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Das Prinzip Freiheit: Freiheit für alle

Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft kann vereinfacht auf die folgenden Formeln gebracht werden: »Wohlstand für alle« und »Eigentum für jeden« (Ludwig Erhard). Nach dem Zweiten Weltkrieg ging es zunächst darum, die Wirtschaft wieder kreativ und produktiv zu machen. Dadurch sollte die Bevölkerung mit notwendigen materiellen Dingen wie Nahrung, Kleidung und Wohnraum versorgt werden. Dafür wurden bestehende Reglementierungen gelockert oder aufgehoben. Jeder sollte so schnell wie möglich einen Arbeitsplatz bekommen und so am langsam wachsenden Wohlstand in (West-)Deutschland teilhaben.

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Freiheit als oberstes und unteilbares Prinzip

Das Prinzip der Freiheit geht unmittelbar aus dem Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft hervor. Die Gesellschaft besteht aus Individuen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Dabei legtjeder selbst seine persönlichen Ziele fest. Die Freiheit des Einzelnen ist somit eine zentrale Bedingung für den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft. Deutschland garantiert diese Freiheit mit der Berufs-, Gewerbe- und Unternehmerfreiheit. Weiterhin wird sie durch das Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes, der Ausbildungsstätte und der Vertragsfreiheit gewährleistet. (Siehe hierzu auch den Artikel "Soziale Marktwirtschaft" der Konrad-Adenauer-Stiftung)


"Ausgangspunkt der Sozialen Marktwirtschaft ist die Erkenntnis, dass der Mensch befähigt ist zur Freiheit, die immer aber auch Verantwortung bedeutet und ständig aufs Neue erkämpft werden muss. In komplexen, arbeitsteiligen Gesellschaften moderner Prägung bedarf es einer Ordnungspolitik, die dafür sorgt, dass die individuelle Freiheit sich nicht von der dazugehörigen Verantwortung löst, z. B. durch Haftungsregeln." 

 

["Ludwig Erhard: Das Prinzip Freiheit – Maximen und Erkenntnisse", herausgegeben von Lars Vogel, Anaconda Verlag, 2009, Seite 9f.]

 

Merkmale, Prinzipien und Ziele

Die Sozialen Marktwirtschaft zeichnet sich durch folgende grundlegende Merkmale aus. Diese wurden ebenfalls im deutsch-deutschen Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion festgehalten:

  • Privateigentum
  • Leistungswettbewerb
  • freie Preisbildung
  • grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital und Dienstleistungen.
     

"Die dieser Wirtschaftsordnung entsprechende Sozialordnung wird geprägt »durch eine der Sozialen Marktwirtschaft entsprechende Arbeitsmarktordnung und ein auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes umfassendes System der sozialen Sicherung«." [Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung]

Wettbewerb und Freiheit sind zwei Seiten einer Medaille. Freiheit bedeutet, dass niemand an der Teilhabe am Wettbewerb gehindert wird, weder durch andere Marktteilnehmer noch durch den Staat. Freiheit stellt somit eine Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb dar. Wie wir wissen, bestimmt in der Marktwirtschaft das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage, welche Güter wann, wo und mit welchen Techniken produziert werden.

Die Wünsche der Konsumenten sind entscheidend und der beste Wettbewerber (Anbieter) setzt sich durch. Dieser Zusammenhang wird mit den Begriffen „Primat des Konsumenteninteresses" und „Konsumentensouveränität" beschrieben. Der Staat setzt nur die Rahmenbedingungen. Wie aber funktioniert der Wettbewerb genau? Ist dieser auch immer gerecht?

Aufgaben des Marktes

Die Marktwirtschaft zeichnet sich durch einen prinzipiellen Vorrang einer dezentralen Verteilung (Allokation) aus. D.h. die Entscheidung darüber, wo welche Ressourcen wie eingesetzt werden, erfolgt auf freiwilliger Basis durch die Marktteilnehmer. Überall dort, wo Ressourcen auf diese Art und Weise getauscht werden, wirkt ein Markt. Dazu gehören:

  • Faktormärkte (wie z. B. für Rohstoffe oder Arbeitskräfte),
  • Gütermärkte (wie z. B. für Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinen)
  • ebenso Märkte für Dienstleistungen (wie z. B. für Gesundheit, Bildung oder Medien)
  • oder auch Finanzmärkte (wie z. B. für Geldanlagen, Aktien, Versicherungen oder Kredite).

