesetz) und die Aufhebung des Preisstopps (s. ►Leitsätzegesetz) Lebensmittel schlagartig teurer wurden. Ein Ei kostete mitunter fast 1 D-Mark, bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 140 D-Mark. Die Preise wucherten, aber die Löhne waren noch immer festgesetzt.
Am 12. November 1948 riefen die Gewerkschaften zu einem Generalstreik auf. Zu ihren Forderungen gehörte unter anderem Selbstverwaltung und eine Demokratisierung der Wirtschaft – der Staat sollte sich aus den Geschäften zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern heraushalten; sie wollten die Löhne und Arbeitsbedingungen selbst verhandeln.
Auch wenn dieser Streik nicht so viel Anklang in den Medien fand wie erhofft, verabschiedete der Wirtschaftsrat der Bizone unmittelbar danach das Tarifvertragsgesetz, das bis heute die Geschäfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Am 9. April 1949 trat das Gesetz mit seinen 13 Paragraphen in Kraft – ein Meilenstein für das deutsche Arbeitsrecht. Es legt fest, wie genau Tarifverträge aussehen sollen und welche Rechte und Pflichten sich daraus sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ergeben. Außerdem verpflichtete es die Arbeitgeber, die betroffenen Arbeiter über neue Verträge in Kenntnis zu setzen und sich an die Inhalte des Vertrags zu halten, bis ein neuer verabschiedet wird. Die ersten tariflichen Stundenlöhne im Jahre 1949 betrugen zwischen 59 Pfennigen in der Landwirtschaft und 1,77 DM in der Bauwirtschaft; die tariflichen Monatsgehälter lagen zwischen 175 DM für Fleischer und 531 DM in der Chemieindustrie.
Seit über 60 Jahren gilt das Tarifvertragsgesetz schon, und es hat sich an seinem Wesensgehalt nichts geändert. Auch heute profitieren noch viele von dem alten Gesetz: Etwa zwei von drei Arbeitern sind bei tarifgebundenen Arbeitgebern angestellt und beziehen tariflich festgelegte Löhne.
Weiterführende Links:
1484332 Tarifvertragsgesetz
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Betriebsverfassungs-Gesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt als eine Grundlage der freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Es legte fest, dass Aufsichtsräte von Unternehmen zu einem Drittel aus Arbeitnehmern bestehen müssen. Mit diesem Gesetz, dass am 11. Oktober 1952 verabschiedet wurde und am 14. November 1952 in Kraft trat, wurde die betriebliche Mitbestimmung durch die Organe der betrieblichen Interessenvertretung, insbesondere durch den Betriebsrat geregelt sowie die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten eingeführt. Damit sollte die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen und personellen Angelegenheiten gesichert werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz erfuhr 1972 zunächst eine Novellierung und wurde schließlich 2004 in Teilen vom Drittbeteiligungsgesetz ersetzt.
Weiterführende Links:
1484351 Betriebsverfassungsgesetz
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Alexander Rüstow
Alexander Rüstow, der den Begriff Neoliberalismus als Bezeichnung für eine erneuerte liberale Ordnung prägte, ist einer der Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft und entwarf ein gesellschaftspolitisches Leitbild, die Vitalpolitik. Kurzbiographie
- 08. April 1885: Geboren in Wiesbaden
- 1903: Humanistisches Abitur in Berlin
- 1903-1908: Studium der klassischen Philologie, Philosophie, Mathematik, Physik, Jura sowie Nationalökonomie in Göttingen, München und Berlin
- 1908: Promotion in klassischer Philologie in Erlangen
- 1908-1911: wissenschaftlicher Abteilungsleiter beim Leipziger Verlag B. G. Teubner
- 1914-1918: Kriegsdienst bei der Artillerie, zum Schluss als Leutnant d. R., Träger des Eisernen Kreuzes I. und II. Klasse
- 1919-1924: Referent für Kartellfragen im Reichswirtschaftsministerium
- 1924-1933: Syndikus und Leiter der wirtschaftspolitischen Abteilung im Verein Deutscher Maschinenbauanstalten (VdMA)
- 1933-1949: Professor am Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie und Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Istanbul
- 1949-1956: Professor am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Heidelberg
- 1955: Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland
- 1955-1962: Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM)
- 30. Juni 1963: Gestorben in Heidelberg
Leben
Alexander Rüstow wurde am 8. April 1885 in Wiesbaden als Sohn einer preußischen Offiziersfamilie geboren. Nachdem er 1903 vorzeitig sein Abitur in Berlin abgelegt hatte, begann er ein vielseitiges Studium der klassischen Philologie, Philosophie, Mathematik, Physik, Jura und Nationalökonomie in Göttingen, München und Berlin, welches er 1908 mit der Promotion „Der Lügner – Theorie, Geschichte und Auflösung" über das kretische Lügnerparadoxon bei Paul Hensel an der Universität Erlangen abschloss.
