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Im Rathaus
Kommunale Ratsarbeit
Das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung ist der Rat. In ihm bestimmen von der Bürgerschaft gewählte Vertreter durch Bildung eines Mehrheitswillens die Kommunalpolitik. Gemeinderäte können sich zu Fraktionen zusammenschließen, die bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderats mitwirken. Die Ratsmitglieder und Mandatsträger bündeln ihre Meinungen und politischen Optionen in solchen Ratsfraktionen. Dabei spielt die Zusammenarbeit von Ratsausschüssen, Fraktionen und Ausschusssitzungen eine große Rolle. Ebenso wichtig ist ein gutes Management von Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Pressearbeit.
Bürgermeister
Bei der Süddeutschen Ratsverfassung besteht der Rat aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Dieser wird seit den 1990er Jahren ebenso wie der Rat unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Mit der deutschlandweiten Direktwahl des Bürgermeisters hat sich seine Doppelrolle verallgemeinert: Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Rats, obwohl selbst kein gewähltes Ratsmitglied. Bei einer Stimmengleichheit im Rat ist seine Stimme ausschlaggebend. Durch seine Direktwahl hat er eine besondere Verbindung zur und Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft. Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates ist er zugleich Repräsentant der Stadt nach außen und gegenüber der Einwohnerschaft. Diese Kombination von Aufgaben macht ihn zur wichtigsten Person in der Kommunalpolitik und das Amt des Bürgermeisters gilt als Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung.
Entscheidungskompetenzen und Handlungsspielräume von Bürgermeistern
Das Aufgabenspektrum eines Bürgermeisters ist vorrangig durch die Entwicklung in Westdeutschland nach 1945 geprägt worden. Vor allem die Spielregeln der Kommunalverfassung in Baden-Württemberg waren das Vorbild für deutschlandweite Reformen in den 1990er Jahren. Trotzdem gibt es immer noch regionale Unterschiede hinsichtlich der Kompetenzen der Bürgermeister.
Der Rat als Hauptorgan der Gemeindeverwaltung kontrolliert zusammen mit der lokalen Öffentlichkeit und den Medien die Machtausübung des Bürgermeisters und umgekehrt. Die jeweilige Gemeindeordnung hält die wichtigsten Spielregeln für die Kommunalpolitik fest, so auch die Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeister und Rat. Der Bürgermeister kümmert sich im Rahmen seiner Aufgaben als Leiter der Verwaltung auch um die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist für die Ausführung der Ratsbeschlüsse durch die Verwaltung verantwortlich. Der Rat ist hingegen für die Grundsatz- und Leitentscheidungen der Gemeinde zuständig. Im kommunalen Alltag ist der Bürgermeister längst über diese formale Aufgabenzuordnung hinausgewachsen. Neben seinen Aufgaben als Ratsvorsitzender und Verwaltungschef fungiert oft zudem oft als "Visionär", "Vordenker", "City-Manager", "Animateur" und "Fundraiser". Bürgermeister sind Führungskräfte zwischen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung und als Initiatoren von Projekten und Maßnahmen in ihrer Stadt gefragt. Dazu können Sie vielfältige Formen der punktuellen und dauerhaften Beteiligung von Bürgern einsetzen.
Leitungsstruktur von Kommunalverfassungen
Die Ausgestaltung der Kompetenzen eines Bürgermeisters hängt neben der Zusammensetzung des Rates auch von der jeweiligen Kommunalverfassung ab. Da die Zuständigkeit für die Gemeinden Sache der Länder ist, unterscheiden sich ihre Kommunalverfassungen (Magistratsverfassung und Süddeutsche Ratsverfassung).
Der Bürgermeister ist auch Dienstvorgesetzter der Dezernenten, Beamten, Angestellten und Arbeiter der Kommune. Doch in allen Kommunalverfassungen endet die Personalkompetenz eines Bürgermeisters bei der Wahl dieser Dezernenten, die mit ihm zusammen die kommunale Regierung bilden. Denn, ab einer bestimmten Größe einer Gemeinde wählt der Rat einen oder mehrere Dezernenten, denen i. d. R. bestimmte Aufgabenbereiche in Abstimmung mit dem Bürgermeister übertragen werden. So ist beispielsweise der Kämmerer der für die Gemeindefinanzen zuständige Dezernent und meist der Vertreter des Bürgermeisters als Verwaltungsleiter.
Der Rat der Gemeinde
Als oberstes Beschlussgremium trifft der Rat der Gemeinde die wesentlichen Entscheidungen:
- Er verabschiedet in letzter Instanz den Haushalt.
- Er erlässt Satzungen (die auf der kommunalen Ebene verbindlich sind).
- Er erlässt die Hauptsatzung (in der z.B. die Bürgerbeteiligung, die Aufgaben des Rates oder auch die Aufwandsentschädigungen für die Ratsmitglieder geregelt sind).
Die Regelung bestimmter Angelegenheiten kann vom Rat auf Ausschüsse übertragen werden. Die Geschäftsordnung regelt das ganze Procedere von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung der Ratssitzungen. Das Recht, Anträge zu stellen ist für jedes Ratsmitglied von herausragender Bedeutung. Allerdings ist bei der Antragstellung eine Schwerpunktsetzung mit Augenmaß erforderlich, um ein vorzeitiges Scheitern, beispielsweise aufgrund fehlender Mehrheiten, zu vermeiden. Dies macht eine sorgfältige und meist auch zeitaufwendige Vorbereitung sowie ggf. die Suche nach internen und externen "Bündnispartnern" dringend erforderlich.
Die Orte der Gemeinderatsarbeit verteilen sich heute auf die Verwaltung (Fraktionsgeschäftsstelle, Sitzungssaal der Fraktion und des Ausschusses) sowie die unterschiedlichsten Arbeitsplätze (Ortstermine, externe Sitzungen, Büro).
Bürgerbeteiligung
Der direkteste Weg der Bürgerbeteiligung, ohne thematische Beschränkungen in Kauf nehmen zu müssen, führt zweifelsohne über den Eintritt in eine Partei und die Mitarbeit in ihr. Wer dann nicht nur die etwa monatlich stattfindenden Versammlungen besucht, sondern zusätzlich noch Zeit der Parteiarbeit widmet (in Wahlkampfzeiten auch mal etwas mehr), der gehört bald zu den entscheidenden Mitgliedern der lokalen Partei. Sie stellen in aller Regel den Vorstand, die Delegierten zu höheren Organisationsgliederungen und die kommunalen Mandatsträger (bzw. auch sachkundigen Bürger in fast allen Bundesländern).
Bevor man einer Partei in der Absicht beitritt, die Politik in der eigenen Gemeinde mitgestalten zu wollen, sollte man sich jedoch selbstkritisch fragen, ob man ...
- ... ethische Grundsätze und politische Werte nicht nur allgemein anerkennt, sondern für das eigene Handeln zur verbindlichen Richtschnur machen will (Glaubwürdigkeit).
- ... einen Sinn für das technisch Machbare und wirtschaftlich Vertretbare hat (Realitätssinn).
- ... ein Gespür für die öffentliche Meinung hat und dennoch auch aus einer Minderheitenposition heraus den Mitbürger von den Vorzügen eigener Lösungsvorschläge überzeugen kann (Kommunikationsfähigkeit).
- ... innerhalb und außerhalb der Partei mit Anstand verlieren und die Sache über die Person stellen könnte (Integrationsbereitschaft).