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  • NATO beginnt Einsatz in der Ägäis

    Der NATO-Militärverband überwacht den Seeverkehr zwischen der Türkei und Griechenland, um unkontrollierte Migration einzudämmen.

    Deutschland stellt das Führungsschiff. Ziel ist die Bekämpfung von Schleusern.  Mehr Informationen gibt es hier.

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    jfcbrunssum, Flickr (CC BY-SA 2.0)
  • EU-Gipfel billigt den Flüchtlingspakt mit der Türkei

    Um die anhaltende Fluchtbewegung in Richtung Nordeuropa zu stoppen, schließt die Europäische Union auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 17. und 18. März mit der Türkei einen Pakt.
    Alle nach dem 20. März in Griechenland eingetroffenen Flüchtlinge, die kein Asyl in Griechenland beantragt haben oder deren Anträge abgelehnt wurden, sollen in die Türkei abgeschoben werden. Für jeden dieser abgeschobenen Flüchtlinge nimmt die EU wiederum eine/n Syrer/in aus der Türkei über legale Verfahren auf. Für dieses Verfahren stehen insgesamt 18.000 Plätze zur Verfügung, die notfalls um weitere 54.000 Plätze erweitert werden sollen.
     
    Die bereits zugesagten drei Milliarden Euro, die die EU der Türkei für syrische Flüchtlinge zu Verfügung stellt, werden bis 2018 um weitere drei Milliarden erweitert, sofern die ersten drei Milliarden aufgebraucht sind. Zusätzlich wurde im Türkei-Beitrittsprozess zur EU ein neues Kapitel zur Haushaltspolitik eröffnet und ein erster Schritt in Sachen Visafreiheit für türkische Bürger_innen gemacht. Damit türkische Bürgerinnen und Bürger bald ohne Visa in die EU einreisen können, muss die Türkei eine Liste von 72 Bedingungen erfüllen, was sie bis Ende April vollständig schaffen will. Ob die Türkei dem gesamten Katalog – darunter auch Standards im Umgang mit Flüchtlingen  – umgesetzt hat, will die EU bis Ende Juni 2016 prüfen und gegebenenfalls die Visafreiheit für Türkinnen und Türken einführen. 
     
    Das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei ist sehr umstritten und erregte große mediale Aufmerksamkeit. Einen Überblick über die Eckpunkte gibt es hier.
     
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    David Benbennick (Lizenz: CC0)
  • Österreich führt Obergrenze ein

    Österreich einigt sich als erstes EU-Land auf eine Obergrenze für die Asylzuwanderung.

    2016 sollen in Österreich 37.500 Geflüchtete aufgenommen werden – das sind etwa halb so viele wie im Jahr 2015. Bis 2019 will die österreichische Regierung insgesamt maximal 127.500 Flüchtlinge aufnehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel äußert Kritik. Die Obergrenze erschwere die Verhandlungen mit der Türkei.

     

    Einen Hintergrundbericht dazu gibt es hier.

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    CC0
  • Passkontrollen in Schweden und Dänemark

    Um die hohe Flüchtlingsanzahl einzudämmen, führen Schweden und Dänemark vorübergehend Passkontrollen ein.

    Dänemark ist Haupt-Transitland für Migranten, die über Deutschland nach Schweden wollen, um dort Asyl zu beantragen.

     

    Einen Hintergrundartikel gibt es hier.

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    CC0
  • EU-Türkei-Gipfel

    Auf dem EU-Türkei-Gipfel einigen sich die Türkei und die EU auf einen Plan, um die anhaltende Fluchtbewegung in Richtung Europa einzudämmen.

    Um die mehr als zwei Millionen Geflüchteten in der Türkei ausreichend versorgen zu können, Flüchtlingslager mit dem Nötigsten auszustatten und die EU-Außengrenzen besser schützen zu können, soll die Türkei mit drei Milliarden Euro finanziell unterstützt werden.



    Hintergründe zu dem Aktionsplan gibt es hier.

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    David Benbennick (Lizenz: CC0)
  • Umsiedlung von 40.000 Personen

    Der Europäische Rat beschließt die Umsiedlung von 40.000 Geflüchteten.

    Umgesiedelt werden sollen Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen aus Italien (24.000) und Griechenland (16.000).

     

    Die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier.

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    CC0
  • Seehofer fordert Obergrenze

    Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer fordert die Festlegung einer Obergrenze von maximal 200.000 Flüchtlingen pro Jahr und erntet dafür Kritik aus den Reihen der Opposition sowie vom Koalitionspartner SPD.