In den Jahren 1908-1911 war Rüstow verantwortlicher wissenschaftlicher Abteilungsleiter im Verlag B. G. Teubner in Leipzig. Danach arbeitete er bis 1914 an einer Habilitationsschrift über die Erkenntnistheorie des Parmenides, die jedoch wegen des Ausbruchs des 1. Weltkrieges abgebrochen werden musste.
Nach dem Krieg und als Träger des Eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse, wurde Rüstow 1919 Referent für die Nationalisierung der Kohleindustrie des Ruhrgebiets im Reichswirtschaftsministerium, bevor er 1924 eine Stelle als Syndikus und Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung beim Verein deutscher Maschinenbau-Anstalten (VdMA) annahm.
1933 musste Rüstow nach einer Hausdurchsuchung der Gestapo (er war im letzten Schattenkabinett von Reichskanzler Kurt von Schleicher als Wirtschaftsminister vorgesehen) emigrieren und bekleidete die Professur am Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftsgeschichte der Universität Istanbul, wo er eng mit ►Wilhelm Röpke zusammenarbeitete. Seine nächste und letzte Station als Professor folgte ab 1949 als er als Nachfolger Alfred Webers auf den Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an die Universität Heidelberg berufen wurde. Zudem war er bis zu seiner Emeritierung 1956 u.a. Direktor des Alfred-Weber-Instituts und Vorsitzender (später Ehrenvorsitzender) der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (ASM).
Wirtschaftspolitische Bedeutung
Alexander Rüstow ist einer der Mitbegründer des ►Ordoliberalismus (zusammen mit ►Walter Eucken und ►Franz Böhm). Er kämpfte für eine ►Soziale Marktwirtschaft, wobei bei ihm das „Soziale" immer mehr an Bedeutung gewann und fungierte als Berater ►Ludwig Erhards. Außerdem geht das im Grundgesetz verankerte Konstruktive Misstrauensvotum teilweise auf seine Kritik der Weimarer Verfassung zurück.
Rüstow wollte den Laissez-faire-Liberalismus überwinden. Sein Ziel war eine freiheitliche Ordnung des Gemeinwesens, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und mit ihren Ordnungselementen die menschlichen Verhaltensweisen erfasst und nutzt. Der ordnungspolitischen Rahmen müsse nach Rüstow durch eine Sozialpolitik – er nannte sie „Vitalpolitik" – ergänzt werden. Durch diese Politik solle das tägliche Leben des Einzelnen, dessen familiäre Situation, dessen Wohn- und Arbeitsumfeld, also dessen Wohlbefinden menschenwürdig gestalten werden.
Rüstow sah die von ihm konzipierte Vitalpolitik als Bestandteil der Wirtschaftspolitik an und unterwarf sie damit auch den gleichen Anforderungen. Die soziale Frage wurde somit als Teil der Wirtschaftsordnungsfrage gesehen. Zur Realisierung dieser neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung stellte Rüstow klare Anforderungen an jedes Mitglied der Gesellschaft: So forderte einen rücksichts- und verantwortungsvollen Umgang miteinander und den Respekt vor den Bedürfnissen des jeweils anderen. Darüber hinaus appellierte er immer wieder an das Individuum, das eigene Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und im jeweiligen Umfeld für den Erhalt der persönlichen und damit auch der gesellschaftlichen Freiräume zu arbeiten (Vgl. Hegner unter Hintergrund I).
