Staatliche Verwaltung - Adenauer Campus

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Staatliche und kommunale Verwaltung
Staatsaufbau
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet damit die Grundlage der staatlichen Ordnung. Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten (umgangssprachlich auch Bundesländer genannt). Sowohl die Gliedstaaten als auch der Gesamtstaat besitzen eine eigene Staatsgewalt. Die Länder sind Staaten mit eigenen Landesverfassungen, Parlamenten und Verwaltungsstrukturen. Beim Verwaltungsaufbau sind drei voneinander unabhängige Hauptebenen zu unterscheiden: (1) die Verwaltung des Bundes, (2) die Verwaltung der Länder und (3) die Kommunalverwaltung.
Jeder dieser Verwaltungsbereiche hat laut Grundsatz seinen eigenen abgegrenzten Aufgabenkreis. Es gibt keinen allgemeinen Instanzenzug (Rechtsmittelzug) Gemeinde – Land – Bund. Die im Grundgesetz geregelte Garantie der Kommunalen Selbstverwaltung gibt den Kommunen dabei einen eigenen Handlungsspielraum, gemeindebezogene Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln.
Für den Staats- und Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland sind drei im Grundgesetz festgeschriebene Prinzipien von besonderer Bedeutung: die Gewaltenteilung, das Bundesstaatsprinzip und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Zudem gibt es laut Grundgesetz zwei zentrale Mechanismen der Gewaltenteilung: Die horizontale Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung und die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern durch das Bundesstaatsprinzip.
Verhältnis Kommunen und Staat
Das Verhältnis zwischen Kommunen und Staat kann allgemein unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden:
► "Unter Aspekten der Aufgabenzuweisung geht es um Funktionalität der Aufgabenwahrnehmung und die sachgerechte Ebene der Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Damit eng verbunden ist stets der territoriale Zuschnitt der Gebietskörperschaften, um funktionale Mindestgrößen realisieren zu können.
► Unter Aspekten der Finanzierung geht es um die Befähigung der Kommunen, Leistungen in gebotenem Umfang anbieten zu können, die unterschiedlichen sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen, aber auch Fehlanreize zu vermeiden. Grob kann hier zwischen der Erschließung eigener Finanzquellen insbesondere durch lokale Steuern einerseits und staatliche Zuweisungen andererseits unterschieden werden.
► Unter Aspekten der Aufsicht geht es um die Handlungsspielräume der Kommunen und das Spannungsverhältnis zwischen einer einheitlichen (oder ‚gleichwertigen‘) Leistungsgestaltung in unterschiedlichen Regionen einerseits und einer Anpassung der Leistungen an lokale Gegebenheiten und das Zulassen kommunaler Gestaltungsfreiheit andererseits.
► Unter Aspekten der Demokratie geht es schließlich um Beteiligungsrechte vor Ort, aber auch um Mitspracherechte der Kommunen auf den übergeordneten Ebenen."
(Quelle: Hartmut Bauer, Christiane Büchner, Jochen Franzke,Hrsg.: "Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern", Universitätsverlag Potsdam 2013, Seite 138)
Die nachstehende Infografik verdeutlicht den Staatsaufbau sowie die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Öffentliche Verwaltung
Lokale Ebenen
Die politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen stellt somit die Grundlage für zukunftsfähige, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen. Ergänzend hierzu müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Eine immer größere Bedeutung erfährt dabei die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe, sodass lokale Möglichkeiten der Mitentscheidung auf allen kommunalen Ebenen gefördert werden sollten.
Gestaltungsfreiheit und Selbstbestimmung
Die kommunale Selbstverwaltung stellt innerhalb der öffentlichen Verwaltung den größten Bereich dar und ist Hauptansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft in Behördenangelegenheitenn. Sie führt etwa 80 Prozent aller Bundes- und Landesgesetze aus, tätigt etwa zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen und erledigt etwa 25 Prozent aller öffentlichen Aufgaben. Daraus resultierten zunehmend Verflechtungen zwischen der staatlichen und der gemeindlichen Ebene.
Öffentliche Verwaltung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die öffentliche Verwaltung vorwiegend in die verschiedenen Trägerschaften (Bund, Länder und Kommunen) aufgeteilt. Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung folgt einer funktionalen Struktur, die auf der Aufbau- und Ablauforganisation basiert. Unter öffentlicher Verwaltung wird allgemein die Summe der Einrichtungen verstanden, die vom Staat, seinen Städten, Kreisen und Gemeinden sowie von den von ihnen geschaffenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Erledigung der öffentlichen Aufgaben bestimmt sind. Die öffentliche Verwaltung ist vielfältig sowie vielgliedrig und lässt sich wie folgt unterteilen:
- Organisationseinheiten (z. B. Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltungen, EU-Verwaltungen und Anstalten öffentlichen Rechts)
- Organisationsaufbau (z. B. formelle und informelle Strukturen, Innen- und Außenbeziehungen)
- Organisationsfunktionen (z. B. Aufgaben und Leistungen, Verfahrensregeln und Verfahrensweisen)
Dabei richten sich die Organisations- und Prozessstrukturen der öffentlichen Verwaltungen nach folgenden Prinzipien: Regelgebundenheit (Rechtsstaatsprinzip), Hierarchieprinzip (vertikale Orientierung der Abläufe an Hierarchien) und Spezialisierung (spezialisierte Arbeitsteilung/Rechtsgebiete und Aufgabenorientierung).
Darüber hinaus sind die zentralen Anforderungen an das Verwaltungshandeln: Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Mit Hilfe der Kriterien der Auftragserfüllung, Kundenzufriedenheit, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterzufriedenheit kann ermittelt werden, wie gut die Arbeit einer kommunalen Verwaltung funktioniert.