    Angela Merkel hält an ihrem Kurs fest und betont, dass die Einführung einer Obergrenze nicht kompatibel mit dem Grundgesetz sei. Straffällig gewordene Asylbewerber sollen allerdings laut Bundesregierung zukünftig schneller ausgewiesen werden. 

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    Freud (Lizenz: CC BY-SA 3.0)
  • Brand in geplanter Flüchtlingsunterkunft in Bautzen

    Bundesweite Aufmerksamkeit erregt wenige Tage nach den Ereignissen in Clausnitz auch die Stadt Bautzen in Ostsachsen.

    In Bautzen brennt eine geplante Flüchtlingsunterkunft unter den Augen von 20 bis 30 Schaulustigen nieder. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. 

     

    Insgesamt steigt die Zahl der Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte 2015 und 2016 massiv an. Einen Überblick gibt es hier.

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    CC0
  • Ausschreitungen gegen Flüchtlinge in Clausnitz

    Asylgegnerinnen und -gegner blockieren im sächsischen Dorf Clausnitz einen Bus, der Geflüchtete zu ihrer Unterkunft im Dorf bringen soll.

    Während der Blockade rufen die Demonstanten „Wir sind das Volk" und „Ausländer raus" und hindern die Menschen im Bus rund zwei Stunden lang am Ausstieg. Die Ausschreitungen machen bundesweit Schlagzeilen.

     

    Einen Video-Mitschnitt gibt es hier.

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    CC0
  • Mazedonien schließt Grenze für Flüchtlinge

    Als Reaktion auf die Ankündigung der österreichischen Obergrenze lassen zahlreiche Balkan-Länder von Süden kommende Flüchtlinge nicht mehr einreisen.

    Nach Slowenien, Serbien und Kroatien schließt nun auch Mazedonien die Grenze für Flüchtlinge. Es kommt zu einem Rückstau an der griechisch-mazedonischen Grenze.

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    CC0
  • Mazedonisches Parlament ruft Ausnahmezustand aus

    Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen an der mazedonischen Grenze ruft das mazedonische Parlament den Ausnahmezustand aus.

    Die große Zahl von Flüchtlingen, die von Griechenland nach Mazedonien einreisen, stellen das Land vor große Probleme. Der Ausnahmezustand rechtfertigt den Einsatz des Militärs an den Grenzen des Landes, vor allem in der Grenzstadt Gevgelije.

     

    Dieser SPIEGEL-Videokommentar aus dem August 2015 zeigt die chaotischen Zustände in der kleinen Grenzstadt.

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    CC0
  • Ausgaben für Flüchtlingshilfe werden erhöht

    Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD einigt sich darauf, die Ausgaben des Bundes für die Flüchtlingshilfe um drei Milliarden Euro zu erhöhen.

    Der Bund will im Haushalt 2016 seine Ausgaben um drei Milliarden Euro erhöhen. Zusätzlich sollen Länder und Kommunen ebenfalls drei Milliarden Euro bekommen. Außerdem sollen die Asylregeln verschärft werden, indem Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Asylsuchende aus diesen Ländern können dann schneller abgewiesen werden.

     

    Einen Überblick über alle geplanten Maßnahmen gibt es hier.

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    CC0
  • Flüchtlinge sollen besser verteilt werden

    Die EU-Innenminister einigen sich auf die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen aus Ungarn, Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedsstaaten.

    Die Einigung erfolgte nicht wie gewohnt im Konsens. Ungarn und drei weitere osteuropäische Staaten stimmten dagegen.

     

    Den Beschlusstext in voller Länge gibt es hier.

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    CC0
  • Einigung auf „Aufnahmeeinrichtungen“ zur Beschleunigung von Asylverfahren

    Die Koalitionsparteien in Berlin einigen sich darauf, fünf „Aufnahmeeinrichtungen" einzurichten, in denen Asylbewerber aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten untergebracht werden sollen.

    Damit sind in erster Linie Menschen aus Ghana, Mazedonien, Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo und Bosnien-Herzegowina gemeint, deren Chancen, Asyl in Deutschland zu erhalten, sehr gering sind und deren Asylanträge innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden sollen. Abgelehnte Asylsuchende sollen direkt nach Abschluss des Verfahrens zurück in ihre Herkunftsländer geschickt werden.

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  • Die Europäische Grenz- und Küstenwache: Was bisher geschah

    Die im Oktober 2016 gegründete Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen unter anderem durch Personal, Gefährdungsbeurteilungen und Rückführungsmaßnahmen.
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  • Klage der EU-Kommission gegen Tschechien, Polen und Ungarn

    Die Europäische Kommission klagt gegen Tschechien, Polen und Ungarn wegen der Nichteinhaltung der Beschlüsse des Rats über die Umverteilung von Flüchtlingen. Der Beschluss war 2015 in Kraft getreten. Er verpflichtet alle Mitgliedsländer dazu, alle drei Monate Bericht über verfügbare Plätze für Flüchtlinge zu erstatten.