Für Rüstow solle der Markt zur materiellen Versorgung des Einzelnen und der Gesellschaft dienen. Rüstow betrachtete als zweite Sphäre den Marktrand, worunter er das Menschliche verstand, also Kultur, Ethik, Religion und Familie. Hier sind moralische Werte das Organisationsprinzip, nicht der Wettbewerb, der die erste Sphäre des Marktes organisiert. Rüstows Staatsvorstellung ist die eines starken Staates, der über den Interessen steht und sich gleichzeitig nur da in die Sphären einmischt, wo die Selbstorganisation nicht funktioniert (Subsidiaritätsprinzip) (Vgl. Hegner, Rüstow, S. 43).
Rüstows Vitalpolitik nennt Starbatty „ein Vermächtnis für eine freiheitliche Gesellschaft: Verhältnisse und Einstellungen zu schaffen, in denen der Mensch sich geborgen und glücklich fühlt." Rüstow selbst formulierte es gerne so: „Brauchst du eine hilfreiche Hand, so suche sie zunächst am Ende deines rechten Armes." Der Mensch solle sich also selbst helfen können, der Staat habe dafür aber die Rahmenbedingungen zu liefern.
Weiterführende Links und Literatur:
Hegner, Jan: Alexander Rüstow – Ordnungspolitische Konzeption und Einfluß auf das wirtschaftspolitische Leitbild der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 2000.
Meier-Rust, Kahrin: Alexander Rüstow – Geschichtsdeutung und liberales Engagement, Stuttgart 1993.
Starbatty, Joachim: „Rüstow, Alexander", in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 228-229 [Onlinefassung].
Bild: © KAS
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Friedrich August von Hayek
Freiheit statt Sozialismus – Der liberale Ökonom, Sozialphilosoph und Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek kämpfte in seinem Schaffen für die Freiheit und zeigte, dass diese nicht in Widerspruch zu einer Gesellschaftsordnung und deren politischen Rahmen stehe. Kurzbiographie
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08. Mai 1899: Geboren in Wien
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1929: Abschluss des Studiums der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien mit der Habilitation
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1931: Professor an der London School of Economics
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1944: „Der Weg zur Knechtschaft"
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1947: Mitgründer der „Mont-Pèlerin-Society"
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1950: Professor der Sozial- und Moralwissenschaft an der Universität Chicago
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1960 : „Die Verfassung der Freiheit"
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1962: Ruf an den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Universität Freiburg
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1969-1977: Gastprofessur an der Universität Salzburg
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1973-1979: „Recht, Gesetz und Freiheit"
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1974: Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften, zusammen mit Gunnar Myrdal
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1991: Freiheitsmedaille des amerikanischen Präsidenten
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23. März 1992: Gestorben in Freiburg
Leben vor 1945
Friedrich August von Hayek wurde am 08. Mai 1899 als Sohn eines Mediziners in Wien geboren. Nach seinem Abitur 1917 zog ihn die k.u.k-Armee bis zum Ende des Ersten Weltkrieges ein. Durch eine Granatendetonation behielt er einen dauerhaften Hörschaden. Zurück in der Heimat, begann er 1918 in Wien ein Jura-Studium und entfernte sich von seiner jugendlicher Sympathie mit dem Sozialismus („Ich bin Ökonom geworden, weil ich Sozialist war. Weil ich die menschliche Vernunft überschätzt habe wie die meisten anderen" sollte er später bekennen). 1921 schloss von Hayek ein zweites Studium an, dass noch stärker staatswissenschaftlich und ökonomisch ausgerichtet war. Während seiner Zeit in Wien prägten ihn besonders Carl Menger, Hans Kelsen, Friedrich von Wieser und sein Vorgesetzter im österreichischen Abrechnungsamt, in dem er sein Geld verdiente, Ludwig von Mises.