Der Markt koordiniert sich selbst und sichert so prinzipiell allen Akteuren einen vorteilhaften Ausgleich ihrer  individuellen Bedürfnisse zu. Die einzelnen Akteure treten also als Anbieter und Nachfrager knapper Ressourcen auf die Märkte. Dort befinden sie sich im Wettbewerb untereinander und versuchen, ihre jeweiligen Pläne mit denen der anderen Marktseite auszugleichen. Dieser Prozess der wirtschaftlichen Koordination vollzieht sich über die Bildung von Preisen. Diese wiederum entwickeln sich als Ergebnis von Angebot und Nachfrage. (Siehe hierzu: Konrad-Adenauer-Stiftung)

 

"Die soziale Marktwirtschaft baut zudem auf Wettbewerb – einerseits als Mittel zur Entmachtung auf dem Markt, andererseits als Entdeckungsverfahren mit dem nicht nur materiell zu verstehenden Ziel „Wohlstand für alle". Da die Geschichte lehrt, wie schnell Wettbewerb durch Machtstrukturen wie Monopole und Kartelle verdrängt wird, verlangt es nach einer Wirtschaftspolitik, die dem Erhalt des Wettbewerbs dient."

 

[„Ludwig Erhard: Das Prinzip Freiheit – Maximen und Erkenntnisse", herausgegeben von Lars Vogel, Anaconda Verlag, 2009, Seite 10.]

 

Gefahren des Wettbewerbs

Der Wettbewerb hilft bei der Auswahl und unterstützt die Förderung von Leistung und Fortschritt. Dies kann nur im Spielraum zwischen vollständiger Konkurrenz (Polypol: viele Marktteilnehmer) und Oligopol (wenige, minimal zwei Anbieter) funktionieren. Ansonsten entstehen Monopole. Dabei bietet nur ein Unternehmen eine bestimmte Ware an und der Konsument hat keine Wahlmöglichkeit. Um Nachteile zu vermeiden, wird sich jeder Akteur am Markt um Leistung und Fortschritt bemühen.

Der Wettbewerb wird gefährdet, wenn Wettbewerber nicht nebeneinander sondern miteinander, ggf. auch mit unerlaubten Mitteln, um die Gunst der Konsumenten werben. Deshalb ist ein System zum Schutz der Existenz und Qualität des Wettbewerbs nötig. Diese erfolgt mit  Gesetzen und Verordnungen, welche den Wettbewerb regeln und gestalten. Beispiele hierfür sind das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Rabattgesetz, die Zugabeverordnung, das Warenzeichen- und Patentgesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. (Siehe hierzu auch die weiteren Ausführungen zum Thema Wettbewerb)

Konsumentensouveränität

Die Souveränität der Konsumenten (Verbraucher) ist ein grundlegendes Prinzip. Es beschreibt die Freiheit, auf „freien" Märkten seine Bedürfnisse im Hinblick auf die eigenen Wünsche und Möglichkeiten zu erfüllen. Ein aufgeklärter Verbraucher kann auch als „König Kunde" bezeichnet werden. Denn er steuert mit seinen Kaufentscheidungen die Qualität und Quantität von Waren und Dienstleistungen auf dem Markt. In der heutigen Zeit sind damit auch die Begriffe Wahlfreiheit, Kundenzentrierung bzw. -orientierung und Nachfragemacht verbunden.

Die Konsumentensouveränität stellt zudem ein Leitbild der Wettbewerbspolitik dar. Danach steuert der Verbraucher die Produktion und der Staat betreibt eine Wettbewerbspolitik, die Konzentrationen am Markt oder sogar Monopole verhindert. Dies lässt sich z. B. durch das Bundeskartellamt erzielen.

Fazit

Der Markt erfüllt also mehrere Funktionen, von der Koordination und Versorgung bis zur Preisbildung und Verteilung. Soziale Marktwirtschaft ermöglicht somit eine größtmögliche Freiheit der Märkte und verbindet sie mit einer sozialen Komponente. Wenn der Markt versagt, greift der Staat ein.

Staatliches Handeln ist nötig, um einen freien und geregelten Wettbewerb zu ermöglichen. Im Notfall kann der Staat mit wirtschaftlichen Anreizen die gewünschten Bedingungen schaffen. Dabei muss er darauf achten, dass er die richtigen Marktbereiche und Instrumente wählt. (Siehe hierzu auch die "Soziale Marktwirtschaft - Was heißt das konkret?" von Siegfried F. Franke und David Gregosz, Berlin, 19. März 2013, Herausgeber: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.)