Urheberschaft: Wer hat die Bildrechte in sozialen Medien und Netzwerken?
Stellt euch vor, ihr postest ein Mega-Bild, das ihr gemacht habt, oder einen genialen Video-Clip. Plötzlich taucht euer Werk irgendwo anders auf – vielleicht sogar bei jemandem, der damit Geld verdient. Cool? Eher nicht! Damit so etwas nicht passiert, gibt es das Urheberrecht. Es schützt eure kreative Arbeit und gibt euch die Kontrolle darüber, was mit den Werken geschieht. Aber es zeigt euch auch, welche Regeln gelten, wenn ihr selbst etwas von anderen nutzen möchtet. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht, wenn ihr die Basics kennt.

Schaut euch das Video an um die Basics kennenzulernen und lernt im Anschluss mehr dazu!
Grundlagen der Urheberschaft
Die Urheberschaft ist die Basis des Urheberrechts. Sie regelt, wem ein kreatives Werk gehört und wie es genutzt werden darf.
Eine Urheberin/ein Urheber ist immer eine natürliche (reale) Person, die ein Werk erschaffen hat – sei es ein Foto, ein Lied, ein Text, ein Video oder eine Grafik. Das Besondere ist: Die Urheberschaft entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes. Ihr müsst nichts anmelden oder irgendwo eintragen. Euer Werk ist geschützt, sobald es existiert. Das Urheberrecht schützt die Urheberin/den Urheber und ihre/seine Rechte am eigenen Werk. Das bedeutet, dass nur die Urheberin/der Urheber allein bestimmt, wie das Werk genutzt wird.
Dazu gehören:
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Die Veröffentlichung: ob es überhaupt gezeigt wird.
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Die Vervielfältigung: ob Kopien gemacht werden dürfen.
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Die Verbreitung: ob es geteilt oder öffentlich zugänglich gemacht wird.
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Nur die Urheberin/der Urheber kann auch anderen Personen Nutzungsrechte (wie Lizenzen) am eigenen Werk einräumen. Ohne eine Erlaubnis ist die Nutzung fremder Werke grundsätzlich nicht erlaubt!
Tipp
Nutzungsrechte sollten stets schriftlich festgehalten werden. Ein mündliches Einverständnis ist im Zweifelsfall schwer nachweisbar und kann leicht in Vergessenheit geraten.
Die Urheberin/der Urheber hat zudem das Recht, immer als Schöpferin/als Schöpfer ihres/seines Werkes genannt zu werden (Urheberpersönlichkeitsrecht).