Weitere intellektuelle Anregungen konnte sich von Hayek während eines USA-Aufenthalts (bis 1924) aneignen (ermöglicht u.a. durch ein Empfehlungsschreiben Joseph Schumpeters). Nach seiner Rückkehr gründeten von Mises und von Hayek 1927 in Wien das Institut für Konjunkturforschung, dessen Leiter und einziger hauptamtlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst von Hayek wurde. 1929 folgten seine Habilitationsschrift unter dem Titel „Geldtheorie und Konjunkturtheorie" und seine Anstellung als Privatdozent an der Universität Wien.
1931 wechselte von Hayek durch seine Verbindung zu Lionel Robbins schließlich nach London – als Professor für Ökonomik und Statistik an der London School of Economics; eine außergewöhnliche Berufung, die bis 1950 anhalten sollte und äußerst inspirierend auf von Hayek wirkte – auch durch seine Auseinandersetzungen mit John Maynard Keynes. Hier beschäftigte sich von Hayek verstärkt mit seinem Lebensthema der gesellschaftlichen Ordnung und freundete sich mit weiteren „großen Namen" wie Karl Popper an.
Die politische Gesamtsituation (Weltwirtschaft, die Zustände der politischen Ausrichtungen Liberalismus/Bolschewismus und der Nationalsozialismus in Kontinentaleuropa) ließ den Liberalen von Hayek 1938 die britische Staatsbürgerschaft annehmen.
Während des Krieges versuchte von Hayek den Totalitarismen entgegenzutreten, geißelte Nationalsozialismus wie Sozialismus als entsprechende Spielarten – und manövrierte sich mit seinem politischen Werk „Der Weg zur Knechtschaft" (1944) bei wissenschaftlichen Kollegen ins Abseits, da der Keynesianismus zunehmend an Dominanz gewann. Dieses Werk verschaffte ihm jedoch außerordentliche Popularität und erreichte als Bestseller ein Millionenpublikum. Selbst Keynes war begeistert. Neben einer Buchvorstellungstournee in den USA inspirierte von Hayek damit auch George Orwell zu seinen Romanen „Animal Farm" und „1984". Hier zeigte sich von Hayek dem ►Ordoliberalismus zugehörig.
Leben nach 1945
Nach Ende des Krieges nahm von Hayek wieder Kontakt zu seinen liberalen Freunden in Europa auf, insbesondere zu ►Walter Eucken und ►Wilhelm Röpke, und begann ein liberales Netzwerk aufzubauen. Ostern 1947 gründeten sie und ihre Gesinnungsgenossen (insgesamt knapp 40 Wissenschaftler aus aller Welt) am Genfer See schließlich die „Mont-Pèlerin-Society" (MPS) zum intellektuellen Austausch und großen Diskussionen. 1948 bzw. 1950 wurden auch ►Alfred Müller-Armack und ►Ludwig Erhard zu diesem Kreis eingeladen. Heute zählt sie 700 Mitglieder, davon bislang acht Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften.
In den Jahren 1950-1962 übernahm von Hayek den Lehrstuhl „Social and Moral Science" an der Universität Chicago, die durch die marktwirtschaftliche „Chicago School" um Frank Knight, Aaron Director und Milton Friedman berühmt war, die allesamt von Hayeks Freunde aus der MPS waren. Während seiner Chicagoer Zeit sollten einige der wichtigsten Werke von Hayeks entstehen. Herauszuheben ist hierbei sein wohl bedeutendstes: „Die Verfassung der Freiheit" (1960). Es widmete sich der Frage, wie denn der Ordnungsrahmen eines freiheitlichen Landes aussehen könnte.
Von Hayek zog es zurück nach Europa und nahm ein Angebot (Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik) aus Freiburg an. 1962 fand er eine betriebsame Bundesrepublik vor, in der sein Mitstreiter Ludwig Erhard und das „Wirtschaftwunder" (von Hayek vermied den Begriff und gestand Erhard, der viel mehr für seine Leistung gewürdigt werden müsse, jeden Verdienst zur Wiederherstellung einer freien Gesellschaft in Deutschland zu) für Aufschwung, Wohlstand und neues Selbstvertrauen gesorgt haben und trat das Erbe Euckens an. Er wurde auch sogleich zum Vorsitzenden des Walter-Eucken-Instituts gewählt (1978 zum Ehrenvorsitzenden).