    Ungarn kam dieser Regelung von Anfang an nicht nach, Polen und Tschechien haben seit Ende 2015 und 2016 weder Umsiedlungen vorgenommen, noch Zusagen gemacht.  Alle drei Länder sehen sich nach wie vor nicht dazu verpflichtet zu handeln und machten keine Äußerungen gegenüber der Kommission. Das Vertragsverletzungsverfahren sieht im letzten Schritt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vor. Den Ländern drohen im schlimmsten Fall Geldbußen für den Verstoß gegen die Umsiedlungsregelung.

    Weiterführende Informationen gibt es in diesem Bericht.

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  • Bratislava-Erklärung

    Auf dem EU-Gipfel in Bratislava beschließen die 27 Teilnehmerstaaten (ohne Großbritannien) einen gemeinsamen Fahrplan für die Flüchtlingspolitik der kommenden Monate.

    In der Erklärung definieren die Mitgliedstaaten eine Reihe von Zielen, die mit konkreten Maßnahmen - zum Beispiel das Festhalten am Türkei-Abkommen - untermauert werden. Dabei wird in der Erklärung durchaus Selbstkritik ("Wir müssen die Kommunikation verbessern, untereinander, zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen den EU-Institutionen, aber zuallererst mit unseren Bürgern. Wir sollten unseren Entschei-dungen mehr Klarheit verleihen, uns einer eindeutigen und aufrichtigen Sprache bedienen und die Erwartungen der Bürger in den Mittelpunkt stellen...") deutlich; besonders hervorgehoben wird aber vor allem die Notwendigkeit der Zusammenarbeit untereinander bzw. mit den Institutionen der EU.

     

    Die vollständige Erklärung von Bratislava findet sich hier.

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  • Asylpaket II wird verabschiedet

    Der Bundestag verabschiedet das Asylpaket II, das auch als „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" bezeichnet wird.
    Kern des Pakets sind die bereits im November beschlossenen „Aufnahmeeinrichtungen", durch die Asylverfahren bestimmter Menschen beschleunigt werden sollen. Dazu zählen Menschen aus Ländern, die als „sicher" eingestuft werden sowie Flüchtlinge mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Mithilfe dieser Einrichtungen sollen die Asylsuchenden schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. 
     
    Zudem sieht das Asylpaket vor, dass Geflüchtete mit einem so genannten „subsidären Schutzstatus" zwei Jahre lang keine Familienangehörigen nachholen dürfen. Unter „subsidären Schutz" fallen Menschen, deren Leben in ihrem Heimatland zwar bedroht ist, die aber nicht unmittelbar persönlich verfolgt werden und so weder nach dem Asylrecht noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Darunter fällt auch ein Teil der syrischen Flüchtlinge, die nicht aufgrund ihrer politischen Überzeugung, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden, deren Leben aber durch den Bürgerkrieg dennoch bedroht ist. 
     
    Humanitäre Ausnahmen beim Familiennachzug sollen auch mit dem Asylpaket II möglich sein – beispielsweise im Falle von allein ins Land gekommenen Minderjährigen.
     
    Abschiebungen sollen mit dem Asylpaket II generell erleichtert werden. Menschen mit einem bedenklichen Gesundheitszustand, die aufgrund dessen vorher häufig nicht abgeschoben wurden, sollen mit dem Asylpaket II strenger behandelt werden. Nur wer besonders schwer krank ist, soll  von der Abschiebung verschont bleiben. Zudem sollen sich Flüchtlinge  von nun an mit zehn Euro monatlich an der Finanzierung der Integrationskurse beteiligen. 
     
    Geflüchtete, die in Deutschland eine Ausbildung machen, bekommen einen vorerst gesicherten Aufenthaltsstatus, der garantieren soll, dass sie die Ausbildung abschließen und danach zwei Jahre in Deutschland arbeiten können.
     
     
    Einen Überblick über alle Maßnahmen gibt es hier.
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  • Strengere Asylgesetze werden beschlossen

    Mit dem Beschluss des Bundestages werden Albanien, Montenegro und der Kosovo zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Die Möglichkeiten für Asylsuchende aus diesen Ländern in Deutschland Asyl zu erhalten sinken somit signifikant.

    Außerdem wird beschlossen, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen von nun an Sachleistungen statt Taschengeld erhalten. Desweiteren unterstützt der Bund Kommunen ab 2016 mit 670 Euro im Monat pro aufgenommenem Flüchtling.

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