Wichtige Besonderheiten und Ausnahmen:
1. Befristeter Schutz: Das Urheberrecht ist nicht ewig gültig. Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin/des Urhebers. Danach wird das Werk "gemeinfrei" und kann von jedem frei genutzt werden.
Vorsicht
Zwar ist die Komposition von Beethovens 9. Sinfonie gemeinfrei, doch die Rechte an einer neu eingespielten Aufnahme liegen beim Orchester oder Label. Diese Aufnahmen dürfen daher nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.
2. Gesetzliche Ausnahmen: Es gibt Schranken des Urheberrechts und bestimmte Situationen, in denen die Nutzung eines geschützten Werkes ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers erlaubt ist. Beispiele hierfür sind:
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Privater Gebrauch (Privatkopie): Das Kopieren eines Werkes für den rein privaten Gebrauch im engsten Kreis (Familie, Freunde) ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass diese Kopien nicht verbreitet werden dürfen.
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Zitatrecht: Das Zitieren von Teilen eines Werkes zu bestimmten Zwecken (z.B. wissenschaftliche Arbeiten, Kritik, Parodie) ist ebenfalls gestattet, sofern die Quelle klar angegeben und der Umfang des Zitats gerechtfertigt ist.
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Parodie/Karikatur: Die Nutzung eines Werkes für Parodien oder Karikaturen unter bestimmten Voraussetzungen ist erlaubt.
Wozu ist das gut? – Schutz im digitalen Raum
Das Recht am eigenen Bild (Künstlerurhebergesetz)
Euer Gesicht gehört euch! Neben dem Urheberrecht gibt es das Recht am eigenen Bild, das im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert ist. Dieses Recht schützt euch als Person, die auf einem Bild abgebildet ist. Es besagt, dass Fotos oder Videos, auf denen ihr erkennbar seid, grundsätzlich nur mit der Einwilligung von euch veröffentlicht oder verbreitet werden darf.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil eures Persönlichkeitsrechts. Es schützt eure Privatsphäre und euer Recht, selbst zu entscheiden, wann und wie Bilder von euch gezeigt werden.
Habt ihr einmal zugestimmt, könnt ihr die Einwilligung unter bestimmten Umständen widerrufen und die Löschung des Bildes verlangen. Dies ist besonders wichtig in sozialen Medien, wo sich Bilder schnell verbreiten können. Postet ihr ein Foto von Freunden, dass ihr zwar selbst gemacht habt, braucht es jedoch deren Zustimmung (Recht am eigenen Bild), auch wenn ihr der Urheber/die Urheberin seid. Doch es gibt Ausnahmen beim Recht am eigenen Bild.
Wenn es sich um Personen des ‚öffentlichen Lebens‘ handelt, wie Politiker, Prominente etc. Dieser Personenkreis muss eine Veröffentlichung ihres Bildes im öffentlichen Interesse unter Umständen dulden. Allerdings darf die Veröffentlichung ihre berechtigten Interessen, wie die Wahrung ihrer Privatsphäre, nicht verletzen.
Bilder von Versammlungen/öffentlichen Ereignissen: Wenn ihr beispielsweise auf einem Foto nur "Beiwerk" seid - also nicht der Fokus des Bildes und nicht einzeln herausgestellt seid - z.B. als Teil einer Menschenmenge auf einem Konzert oder einer Demonstration, kann eine Veröffentlichung ohne eure ausdrückliche Zustimmung erfolgen.
Bilder, die der künstlerischen Darstellung oder der Berichterstattung dienen, dürfen ebenfalls ohne Einwilligung veröffentlicht werden, solange keine berechtigten Interessen verletzt werden.

Was sind Verstöße?
Ein Urheberrechtsverstoß liegt vor, wenn ihr ein geschütztes Werk ohne die notwendige Erlaubnis des Urhebers/der Urheberin einfach nutzt; es veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet. Vereinfacht ausgedrückt: Postet ihr einfach ein fremdes Foto oder nutzt fremde Musik in einem Video, die ihr nicht lizenziert habt, liegt ein Verstoß vor.
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild liegt vor, wenn ein Foto oder Video von euch ohne eure Zustimmung veröffentlicht oder verbreitet wird, und keine der erwähnten Ausnahmen zutrifft.
Welche Konsequenzen drohen?
Die Urheberin/der Urheber oder die abgebildete Person kann verlangen, dass die rechtswidrige Nutzung sofort unterlassen wird und das Bild z.B. gelöscht werden muss.
Es können aber auch finanzielle Forderungen gestellt werden, wenn durch die Nutzung ein Schaden entstanden ist, wie z.B. Lizenzgebühren, die die Urheberin/der Urheber normalerweise verlangen würde. Oft erhält man zuerst eine Abmahnung, die zur Löschung auffordert und Kosten verursachen kann. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorsätzlichen und kommerziellen Verstößen oder wiederholtem Mobbing, können Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Diese können in Form von Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geltend gemacht werden.
Jedes Foto, jedes Video, jeder Text im Netz hat eine Urheberin oder einen Urheber und damit klare Rechte. Doch was passiert, wenn diese Rechte ignoriert oder missbraucht werden?
In dieser Geschichte erfahrt ihr, warum das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild entscheidend sind, um eure Privatsphäre zu schützen.