Im Alter von 70 Jahren zog es von Hayek 1969 erneut an eine andere Wirkungsstätte - diesmal „nach Hause" nach Österreich, doch wurden seine Jahre in Salzburg durch das Umfeld getrübt und insgesamt eine Enttäuschung für ihn. Dennoch stellte er hier die ersten beiden Teile seines dreibändiges Werkes „Recht, Gesetz und Freiheit", das er schon in Freiburg begonnen hatte, fertig: „Regeln und Ordnung" (1973) sowie „Das Trugbild sozialer Gerechtigkeit" (1976). 1979 veröffentlichte er – dann wieder von Freiburg aus – „Die politische Ordnung eines freien Volkes". Fünf Jahre zuvor erhielt er den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften – überraschend und zudem ausgerechnet zusammen mit dem schwedischen Ökonomen, Keynesianer und Sozialisten Gunnar Myrdal.
1977 wurde es von Hayek ermöglicht, zurück nach Freiburg zu gehen, wo er sich bedeutend wohler fühlte als in Salzburg. In den 15 Jahren bis zu seinem Tod bemühte er sich, seine Projekte abzuschließen. Vor allem aber erlebte er noch den vorausgesagten Zusammenbruch des Sozialismus, den er ein Leben lang mit allen intellektuellen Mitteln bekämpft hatte und sah sich so bestätigt. 1991 zeichnete ihn US-Präsident George Bush mit der „Presidential Medal for Freedom", der höchsten zivilen Auszeichnung des Landes, für sein Lebenswerk aus. Am 23. März 1992 starb Friedrich August von Hayek wenige Wochen vor seinem 93. Geburtstag. Seine letzte Ruhe fand er in seiner Heimatstadt Wien.
Schlaglichter auf von Hayeks Werk
Im Folgenden sollen zu einigen ausgewählten Werken von Hayeks einige wenige Schlaglichter geworfen werden, um einen Eindruck seiner Überzeugungen zu erhalten (vgl. Horn).
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„Der Weg zur Knechtschaft" (1944) warnte Großbritannien vor einer ähnlichen totalitären Entwicklung wie in Kontinentaleuropa. Das Werk war „den Sozialisten in allen Parteien" gewidmet und sorgte für einen Aufschrei bei Intellektuellen aus dem linken Spektrum:
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Sozialismus und Nationalsozialismus vereine der Hass auf die abendländische liberale Kultur und besäßen die gemeinsame Wurzel des Zentralismus und der Macht des Staates gegenüber dem Individuum.
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Freiheit und Rechtsstaat gebe es nur in einer Marktwirtschaft; diese erreiche eine Spontane Ordnung.
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Der Liberalismus dürfe nicht geringgeschätzt werden.
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Der Liberalismus dürfe nicht mehr auf das Laissez-faire-Prinzip reduziert werden, sondern man sollte sich „so weit wie möglich auf die spontanen Kräfte unserer Gesellschaft stützen und so wenig wie möglich zu Zwangsmaßnahmen greifen".
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„Der Liberalismus lehrt, dass wir den bestmöglichen Gebrauch von den Kräften des Wettbewerbs machen sollen, [...] er lehrt aber nicht, dass wir die Dinge sich selbst überlassen sollen." Doch auch dem Staat kämen wichtige Aufgaben zu.
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Staatsaufgaben: Wettbewerb sichern, Privateigentum und Vertragsfreiheit garantieren, Verantwortung und Haftung durchsetzen, für stabiles Geld sorgen, Offenheit der Märkte gewährleisten, öffentlicher Güter, Zertifizierungen und Informationen bereitstellen, Steuern erheben, Mindesteinkommen sichern.
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Planwirtschaft sei mit Freiheit unvereinbar.
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Freiheit sei die persönliche Freiheit von Despotie, Willkür und Zwang, nicht von Not und „Befreiung aus dem Zwang der Umstände", wie es Sozialisten verstünden.
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Auch der moderne Wohlfahrtsstaat mit seinen Eingriffen befinde sich auf einer „abschüssigen Bahn", wenn er dem Individuum die Notwendigkeit und Möglichkeit der freien Wahl abnehme. Dieser Kollektivismus münde in Willkür und Totalitarismus, sodass der Rechtsstaat, eine der größten liberalen Errungenschaften, nicht mehr aufrechterhalten werden könne.
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„Die Verfassung der Freiheit" (1960, erscheint erst 1971 auf Deutsch) ist von Hayeks vermutlich wichtigstes Werk und handelt vom für ihn höchsten Wert von allen – der Freiheit (des Individuums):
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Seine Sorge: Die Menschen der westlichen Zivilisation könnten sich an die Errungenschaft der Freiheit gewöhnt haben und deren Wert nicht mehr schätzen.
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Nicht politische, materielle oder innere Freiheit steht bei ihm im Mittelpunkt, sondern die persönliche Freiheit jedes einzelnen Menschen, also Freiheit als Abwesenheit von Zwang.
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Zwang bedeute, dass ein Mensch dem Willen eines Anderen oder eines Kollektivs unterworfen wird, also Willkür; der Mensch als Zweck und Werkzeug.
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Streng von Zwang zu unterscheiden seien indes Sachzwänge, die kein handelndes Subjekt und dessen Willen voraussetzten, sondern nur die Gegebenheiten der Realität widerspiegelten.
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Freiheit bedinge Fortschritt; nur in Freiheit könne etwas Neues entstehen.
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Persönliche Freiheit sei aber auch untrennbar mit Verantwortung verbunden.
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Sinn und Zweck des staatlichen Gewaltmonopols sei die Androhung von Zwang (also Gesetzen) von oben, wenn sie Zwangsausübung zwischen Bürgern entgegentrete – und nur dann.
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Allgemeine und abstrakte Regeln, die sich eine freiheitliche Gesellschaft gibt, müssten einzig die persönliche Freiheit sichern; die Herrschaft des Rechts müsse die Freiheit als Produkt der Zivilisation schützen.
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„Recht, Gesetz und Freiheit" (1973-1979):
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Recht und Gesetz seien nicht dasselbe; Recht (gleich Regeln gerechten Verhaltens und Ergebnis menschlichen Handelns) werde gefunden, nicht gesetzt.
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Gesetze sollen allgemein und abstrakt sein und nicht diskriminieren.
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„Der herrschende Glaube an die ‚soziale Gerechtigkeit' ist [...] wahrscheinlich die schwerste Bedrohung für die meisten anderen Werte einer freien Zivilisation". Dieser Begriff, der meist mit Umverteilung einhergeht, ist für von Hayek völlig inhaltsleer. Gerechtigkeit sei eine moralische Kategorie, eine Gesellschaft und ein Markt seien aber keine Subjekte. Außerdem gebe es kein Kriterium, das eine Verteilung als „gerecht" bezeichnen könne. Der entstehende Sozialneid hingegen führe immer näher an ein totalitäres System heran.
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„Dort von Rechten zu sprechen, wo das, worum es geht, bloße Wunschvorstellungen sind, die nur ein freiwilliges System erfüllen kann, lenkt nicht nur die Aufmerksamkeit von den tatsächlichen Bestimmungsgründen des für alle gewünschten Wohlstandes ab, sondern entwertet auch das Wort ‚Recht', dessen eigentlichen Sinn zu bewahren äußerst wichtig ist, wenn wir uns eine freie Gesellschaft erhalten wollen."
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Demokratie dürfe nicht mit einer unbeschränkten Entscheidungsgewalt der Mehrheit verwechselt werden, da sonst Willkür und Ausbeutung von Minderheiten herrschten; die Regierung werde zum Spielball der Interessen. Also müsse der Staatseinfluss reduziert werden, denn „die Macht von Interessengruppen [könne] nur durch Beschränkung der Macht des Staates beschränk[t]" werden. Dennoch schwebte von Hayek kein Minimalstaat vor.
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Von Hayek erarbeitete zudem einen eigenen Verfassungsentwurf mit einem Zwei-Kammer-System.
Wirken und Einflussnahme von Hayeks
Von Hayek ist ideell schwer einzuordnen, so vielfältig war seine Arbeit. Außerdem hat er immer polarisiert und ist bis heute umstritten, sodass ihm „Freund" und „Feind" unterschiedlichst etikettier(t)en – und noch einmal anders beispielsweise aus US-amerikanischer Sicht, da hier Liberalismus und Konservatismus unterschiedliche Bedeutungsinhalte besitzen. Eine Auswahl: „klassischer Liberaler", „Monetarist", „Reaktionär", „Non-Konformist", „Anarchokapitalist", „Sozialdarwinist", „Konservativer", „konservativer Liberaler", „liberaler Konservativer"... Er selbst sah sich als Liberalen und grenzte sich sehr stark nicht nur vom Sozialismus, sondern auch vom Konservatismus ab. Aus deutscher Sicht ist er sicherlich auch dem Ordoliberalismus zuzurechnen und lieferte Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack wichtige Anregungen. Ersterer zählte von Hayek sogar zu den wichtigsten Köpfen für das Fundament der ►Sozialen Marktwirtschaft.
Er war aber nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Ideengeber für die Politik. Durch seine stete Mahnung die Freiheit zu achten und zu verteidigen, da andernfalls die Zivilisation gefährdet sei, verschaffte er sich unermüdlich Gehör. Seine Thesen machten ihn in Teilen der akademischen Welt unbeliebt und seine MPS wurde von Außenstehenden als suspekt betrachtet. So entstanden mit der Zeit auch in der MPS zwei Flügel: Der radikale amerikanische um von Hayek, Ludwig von Mises und Milton Friedman befürwortete eine Marktwirtschaft ohne Staatseingriffe. Demgegenüber stand der von ►Alexander Rüstow, Wilhelm Röpke und Alfred Müller-Armack repräsentierte deutsche Flügel der für die Soziale Marktwirtschaft und eine aktivere Verantwortung des Staates als umfassende Sozial- Vital- und Gesellschaftspolitik. Von Hayek hat nicht behauptet, seine Lehre sei das Maß aller Dinge, doch hat er der Wissenschaft Impulse gegeben und sie weitergebracht, auch wenn seine Theorien nicht zur herrschenden Lehre wurden. Doch insbesondere Ronald Reagan und Margaret Thatcher inspirierte er in ihrer Politik.
Als in den 1970er Jahren der Keynesianismus in den USA, England und Deutschland langsam an seine Grenzen stieß, wurde die staatliche Richtungskorrektur nicht unwesentlich von den liberalen Denkfabriken um von Hayek beeinflusst. Nicht nur in Deutschland (1982) führte das zum Regierungswechsel. In den 1980er/90er Jahren folgten wirtschaftspolitisch gute Zeiten – bis es 2008 zur gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise kam und das Prinzip (weniger die Handelnden) wieder massiv in Frage stellte. Dass auch Staatsversagen zur Krise führte, hält nicht davon ab erneut einen starken, interventionistischen Staat zu fordern. Die Staatsschuldenkrise, die folgte, könnte möglicherweise wiederum ein Umdenken bewirken.
Weiterführende Links und Literatur:
Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung
Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft e.V.
Hennecke, Hans Jörg: Friedrich August von Hayek – Die Tradition der Freiheit, Düsseldorf 2000.
Horn, Karen Ilse: Hayek für jedermann – Die Kräfte der spontanen Ordnung, Frankfurt/Main 2013.
Karabelas, Iris: Freiheit statt Sozialismus – Rezeption und Bedeutung Friedrich August von Hayeks in der Bundesrepublik, Frankfurt/Main 2010.
Bild: © KAS
2843640 Friedrich August von Hayek
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426168 Das Grundgesetz